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Der israelitische Lehrer · 1867-09-26 · 39 (26.9.1867) · p. Seite 159

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
39 (26.9.1867)
Date
1867-09-26
Page
Seite 159 (sequence 3)
Language
German
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159 Fähigkeit, nämlich auf dem Vermöge«, ohne langer Rathschlagen daS rechte Mittel aufzufinden, durch welcheein zu erreichender Zweck erlangt werden kann; noch mehr aber aui jener edlen Unabhängigkeit de- Willen-, welche den Math hat, eine gut befundene Regel sogleich durchzusetzen, bevor der rechte und günstige Augenblick dazu verstrichen ist. Endlich beruht eine gute Persönlichkeit auf der werthvollen Gabe, jede Gelegenheit wahrzunehmen und zu benutze«, die der Zufall an die Hand gibt." Ein Lehrer, welcher durch naseweises Fragen der Schüler sich stutzig machen läßt und in Verlegenheit geräth,! und durch unverhoffte Ereignisse außer Faffung kommt, verschafft denselben oft das Vergnügen, sich an dem Anblicke seiner Hilflosigkeit zu weiden. Er hat alsdann so lange mit deai Muthwillen seitens seiner Schüler zu kämp,en, bis die befferen von ihnen aus Mitleid gegen den armen Tropf aushoren, sich damit zu befaffen; die übrigen laffen sich wohl auch von die,en auf solche Weise nach sich ziehen. Weiß aber der Lehrer mit Entschiedenheit und Sicherheit sein Geschäft zu behandeln, w trifft ihn jo leicht kein unerwarteter Vorfall unooibereitet Eine so.cher weiß aus seiner, wenn auch kurzen Erfahrung, daß Nichts Neues unter der Sonne geschieht. Dieses B.wußlsecn gibt dein Lehrer , Rüstigkeit im Benehmen, welche alles so in Ordnung hält, | daß ein Zustand großer Vewlrrung niemals erntrelen kann. Curlnrann stellte folgende Haupteigenschasten eines . Lehreis in Betreff der DiscipUn auf: „Wachsamkeit, Ordnungssinn, Consequenz und Gerechtigkeit." — Dresterweg in jenem Wegweiser: „Die Schulzucht ist, gleich dem Unterrichte. bedingt durch die Beichuffer.hett, besonders das Temperament und den Charakter oes Lehrers. Obenan aber steht die Lrebe zum Berufe und zum Lernenden; dann und damit kommt die strenge Pfllch'ersüllung, die Treue im Kleinen unddieGerechtlgkeitsll.be." — „Der Kredit strenger Gerechkigkeitsliebe und ihrer nächsten Aeußerung in rücksichtsloser Unparteilichkeit, ist erste. Bedingung wirksamer Schulzucht." Also Toederlern in fernen Reden und Ausläßen (Erlangen 1843); seine Worte sind ebenso wahr als schön. — Ziehen wir tue Summe aus Besagtem, so meine ich so: der Lehrer muß von voinherem durch seinen ganzen Charakter so unerschütterlich fest in seinem Kredit uns Ruse stehen, daß er gerade nicht nothlg hat, ihn durch eine bl.nde. Gerechtigkeit zu schirmen. Er muß freie Hand bekommen, seine Schüler nach ihren verschiedenen Individualitäten verschieden zu behandeln, muß im Belohnen, wie >m Sliafen den höhern Rücksichten und Geboten, nämlich denen der Klugheit und Weisheit folgen können, ohne den Verdacht der Parteilichkeit fürchten zu muffen. Der Lehrer muß ferner Rücklicht nehmen auf die Verschiedenheit des Temperaments und Talents seiner Zöglinge, ja sogar die des Standes und der Erziehung des>elben. Ab.r wohl gemerkt I — er muß und darf sich nur durch pädagogische, nta t aber durch politische Rücksichten leiten laffen und immer und stets nach dem Gebote seines Gewiffens, nicht aber nach dem Rathe der Weltklugheit handeln. Ich habe wahrend meiner, zwar noch kurze«, Dienstzeit vielfach zu bemerken die Gelegenheit gehabt, wie unsere Schlußfolge bei manchen Kollegen noch auf dem Probeblatte steht, wie solche sich durch eine selbstsüchtige Klugheit in Ansehen und Würh streben. Eine solche E lichen Mann nicht verlji rege machen. e bei Eltern und Zöglinge zu setzen -oberung wird den ruhigen und rediten, wird noch weniger, feinen Neid ' (Schluß folgt ) Wochenbericht. Frankfurt. „Woben Sie Gerechtigkeit,?>'o geben Sie zum Kadi!" Der schmachvolle Vorgang in Galac; bar der türkischen Regierung Veranlasinng ,eboren. in einen, Rundschreiben an ibre diplomatischen Vertreter »inen nochmaligen Bericht über den Hergang der Unkbar nieder;« legen. Aus demselben ist zu entnehmen, daß die Pforte in einer o siciellen, an die rumänische Agentur in .Konstanrinopel gerichteten Rote vorgeschlagen habe, an Ort und Stelle durch eine gemischt:, aus Autoritäten der beiden liier staaten zusammengesetzte Eommisivn eine Untersuchung zur Erhebung des Tbatbestandes anstellen zr laffen, daß aber der rumsiniscke Mmister Gvlesco diesen Vorschlag entschieden abgeleimt bat. Die Pforte glaubt unter diesen Umstä iden nicht, auf ihrem Vorschlag beharren zu müssen: „nicht allein, daß die über die Details deö bedauerlichen Ereignisses binläi glich unler-richleie öffentliche Meinung bereits geurtheilr habe, o beweise die Ablehnung des von der Hobe» Pforte gemachte» Vorschlags durch das rumänische Gouvernement, auf wen die V rantwortlickkeit der an/den rumänischen Israeliten begangenen Giausauikett fallen muffe, r (F. I.) Wien, >!. Sepl. Dr confessionelle Ausschuß des Abgeordnetenhauses beginnt in dieser Woche seine Arbeite» mit per' Beratbung eines vom Abg. L>r. Herrmann ausgearbeiteten Gesetzentwunes über die Trennung der Sckule vom der Kirche. Wir enrnei'men diesem Enrwur e einige §8-, die selbst in weiter fvrlgeschritreneii deutschen Lände m »och zu erwarten/wären. 8. 1. Der Staat gen ährleistet der Schule/die zur Erreichung ibrer Zwecke erforderliche 2elbstständigkeit. 8. -• Der selbiiständ ige Wirkungskreis der Sckule umfaßt: a) den Unterricht und die Erziehung in der'Schule, init Ausnahme des Religion»-llnrenickts; d das methodische Verfahren beim Unterrichte; <-. die Wabl der Unierricktsmiltel, insbesondere der rckulblicher, mit Ansnali ne des Religions- Sckulbuckes; -h die Sämlzucht und die Sittlichkeit der Schuljugend: e, das Recht der Beaufsichtigung durch Samunk Fachkenner, und,0 die Mitwirkung ,bei Schulangelegenbeiten in der Genieiwic. 8st- Die Sckulen können entweder EonfessionSschuleii, 2U multauschuleu oder coufessiouslose Sckulen seiy. Die Bestimmung des confessivnellen Ebaraklsrs einer Sckule hängt von. der Schulgemeinde ab, ivelcke die Sauste erbält. Diese Bestimmung unterliegt der Bestätigung der' kompetenten Behörde. 8- 1. An Eousessionqschulen sind nur Lehrer' desselben Religionsbekenntniffes an zu steilen: bei Siniuliamchulen aber können die Lebrer einer der vereinlglen Eoniessionen angebören, und bei eonfessionsloieu Schi R e l i g i o n s b e k e n u n > i s s len ist bei den Lehrern vom dem : ganz ab;nseben. 8. ->. Die betreffende iircke oder Religionsgeiellschafl besorgt, und leitet in den Eonfessionöfcbttlen und Simiiliaiischulen den Religious-Uiiler-richl und die religiöse Erziehung der Jugend selbstständig. i 8- 11. Die Local- Schulaufsicht entfällt: jedoch ist jeder Schullehrer für seine Lehramlsihäligteir selbst vergntwortlich. Wenn mehrere Schullehrer au einer Volksschule augesieM sind, so ist

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