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Der israelitische Lehrer · 1867-12-26 · 52 (26.12.1867) · p. Seite 212

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
52 (26.12.1867)
Date
1867-12-26
Page
Seite 212 (sequence 4)
Language
German
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Steter Rechte M, sie bleiben jedock von der Ausübung der Land- . Landschaft, der Jurisdiction, deS Patronats, der Aufsicht und; Berwaktung von christlichen Sckolcn und geistlichen Stiftungen und nichts'minder »»» der .Polizei, in so weit es sich um die Untersuchung und Bestrafung vvn Vergehen bandelt, ausgeschloffen. Die Land'flandsckaft tnbet während der Dauxr des Besitzes, die übrigen vorstehend aufgefübnen Reckte werben durch einen besonderen von uns iu jebem einzelnen Falle dcüiernd zu bestellenden Vertreter auSgeubt. Der jüdische Besitzer bleibt aber zur Tragung aller dünnt verbundenen Lasten, auch den »urch die Vertretung verursachten Kosten vervflicktet. In diesen ^Punkten sollen also den Juden nock nickt einmal diejenigen Rechte eingeräuml sein, welche ibnen durch eine landesberrlicke Verordnung vom 22. Febr. 1813, die freilick auf Betrieb der Ritterschaft am 11. Sept. 1817 wieder sußpendirt werden muffte,, bereits einigeräumt waren- In jener Verordnung von 1813 wird in Artikel 14 bestimmt: „Den «ils Inländer aufgenommenen Juden soll gestattet sein, Grundstücke jeder Art. in den Städten wie auf dem Lande, gieick unseren christlichen Untmbanen zu erwerben. Es können jedoch bei acquirirren Landgütern die Pattonalrcckte von ibnen nickt ausgeübt werden, sondern es sind solche während ibtes Gutsbesitzes von unseren näckstbelegenm Beamten auszuüben." Hier wird also nur das Patronatteckt als solches bezeichnet, welches ein jüdischer Gutsbesitzer nickt ausüben darf: dagegen wird ihm die Ausübung aller andern mit dem Grundbesitz verbundenen Rechte, also namentlich des Rechtes der Landstandschast, der Jurisdiction und der Poli^i nickt verkümmert, sondern gleich den christlichen Gutsbesitzern eingeräuml- Sollten daher die Sfände die Vorlage der Regierung unverändert annedmen, so ist zu erwarten, daff die mecklenburgischen Juden wegen dieser Beschränkungen des ibnen durch das Bundesgesetz cingeräunnen Rechtes des Erwerbes von Grundstücken von Neuem bei der Bundesgewalt Beschwerde erbeben werdc'N- ■ Mecklenburg- S ckwerin, 12.. Dez. Tie versuchte Vermittlung zwischen' den strelitz'schen und schwerin'scken Propositionen in Bezug aus die Juden ist feblgescklagen und die beschränkenden schwerin'ichen Bestimmungen sind im Majorilätsberickte vom Landtage-angenommen: die Juden sollen von Landstandsckatt und allen obrigkeitlichen Functionen, welche mit der j Guisbemckaft verbunden sind, wie von den Magistralen ausgeschloffen bleiben. ' 1 Warschau, 28- Nov. Vor dem Kriegsgericht in der Zitadelle wird in diesem Augenblicke ein Ketzerprozeff im eigentlichsten Sinne des Wones verhandelt. Ein nach vollendetem zwanzigjährigein Militärdienst heimgekebrier Soldat war als siebenjähriges Kind auSgeboben worden. Er war nämlick ein Kind jüdischer Eltern, und bei Juden wgr es unter Nicolaus oir der Fall, daff Kinder' ausgeboben wurden. Solche Kinder sind ohne Weiteres gleich nach ibrer Aushebung gerauft und in die griechische Kircke ausgenommen worden, Nun ist der als Kind getaufte Soldat in leine Heimgtb zurückgekehrt und hat sich in Allem als Jude benommen. Er wurde dader als Abtrünniger angeklagt, und da er die von Lierspreckangen unterstützte Aufforderung, seine Zugehörigkeit zur griechischen Kirche zu bekennen, entschieden zurückwies, so wird der Unglückliche wohl einer sehr schweren Ttbirienstrafe verfallen. Selbst die Insinuation weift er zurück, nur momentan sich zur griechischen Eonfession zu bekennen, um dann inls Ausland zu gehen, indem er durch kein Wort die in seinem siebenten Jahre an ibm vollzogene Taufe anerkennen will. H^achdem unterm 27. d. MtS. die Einführung des Kura- VA-toriumS der MarkS-Haindorf'schm Stiftung seitens des königlichen Provizial - Schul - Collegiums stattgefunden, soll ein akademisch gebildeter Direktor und erster Lehrer für dar Lehrerseminar zu Münster mit einem Gehalte von 800 Thalern gewonnen werden, welcher neben pädagogischer Tüchtigkeit insbesondere auch die Fähigkeit besitzt, Lehrerzöglinge in dm hebräischen Lehrfächern auszubilden. Bewerber werden ersucht, ihre Offerten unter Beifügung gmügmder Ausweise dem Präses des Kuratoriums, > Rittergutsbesitzer Löb zu Caldenhoff bei Hamm baldigst portofrei einzureichen. Münster, dm 28. Nov. 1867. -i Das Kuratorium der Marks-Hainvorf'schen Stiftung. MT* Offene Stelle. "WU In der israelitischen Religionsgemeinde zu Düdelsheim, im Kreise Büdingen, (Gr. Hess. Provinz Oberhesien) ist die Stelle eiriFS Religionslehrers, CantorS und Schächters vacant gewordm und anderweitig zu besetzen. Ter fixe Gehalt beträgt 275 fl. Außerdem trägt die obligatorisch mit dem Amte ver- - bundene Echächterfunktion 120 fl. Wohnung frei und die gewöhnlichen Accidmzien. Befähigte Bewerber, welche diese Stelle alsbald oder, bis zum 1. Januar künftigen Jahres antreten wollm, wollm ihre Bewerbungen unter Beifügung ihrer Zeugniffe demnächst an dm unterfertigten Vorstand einsmdm- Düdelsheim, dm 18. October 1867. , Ter Vorstand der israel. ReligionSgnneindr. Die Jsr. Neligions-, Ele- - mentar- und Vorbeterstelle zu Schotten, Großh. Hessen, ist zu besetzen und bitten wir tüchtige Reflectanten, ohne Familie, sich wegen des Näheren an Unterzeichneten Vorstand zu wenden. Jacob Kaufmann. Lehrer-Stelle vacant. In der israelitischen Religions-Gemeinde zu Nieder- Olm bei Mainz ist eine Stelle offen für einen ge» prüften, jungm israelitischen Lehrer, Vorbeter und Schächter. Gehalt 220 fl. Nebenverdienste 100 Thlr., Schächterdimst. mit inbegriffen, nebst freiem Logis und Heizung. Eintritt bis zum 23. Februar 1868. Offerten baldigst an den , Vorstand der isr. Religronsgemernde zu Nieder-Olm bei Mainz: A. Klein. _ Mit der nächste» Nnmmer wird Titel u. Inhalt versend^ Berantwortlicher Rrdactmr: I. Klingenstein in Odernhenn in Rheinhes:m; Selbstverlag der Redaction. Für dm Buchhandel: in , Lormnisjion bei.Oskar Seiner m Leipzig. — Tamps-Schnellprrffendrnck von I. Gott sieben in Mainz.

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