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Der israelitische Lehrer · 1867-12-26 · 52 (26.12.1867) · p. Seite 211

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
52 (26.12.1867)
Date
1867-12-26
Page
Seite 211 (sequence 3)
Language
German
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211 bet Sprach-, sondern auch der nationalen Charakterbildung darstellen soll, AlleS, w?S bis dabin auf diesem Gebiete geleistet worden ist Es wird daher nicht weiter nöthig sein den verschiedenen Schulanstaiten, den mittleren und höheren Bürgerschulen, den Realschulen, Gymnasien und höheren Töchterschulen das ganze Werk oder einzelne Äötheilunaen desselben für ihren besonderen Bedarf, sowie den gehobenen Lebrerseminarien und den Literaturfreunden überhaupt die Heiden letzten Theile zu empfehlen " Einen, solchen Urtbeile dürfen wir eigentlich nicht« beifügen. Weil aber gerade dies Werk so sehr unseren Anschauungen entspricht, welche wir schon öfters und insbesondere in unserem Aufsätze vom vorigen Jahre „das Lesebuch in der jüdischen Volksschule' wiederholt und mit besonderer Vorliebe ausgesprochen und vertheidigl haben und weil in mehreren Fällen die eigens für die indische Schule bestimmten Lesebücher diesen Anschauungen nicht entsprechen, wollen wir hier in Kürze ein Bild dessen geben, was dieses Buch für die Schule ist. WS schicken hier voraus, daß in gewöhnlichen Volksschulen, wie sie aur dem Lande und in kleineren Städten bestehen, höchstens ö Aothe-lungen des Werk s, und von der oberen Stufe nur der erste Kursus zu benützen ist. Die beide-, Abtheiluugen des zweiten Kurs»« der deren Stufe gehen über die Bedürfnisse der gewöhnlichen Volksschule weit h,naus, sind eine Einführung in die deutsche Literatur, d e wir jedoch den Lesern dieses Blattes als Literaturstudien warm empfehlen können .Ins interessiren hier jetzt vorzüglich diejenigen Theile, die für unsere Schulen geeignet sind. Wir beginnen m,t er unteren Stufe. Sie setzt eine Fibel voraus. Ihr vorang henv ist eine methodische Einleitung, ein »Rsgelkanon der Orthographie". Das Buch enthält Lesestücke — in kindlicher Werfe Da tritt nirgends ein anderer Zweck in den Vordergrund , als der des autrichtigen Lesens und des Verständnisses des Gelesenen. Wohl, wird durch d.. Anlage des Ganzen klar, daß der Lehrer" und der. Schüler auch noch so manches nebenbei gewinnen; wie sollte es wolsi aude s möglich sein? Doch bleibt das Lesen und dos G wohnen des Mundes, des Auges, des Ohres, die klare denkrichtige Auffassung, die praktische Er-, lernung der Sprache die Hauptsache, der eigentliche Zweck So schreitet das Kind vorwärts. Der weitere Kursus ist für die 10—12jährigen Schüler bestimmt. Hier wird vorwiegend historischer Stoff geboten; die „Kenntniß des Vaterlandes und des Vaterländischen" ist Aufgabe dieser Schulstufe; sie wird hier unterstützt. Und doch ist auch dieser Kursus keine .vaterländische Geschichte", kein Compendium irgend eines Unterrichtszweiges; Erzählungen, Schilderungen, Dichtungen wechseln in paffender Weise ab. Durch das Lesen dieses Buches lernt das Kind lesen, d. h. verstehen, was es liest, logisch richtig lesen, und das Gelesene als etwas ihm ganz zu eigengewordeneS' wiedergeben. Die 3. Stufe ist, wie wir schon andeuteten, nur in ihrer ersten Abtheilung für die Schule. Aber gerade dieser Th ul ist vorzüglich. Eine Volksschule, die in ihrer Oberklaffe dreses Buch zu lesen und zu verstehen vermag, hat das Möglichste geleistet. Im Gegentheil: Ist der Lehrer nicht im Stande, eines dieser Lesestücke zur klaren Auffaffung zu bringen, können die Schüler diese Lesestücke nicht mit Jntereffe aufnehmen und in sich oerarbeiten, so sind sie für eine höher gehende Fortbildung, für ein gebildetes Leben „im Geiste" verloren; das Lisen in der Schule hat dann nicht seinen Zweck erreicht, tz ach der Schulzeit wird dann wohl nicht mehr gewesen, die Lüchexwelt verschlossen sein. — Den einzelnen Thsil-m sind zrnnmatische Regeln vorgeschickt, wie 'sie den Stusen entsprechen.. So ist dies Buch. Mögen die Lehrer, auch wenn sie das Buch nicht einzusühren im Stande sink, das Ganze studiren. Sie werden dadurch mehr vom Stan rpunkt der heutigen' pädagogischen Wissenschaft und den Auf irderungen an die Schule erfahren, - als durch manchen päda, ogischen Lehrkursus. Jungen und alten Lesern aber empfehlen wir nochmals insbeiondere auch die zwei letzten Theile; . Literatur, das von große - i Woch Wiesbaden, 1l. H candikaieii, der sich znm dem Gymnasium oder der das Gesuch auf. Grund - abgeschlagen —imeil er eine etwaige Rechlferligune enthalten ein Compendium her Werthe i'i enbeiicl>t. ei. . Einem tnaclui'tlH'n Sebnb-Mlsliimutt in den praktischen Xicm't an l'fhaen Bürgerschule gemeldet, wurde ncr früheren nassauischeu Berordnung li'n ein .lsraelir sei. Zum Uinili.it für dieser Maßregel von eon-eiswneUem Staukpuukl bat der belres'ende Eaudidal auch noch Matbematik und Raturwigenichanen üi trag der eonfessioiiell gar gleichgültig in. Berlin. Die liberal bei der stellen, lind wird derselbe ballen. Ob er nach mo warten; seil der Benisnn bans scheint die Religion Ans Mecklenburg Ständen vorgelegte Ge-etffmwnn l'ä'.t'.iin.' der gaben baue erst am l. Rovember zng.sf Reseript des.ereizügigkeltg des elteicksiages gegebeneil das FreisiigigteikSgesetz insofern inungen desselben, gleichsam das Landesgei'elZ bedürften gleich den Ebristen. elge Regierung stch demnächst;u den bundesgefevlicken einer AuSfübrnngsverord dirr; Tiscipliueu affo, bei deren Borlbndpnukl des LehrerS auch gan; und zurück und legte einen neuen Entwurf vor. in welchem dieses Berbälcniß berücksichtigt war sich oon dem ersten E»r warf nickt unterscheidet. 3» 8 l wtrü rücksicht ick der Zulaffnn und Eimvobnenechls in \ •n Bartei im biesigen Magistrat wird- 'W-rbl für das Heijreistxms den Siadiralb Magnus anfanck voraussichllich die Majoriläc ergter 'Ivabl berufen wird, bleibt abzudes Baron veRorbfchild in'S Herrenkoch kein Hinterniß mebr;u '.'in. Schwerin, :H*. tffov. -Xer erste, den in Betreff der rechtlichen Berobgleick^er dem ständifchen Auöschuffe ovti.it wurde und in dem begleite,tden fav« und der iom durch die Beschlüsse Raffung Erwäbnung geschieht, doch nicht berinksichtigt, als crBestimals ob sie noch einer Sanetion durch von Reuein auf stellte,;. B. in dem Sair: „Es ist den .luden fi nan gestartet, liegende «Gründe aller Art, ilbümlick;n erwerben." Rackdem die überzeugt Inute, daß der ('V'kLviurourf Bestimmungen nur in das Berbältniß ning treten keime, zog sie denselben der aber in seinem wesentlichen Iubalt der .luden zum Erioerb deS Bürger- >en Städten besiiiitmt, daß dieselben von solchen amtlichen Funciicnen, zu welchen-sie nack> ,-z als Besitzer von tÄrundstücken nickt käsig sind. auch im städtischen Xienste ansge- :! aber wird verfügt: „jüdischen Glaubensgenossen, welche Gr^ndeigentbum erwerben, mit dessen Besitz öffentliche Reckte verbunden sind, stebt zwar auck die Äusübung )

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