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Der israelitische Lehrer · 1867-12-12 · 50 (12.12.1867) · p. Seite 203

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
50 (12.12.1867)
Date
1867-12-12
Page
Seite 203 (sequence 3)
Language
German
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208 der VolkSschnle festhalten, so hat die Mische Schule denselben Anspruch auf dm Schutz und die Unterstützung der Staates, als die der einzelnen christlichen Eonfessionen, indem es dem Staate von gleicher Wichtigkeit sein muß, daß daS heramoachsmde Geschlecht bei den Jude» seinen religiösen und staatlichen Pflichten genüge, als dieses hei de« christlichen Eonfessionen der Fall ist. Wollte man dagegen dm confesfionellen Charakter der Volksschule fallen lassen, so müßte man auch dem jüdischen, von der Staatsbehörde geprüften Lehrer dieselben Rechte und dieselbe Anstellungsfähigkeit bei der allgemeinen öffentlichm Volksschule gewährm, als feinen christlichen College«. Da nun nach Lage der jetzigen Verhältnisse nicht ani zunehmen ist, daß das zu erwartende Unterrichtsgesetz dm , konfessionellen Charakter der Volksschule aufgeben wico, so 1 erlauben wir uns, an daS Hohe HauS die gehorsamste; Bite zu richten, ' i dasselbewollehochgencigtestsein-e Ansicht und seinen Beschluß dahin aussprechen, daß den jüdischen Elementarschulen der Regel nach der Charakter von öffentlichen Schulen beigelegt und den jüdischen Elementarlehrern diejenigen Rechte oe» liehen werden, He aus diesem Charakter , der Oeffentlichkeit entspringen Gehorsamst rc. > Fürth, Rov. Sc. Majestät dcr König baten sich allev= \ gnädigst beibogen gefunden, der vom Magistrate und vcm Ge-! meindebepollmächugle» dcr Stadl .vünb beschlossenen Ertheilnng des Ehrenbür gen ecktes an den Privatmann Dr. Wilh. Königswartcr in München die allerhöchste Bcstäkignng zu ertbeileii. Aus Mecklenburg-Schweriv, 2-x Roo. Unter anderen' a» den gestern erössnete» Landtag gelangten Regierungsvorlagen befindet sich auch der Entwurf einer Verordnung, betr. die recht lichen Verkältnisse der Znden, welcher die Veri'ällniiie der letzteren mit den sich ans dein Artikel i ver.Versassnng de» norddeutsche» Bundes ergebenden Eonsegnenzen in Einklang bringen soll. Es wird dabei beabsichtigt, den Znden'noch verschiedene Beschränkungen auf',»erlegen, welche man durch jene Eonsegnenzen nicht für ans geschlossen ansiehl. Rach 8l in es den .luden zivar fortan ge stattet, liegende «Gründe alter Art gleich den Edritten eigenlbni»-" lick zu erwevbe», doch toll die Ausübung d,'r mir dem Grundstücke verbundenen Rechte der Laitostandschasl, der Orlsobrigleil, der Ittrisdietion und Polizei u. s. w. dein jüdischen Eigentbiimer ver sagt sein. Mn Ausnabme der t'ändstandschafl, welche unter dem jüdische» Beflver rubei, sollen die bier ausgefubrten Rechte durch einen besonderen, in jedein einzsbrre» Fälle dauernd vom lsros; Herzoge zu bestellenden Vertreter/ ansgeübi werden. .Der jüdische Besitzer bat aber die mit den Rechten verbundene» Laste», sowie die Kosten ver SieUverrrelnug zu tragen. Auch zum Erwerb des Bürger- und Etiiwobnerrechiö in den Städten sollen sie zwar gleich den Christen zn.sdt^lfsm werden, jedoch mit der Beschränkung, das; }ie von solche» amtliche» Functionen ausgeschlossen bleiben, zu welchen sie als Besitzer von Grundstücken nach dem Vorhergehenden nicht säbig sind. Zn in Eintritt in die Handels Eorporarionen, Handwerksäniler und andere mit gewerblichen Vorrechten.bestebende öffentliche Genosseiischaslen solle» auch die .luden berechtigt sein. Königsberg. Der „Rationalzeitung" schreibt man von hier: „Es ist numnebr gestattet, daß bei ver Kiesigen Universität unbeschadet ihres protestantischen Charakters auch 'Ricktprotestanten alS Privatdocenlen zugelanen und im Salle des conereten Bedürfnisses ausnahmsweise , als Lehrer angestelll werden dürfen." Da» ist also das scbließliche Resultat der jahrelang fortgesetzten Bemühungen, die Grundsätze der Toleranz und der durch die Verfassung allen ReligionS-Genossenschasren vertwißenen bürgerlichen Gleichstellung auf diesem Terrain zur tSeltung zu bringen. Bon einer Anerkennung des Principö ist somit nicht die Rede, da nur ausnahmsweise eine Professorsielle an einen Anhänger des mosaischen oder katholischen Bekenntnisses verlieben werden soll. Wie wenig die Zulassung zur Privatdo'eenlur zu bedeuten bat, wird Zeder ermessen können, der mit der tbalsächlichen Bedeutung dieses akadeinucken Lebrinstiluis an unserer Hochschule bekannt ist. Brunn, l. Rovbr. Die hier am :!>>. und :!l. Qctober stattgesundene Lersanimlung von Cullnsvorständen, Rabbinen und Lehrern Mähren» war recht zahlreich besucht. Am MW. Abends wurde bereits im Hotel Padowiv eine Vorbesprechung gel«alten. Der Kiesige tdemeindepräses Hr. Spitzer begrüßte die Anwesenden im Rainen ver Briinner Gemeinde »nt forderte sie aus, einen Präsidenten zu wählen. Herr Med. Dr. Stößel, Mitglied des Kiesigen Vorstands wurde per Akklamation zum Präsidenten der Bersainutlnng ernannt. Mil einer passenden Ansprache erössnete dieser sein Ebrenainl und bezeichnele die Gründung eines Profeininars als ein uns den Grundsätzen des Zuventbums und den religiösen Zuständen der Gegenwart hervorgebendes Bediirfniß. Herr Dr. Dnscbak, Rabbiner in (l-aua meinte, es sei vorerst nötbig, die Volksschule;n regeln. 'Run kamen die vom Kiesigen Ministerinm der Versammlung vorgelegien 7 Punkte zur Debatte- Da traten nun so verschiedene Ansichten zu Tage und es ging so wirsck » und unrnhig zu, daß die Versammlung, die allen parlamentarischen Halt verlor, vom Präsidenten ansgebobe» werden mußte. Zn einer darauf folgenden Separal-Veriammlung bei Herrn Rabbiner Dr. Brüll, der Rabbinen anwobnien, entschied sich die überwiegende Majorität gegen die Ausscheidung gewisser ungeeigneter Bibel stellen beim Zugendnnterrickte. Am :>>. Caelvr wurden die eigentlichen Sitzungen der Versauiuilnng im Priisiingssaale des k. k. T der - Gymnasiums vom Schnlralbe, Herr» Dr. Rowak. dem landesfürstlichen Eommissär, erösfnel: Zn seiner Ansprache sprach er seine Befriedigung darüber ans. daß der Änssorderung des Koben Ministeriums in so zahlreicher Betheiligung Folge gegeben ivnrde, und entwickelte die Rorinen, nach Miln die Abstimmung stalizusinden habe. Die Beriauimlnng rangirlö «ich nnn nach den :! «sruvpeir der csemeinderepräsenlante», Rabbiner und Lebrer, und wurden ans der letztgenannten «Gruppe die beide» Schniinibrer geujäbli. Der Antrag des Herr» Schulraiks, dem TaudstnnimeninsiiiNjs Direeior Deutsch ans Wien, einem geborenen 'Rikolsbutzger, -die BeiKeiligung an der Verfammlung mit Ansnäome des Stimmrechts z» gestatten, . sank einstinimige Annahme. Ein wsuerer Antrag des Hrn. Schnlraibs, bei der Behandlung der eigentlichen Programmsvunkle wegen der kärglich zngemessenen Zeit«Generalredner pr- und •••»utra zu wählen, führte z» einer lebhaften Dekane, au der sich der Kiesige Rabbiner Dr Plaezek, Rabbiner Bloch ans Leipuik und der Brünner 'Rineinderepräseniani .Franz Fleick hervorragend oetbeiligten. Die erste Frag/, die hieraus zur Beratbnng kain, war, ob eine Pentateuch - Ausgabe mit Ausscheidung der für den Zugend; nuierrtchl nicht geeignete Stellen zu veranstalten sei? Die Debatte hierüber wurde io tuinultarijch, und überslutbete die Dämme eines ruhigen geordneten Parlamentarismus der An, daß die

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