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Der israelitische Lehrer · 1867-07-04 · 27 (4.7.1867) · p. Seite 110

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
27 (4.7.1867)
Date
1867-07-04
Page
Seite 110 (sequence 2)
Language
German
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110 aber hinzugesügt: „Nach Berhältaiß des gezahlten Jahresbeitrages." Ueber sonstige Abänderungen werde Ihnen später berichten. Ueber Belohnungen und Bestrafungen in der Erziehung. Bei der Behandlung' diese- 'Themas muffen wir von folgenden 2 Fragen ausgehen: A. Sollen überhaupt Belohnungen und Bestrafungen in der Erziehung stallfinden?. 8. Sollm dieselben in. gleichem Maße ftattfinden? und auf welche Weise? — A. Sollen überhaupt Belohnungen und Bestrafungen in der Erziehung ftattfinden? Belohnungen und Bestrafungen sind für die. Erziehung nothwendig. Das Kind in feiner Unschuld gleicht einer zarten Pflanze, welche sich nach allen Seiten hin biege» läßt; eS folgt daher sehr leicht seinem eignen Triebe, unbekümmert um die daraus entstehenden Folgen. So lange demnach keine Kraft da ist, welche den Neigungen und Trieben des Zöglings eine Grenze setzte, so lange folgt er denselben. Diese Kraft aber, welche das ganze Thvn und Lasten des Zöglingnach gewissen Prinzipien leiten soll, ist eben die angewandte Zucht veS Erziehers und der Erzieher selbst bloS der Eigenthümer und der Lenker derselben. Um aber die Zöglinge in Zucht, zu halten, find Belohnungen und Bestrafungen von Seiten des Erziehers unumgänglich nothwendig. Durch die Belohnung einer guten Handlung ^ndet sich der Zögling"augespornt, auf diesem Wege fortzufahren und durch die Bestrafung einer schlechten Handlung bestrebt sich der Zögling, künftig bester zu werden. So führen Belohnungen und Bestrafungen, obgleich einander entgegengesetzt, zu einem und demselbm Ziele, nämlich zur Tugend. 8. Sollm Belohnungen und Bestrafungen in gleichem Maße stattfindm? wann und auf welche Weise. Bestrafungen müssen in der Erziehung nur sehr selten angewandt werden, Belohnngen daegen sehr oft. Hat der Zögling irgmd einm Fehler egangm, sei eS durch Unart, Unaufmerksamkeit, Unordnung u. s. w., so soll der Erzieher ihn nicht sogleich bestrafm wollm, sondem erst mit Worim der Liebe und Milde darauf aufmerksam machm und ihn durch freundliche Ermahnung belehrm, künftig diesen Fehler nicht mehr zu begehm. Solche Worte wirken sehr wohlthätig auf das Herz und Gemüth des Zögling«, und. er sieht dadurch dm Fchler eher ein, als durch Strafe; er kömmt zum Bewußtsein, daß der Lehrer es nur gut mit ihm mernt und sucht in der Zukunft, den Fehler zu vermeiden. Wiederholt der Zögling ttotzdem dm begangenen Fehler, so nehme der Lehrer doch noch nicht zur Strafe seine Zuflucht, sondem drohe dem Zögling erst mit derselben. Sollte aber der Zögling auch , dadurch noch nicht eines Bestem belehrt wordm sein und auf seinem Fehler beharren, dann ist eS erst Zeit, zur Strafe feine Zuflucht zu nehmm. Aber auch in diesem Falle soll der Lehrer nicht augenblicklich strafen, sondem erst nach reiflicher Ueberlegung. Denn in dem Augenblicke des Zornes erscheint dem Menschen das kleinste Vergehm groß, und waS er heute als ein Verbrechen ansieht, erscheint chm dm andem Tag, bei ruhigem Blute, ganz anders. Daher ist e» gut, wenn der Erzieher in solchem Falle einige Zeit zur Ueberlegung vorüdergehm läßt, bevor er die Strafe an dem Zögling vollzieht. Diesem bleibt alsdann ebenfalls Zeit übrig, seine iegangme Unart einzüsehm und dieselbe durch Rme, Abbitte und Besserung wieder gut zu machm; und hat der Zögling das gethan, dann hat der Erzieher mehr gewonnen, als durch Strafe. Die augenblickliche Strafe empört nur das junge Herz des Zöglings gegen seinm Erzieher, der ihm akS Tyrann und Wüthrich erscheint, dem er nur aus Furcht vor Strafe, nicht aber ausLiebe und Ehrfurcht gehorcht*). Nachdem wir gezeigt haben, wann und wie Bestrafungen ftattfinden sollm, wollm wir zu den Belohnungen übergehen. Wir sagten oben: Belohnungen müssen in der Erziehung sehr oft Vorkommen; suchen wir nun dieses näher zu erläutern. Der Mensch ist überhaupt mehr zum Tadeln, als zum Löben gmetgt. Er bemerkt an Andem die Fehler eher, als dar Gute; nur seine eigenm Fchler mag er nicht sehen. Will daher der Erzieher seine Zöglusze in Liebe und Gehorsam gegen sich erhalten; so suche er dieselben mit Liebe und Sanstmuth zu behandeln und wenn sie es verdienen,, öffentlich zu belohnm. Findet ja ei» erwachsmer Mensch' Vergnügen daran, wenn sein guter Wandel von Seiten der Menschen gelobt und anerkannt wird; wie sollte dieses nicht in noch höherem Grade bei einem Kinde der Fall sein, das zuweilen sich selbst seiner guten Handlungen unbewußt ist? Die Fälle, wann.und wie Belohnungm stattfindm sollen, laffm sich zwar nicht speciell angeben; jedoch wollm wir versuchm, dieselbm allgemein zu fastm. Belohnungen müssen an dem Zögling vorgenommm werden, wenn derselbe trm seine Pflicht erfüllt, sich stets gehorsam gegen seinm Erzieher und friedfertig gegm seine Kamaradm zeigt; es versteht sich von selbst, wenn er mehr leistet, als von ihm verlangt wird. Die ^mannigfaltigen Fälle mag jeder Erzieher selbst übersehen und d -mach handeln. Die Art und Weise der Belohnungm muß aber je nach dm Verdiensten des Zöglings verschieden sein. Auch muß hier der Standpunkt derselben berücksichtigt werden. Denn soviel ist gewiß, daß, je älter oder je vemünftiger derselbe ist, desto größer werden die Forderungen an denselben, und desto mehr müssen auch seine Leistungen sein. Worin aber die Belohnungen bestehen sollen, läßt sich nicht gmau angebm; so viel aber ist klar, daß die Herablassung und der nähere Umgang des Erziehers mit seinm Zöglingen, femer die liebevolle Behandlung derselbm, ja sogar ein freundlicher Blick des Erziehers schon hinreichend genug find, dm Zöglingen^ einen Beweis der Anerkennung ihrer Leistungen zu geben and sich dadurch zugleich ihre Liebe und Zutrauen 1 *) Wit-ilön und treffend sagen daher unsere Weisen: prp tti 77>:t> ferner Aore^Dea 245, 10: pSfripnj P;i o’biej f>S naf> i:>n 3’>f> r;t> 7nin? ro Bergt, auch Zunz, „zur Geschichte und Literatur" S. ISO.

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