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Der israelitische Lehrer · 1867-09-26 · 39 (26.9.1867) · p. Seite 160

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
39 (26.9.1867)
Date
1867-09-26
Page
Seite 160 (sequence 4)
Language
German
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160 einer als Eirector zu bestimmen, nnd'dersclbe wird für denEAustand der Scknle veranlwvrtlick. 8. 15. Xie unmittelbare Serge für die von der Gemeinde crrickteten niid erbaltenen Mirrelscknlen, dann die Bolksscknlen, die Errichwng, Erhaltung und Dotirmig derselben, sowie die Ueberwackung, Pflege, Förderung und Vertretung der Zulerefien dieser Scknlen in Sacke der. Schulgemeinde, welcke durck einen Sckulausschnß repräsemirt wird. 8. 16. Wo ccttsesfiotieU getrennte Bolksscknlen befteben, da kann auck ri'ir jeden Eonfeisionsanilnlil ein besonderer Schulausschuß gebildet werkm. '- tz. 17. - Der Sckülaussckuß bat zu befteben: «■) aus dem jeweiligen Bürgermeister oderX^uieiiiLerorfteher; d) aus dem X? rtsseeliorger, dezwje einem Pfarrer der betbeiltgten Konfessionen; c' aus einem Lehrer jeder öffeutlichen Polkssckule des Sns und ans mehreren gewäblteu Gemeinde-Mitgliedern. 8- 19. Den Vorsitz im Srtssckulausscktifie führt entweder der Bürgermeister Gemeindevorsteher' oder der Srtsseelsorger. Der Sckulansicknß bestimmt durck-' Wahl; wer von beiden den Borsitz zu sübren bat. Einige Mitglieder des Scknlansscknfses werken mit der lleberwacknug des' Sckulnnterrickts, des Sckulbesucks und des sittlichen Berl'alienS der Sckuler betraut. Ter Zehrer kann zu dieser Uebern>rckung'nickt gewählt werden, auck bat er einer Sitzungdes Scknlansscknfses nickt beiznwobneu, wenn der Gegenstand der Beratlmng seine Person betrifft. Es ist jedock in diesem Falte von Den Beschlüssen und deren Begründung sienutniß und Gelegenheit zur- Aeußerung;n geben. 8- Der Meßner-, Organisten- und Eborrrgenteudienft wird von dem Schnldieufte getrennt. Der Entgang an fassionsmäßigem Einkommen des Schullehrers für die genannten Dienftleiftuugen tft ibm von der 'Sckulgemeinke zu ersetzen. 8- -l- Der erste Adickiiitt der volitiscken Berfafsung der deutschen Scknleu, 8l—15. sowie die andern diesem Gesetze entgegenftebenden Bestimmüttgen werden sammt den darauf bezüglichen Berordiinngen aufg'ebolxut- Es ift ubzuwarten. ob Dieter freisinnige Entwurf Etesel-eskraft erlangt und derselbe-, der die Zndeit gar nickt erwäbiil, cont'egnent auck;>t «Zünften dieser ' Religjoiisgesellickaft knrckgetiihrt wird. Bekannt ift, daß gerade in dtesem Punkte auck in den freiftniü.ieren süddeutschen Staaten, — in Baden, Bauern und Hessen. — noch niat^des zu wüiucken übrig bleibt und man an eousequenter Durckfübrnng der einschläfrigen. Bestimmungen nichts denkt., die jüdische Scknle immer noch als Stiefkind betrachtet und jedenfalls gar nickt daran denkt, die" jüdischen Vebrer - an confetüonslosen Eomrnuualschulen — wo es deren gibt — anznfteUeii. Sollte S efterreick in kiet'er Richtung voraugebeti e Wir erwarten das kaum! Aber zu erwarten wäre, daß die „freisinnigen" Mleiimaaten, das längst zur Xbat hätten werden lassen, was man in Sesterreick im (Gesetzentwürfe als Reckt erkdiint und ansprtckt. A n; f i f p. Concurrcnz-Eroffllung. Die Stcüe enus igv. Nel'ig.onslehrels in d Borjängers bei der htesügen isr tzemetnde ist erledigt und kann sofort besetzt weiden;-mit der setkett ist ein fixer Gehalt von 350 fl. pr. Anno nebst freier Wohnung verbunden; auch kann von - dem Lehrer da» Echüchter-Amt ausgeübt werden und sind bei verschiedenen Accidenzien auch Gelegenbeit zum Nebenverdienst durch Privatunterricht vorhanden. Concurrenzsähige Bewerber wollen sich baldgesälligst unter Vorlegung ihrer Prüfungszeugntffe und seitherigem Wirkungskreise an den unterfertigten israelttfichen Vorstand Hierselbst anmelden. Briefe franco. Steinbach b. Gießen, am 9. September 1867. __. Mayer Katz. n unserer jüdischen Schule sollen zwei Lebrer- 2Zellen 1) d:e erste mit eine-» Gehalte von 275 Thlr. und 15 Th'r. Miethsentschädigung; 2) die zweite mit einem Gehalte von 180 Thlr. und 15 Thlr. Äi.thsentschädigung; dotirt, sofort neu besetzt werden. Bewerber um die eine oder andere dieser Stellen wollen unter Beifügung ihrer Zeugnsfie ihre Meldungen binnen 4 Wochen bei uns einreichen. La bi sch in, den 10. September 1867. DerMagistrat: Herrschte. In unierm Verlage tst soeben erschienen: <t tt tt (t. Gebeto. Indachtsbnch für isr. Mädchen u. Frauen. Bon Jacob Freund, Lehrer an der Religionsschule der Synagogen-(Gemeinde zu Breslau. Mit Beiträgen der Herren Rabbiner Iw. Abr. Geiger in Frankfurt a. M., vr. Güvemann in Wien7 Df. M Joel und Pros. llr. Levy in BreSlau. XVI und 284 Seiten in Lctav-Format, aus starkem weißen Velin- Papier, niit elegantem Titelbilde Preis: geheftet I Thlr. Zn Pracktband mit Goldprefiung und Goldschnitt l Thlr. ll> Sgr. Durch sehr elegante Ausstattung und gediegenen Inhalt, kür welchen die Namen der rübmlichst bekannten Herren Verfasser wohl bürgen, zeichnet »ich dieses deutsche Gebet- und Andacht?buch vor allen bisher erschienenen vortheithast aus. Es ist systematisch und sehr übersichtlich nach drei Hauptabthetlungen (1. Sabatd - und Festgebete, 2. Häusliche Anda^t, 6 Fahrzeit-, Friedhof-Gebete und Todtenseier) geordnet und sowohl zum Gebrauch beim öffentlichen Gottesdienst, als auch für die häusliche Andacht zu verwenden. Die sehr geschmackvoll, in engl. Leinen mit Goldpreffung und Goldschnitt, gebundenen Exemplare eignen stch vorzüglich zu konfirmations^und Brautgeschenken und dürfte das Buch, namentlich für diesen Zweck, recht bald ein sehr gangbares und in allen jüdischen Familien sehr geschütztes werden. Breslau, Juli 1867. Schletter'sche Auchhandlung (K. Skutsch). VE" Ter Bericht über die Frankfurter Versammlung folgt in der nächsten Nummer. Lerannvvrtlicker Rebackern: I. f. I n g (n ft ei r. in L beruh ein, in Rheinheften; Selbstverlag der Rebaclion. Für beit Buchhandel: in Loo.n.isiion bei C s t a t Leiner m Leinzig. — Tampf-StfcneUrrefientrucf von I. Golll Sieben in Mainz.

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