Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 7 (1867)
- Issue
- 50 (12.12.1867)
- Date
- 1867-12-12
- Page
- Seite 202 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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202 frau weniger dazu erzogen werde, sich durch die Berheirathung zu versorgen uud Theil am Genüsse der Lebens zu nehmen, sondern daß sie ihren menschlichen Beruf als Gattin und Mutter liebend und plichttreu erfüllen könne. Dazu müssen unsere Töchter mit allen Kenntnissen und vor Allem mit Tüchtigkeit und Arbeitsfähigkeit ausgerüstet werden, um durch inner« Werth für die Dauer des Glückes in der Ehe zu hasten. (Fortsetzung folgt.) _ Wochenbericht. Vom Rhein 20. Nov. Zur Ergänzung unserer Mittheilung in Nr. 45 d Bl. und, weil strengste Unpartheilichkeit bei unS kein leerer Wort, sondern ein inhaltsvoller Begriff ist, theilen wir Ihnen mit,- daß die Thronrede, womit Se. Majestät unser König am 15. d. M. den Landtag eröffnet hat, unter den Gesetzesvorlagen, welche der Legislative von Seiten der Regierung zugehen sollen, des fest fast zwei Dezennien in der Berfaffunq verh-ißmm Unterrichtsgesetzes , keiner Erwähnung thut und daß, wie die Blätter berichten, höchst wahrscheinlich in dieser Session weder das Unterrichtsgesetz, noch das Lehrerdotationsgesetz zur Vorlage und also zur. Verhandlung gelangen würden"). Unters solche» Verhältnissen, denkt wohl Mancher, hat es auch so keine Eile mit dm Schritten, zu welchm wir die Lehrer in dem anc ezogenen-Artikel, auffordern. Diese Meinung muß aber imnoch als der Sache schädlich zurückgewiesen und unsere Aufforderung aufrecht erhaltm werden, Denn wenn auch i ieiter vorläufig kein, praktisches Resultat erzielt wird, ko wizd man. doch an maßgebender Stelle mit der so Vieles zu wünschen übriglaffmden Stellung der jüdischen Lehrer bekannt und wird eine gerechte Regelung auch der jüdischen Schule bei der allgemeinen gesetzlichen Regelung der Schule aus Unkenntniß oder wegen mangelnder Kenntnisse ihrer Bedürfnisse und gerechten Ansprüche nicht umgeht« können. Ueber wie Vieles, dessen Beseitigung erstrebt wetden muß, ist da nicht Beschwerde zu führen! So, muß beispielsweise manche kleine. Gemeinde, der es sehr sauer wird, für sich eine jüdische Schule zu unterhalten, sie aber dmnoch unterhält, auch noch wohl 100 Thaler zur Unterhaltung der christlichen'^ Ortsschule beisteuern, wovon sie selbstverständlich keine Vortheile hat. Sollte man in schchm Gemeinden und bei solchm Erscheinungen nicht glauben, man lebe noch in der Zeit des Leibzolles?! Und die Lehrer — sehm wir ab von ihrer mangelhaften Anstellung aus Grund eines zu jeder Zeit kündbaren Vertrages — sie müssm Communalstmer, Einzelne selbst christliche Schulsteuer zahlen! — ihre christliche Collegen sind frei davon. — Haben aber die jüdischen Lehrer nicht dieselbe Vaterlandsliebe wie ihre christlichen Collegen zu pflegen oder haben sie ihnm an patriotischer Hingebung in irgend einer Zeit und nammtlich 1866 nachgestanden? Gewiß nicht! Manche jüd. Schule erfrmt sich eitles humanen Schulinspektors und wird jährlich inivizirt, manche 2twa je einmal in zehn Jahrm und Andere wieder vielleicht niemals. Daber sollten nicht blos die Lehrer, sondern auch die Gemeinden um gesetzliche Beseitigung solcher Uebelstände, *1 Tiefe Befürchtung des geehrten Correfp war nicht begründet. Das Unterrichtsgeiep kür die preuß. Lande wurde dem Abgeordneten - haute vorqelegt. Red. die wir doch nun endlich lange gmug getragen haben, an die gesetzgebenden Behörden der Lander im Wege der Petition sich wenden; der Erfolg kann dann nicht au»- bleibm (?)"). Aus Westphalen. Die dem hohen preußischen Abgeordnetmhause am 18. Nov 1867 eingereichte Petition"*) der Lehrer Blummau in Bielefeld. Treu in Münster, Blummfeld in Effm, Alsbach in Lamm und Gold stein in Grevenbroich lautet wie folgt: * Hohes Haus der Abgeordnetm! * Die Unterzeichneten jüdischen Elementarlehrer erlaubm sich hiermit an das Hohe Haus die nachstehende Bitte zu richten. Wenn überhaupt die Stellung der Elementarschule und des Elementarlehrers im Ganzm und Großm nicht eine solche ist, wie sie den Bedürfnissen der fortgeschrittenen Zeit und dm Ansprüchen einer so hoch begabten Nation, wie der dmtschen, entspricht, und die Regelung ihrer Verhältnisse schon seit längerer Zeit Regierung und Volksvertretung in ernstester Weise beschäftigt: so sind insbesondere die Verhältnisse der jüdischen Volksschule und der jüdischen Elementarlehrer von der Art, daß sie im schreimdsten Gegensätze zu denjenigen Anforderungen stehen, welche an das so wichtige Institut der Volksschule zu machen sind und der dringendsten Abhülfe bedürfen Wir haben uns erlaubt, in einer dieser Petition beigefügten Denkschrift die wichtigsten Mißstände dieser Art hervorzuheben. Die größte Anomalie der gegenwärtigen Gesetzgebung hinsichtlich der jüdischen Schule ist die, daß dar Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 die Oeffentlichkeit der jüdischen Schule als Ausnahme und dm Privatcharakter als R'gel hingestellt hat, während fast sämmtliche christliche Consessionsschulm den öffentlichen Charakter tragen. Aus diesem gesetzlichen Standpunkte entspringen hauptsächlich alle diejenigen Uebelstände, welche in der Denkschrift näher verzeichnet sind. Das Heilmittel wäre sonach einfach das, daß die jüdische Schule der christlichen gleichgestellt und die jüdischen Elementarschulen, in sofern sie in der Person des Lehrers den gesetzlichen Requisiten, namentlich hinsichtlich dessen Befähigung und Prüfung genügen, der Regel nach zu öffentlichen erklärt werden Wir glauben um so mehr Hoffnung auf Erfüllung dieser Bitte zu haben, als dieselbe mit den Grundsätzen des Rechtes und der Billigkeit in vollem Einklänge steht. Will man nämlich an dem confessionellm Charakter ' *) Wir verweisen auf die Correspondcn; aus Bielefeld in Rr. 40 s d. Bl. und au? die untensolgende Petition. Obwohl h ermit bereits; dem Wunsche des geehrten Correspondenten Genüge geleistet ist, so , dürfte doch eine jede Aeußecung in deffen Richtung für unsere preußi-! scheu Leser und unmittelbar auch für die in anderen Ländern von 1 Interesse und ersprießlich sein. Red. **) Von der Veröffentlichung der die Petition begleitenden 2enl- : schrift, welche in Rr. 5 u. S des „Jsr. Lehrer" vom Jahre 1882 ab- I gedruckt ist, dürfen wir absehen. Jedoch sind wir bereit, solchen preußi- ' scheu Lehrern, welche sich dieser Petition anschlicßen wollen, zur Kenntnißnahme einzeln« Abdrücke, soweit noch der Vorrath reicht, auf Verlangen einzusenden. Es wäre nur noch von Bedeutung und Interesse, zu vernehmen, in wie ferne sich auch Lehrer aus den neuen Provinzen diesen Bestrebungen anschließenckönnen und wollen? Wollten sich unsere Freunde! in Nurhefskn, Hannover und Raffau nicht darüber aussprechen? Red.