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Der israelitische Lehrer · 1867-05-16 · 20 (16.5.1867) · p. Seite 79

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
7 (1867)
Issue
20 (16.5.1867)
Date
1867-05-16
Page
Seite 79 (sequence 3)
Language
German
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Dennoch erhoben beim Lode de« Fürsten Milosch die Feinde der Jude« ihr Haupt, fie «ahmen ihr unterbrochene- Werk wieder auf und bewirkten leider im Jahre 1861 ein Gesetz, welchealle Rechte der Israeliten wieder aufhob, die Milosch ihnen gegeben hatte. Da- Gesetz lautet so: Art. 1. Alle Juden, serbische Unterthanen, welche Kraft de- Gesetzevom September 1859 im Innern de- Lande-! sich niedergelassen haben oder vom heutigen Tage an bis ,um 28. Februar 1661, mit welchem Tage dieseneue Gesetz in Kraft tritt, welcheeiner größern Anzahl von Juden die Niederlassung i» Innern de- Landes verbietet, ftch niederlassen werden, welche ein Geschäft gegründet haben oder gründen werden, könnm ihren Aufenhalt behalten und ihr Geschäft fortsetzen, jedoch ohne ihren zeittgen Wohnsitz wechseln zu dürfen. Art. 2. Israeliten Serbien'-, welche bijetzt nur ein Detail-Geschäft betrieben haben, oder keine Fabrikanten gewesen find und nicht mit Eßwaare» gehandelt haben, können in Zukunft derartige Geschäft-Unternehmungen in keinem Theile deserbischen Reiches betreiben. Art 3. Das Recht, in Serbien zu wohnen und dort ein Geschäft zu treiben kommt ausschließlich solchen Jsrae- Uten zrr, welche vor dem 28 Februar 1861 dort ihren Wohnsitz genommen haben werden. Nur solche können dort ihr Geschäft oder Handwerk betreiben. Jedoch ist dieses Recht nicht erblich. Art. 4 bezieht sich auf die freie Au-übung de- Geschäfts und verbietet den Juden den An- und Verkauf von Häusern und Aeckem im Inner« de- Lande-, ohne besondere Erlaubniß dazu und unter Androhung der Anwendung des Judmgesetzes vom 30. Oktober 1856 im Uebertretung-falle. Dieses Gesetz war ein vernichtender Blitzschlag. Die Juden hatten sich keinerlei Fehler zu Schulden kommen lasten, wodurch sie es verdient hätten. Dieses Gesetz griff Platz neben anderen Gesetzen, welche den Israeliten die bürgerlichen und staatsbürgerlichenRechte zusicherten; letztere bestanden, während man ihnen gleichzeitig die ersten Grundrechte streitig machte. Welch' auffallender Widerspruch I Sie können zu öffentlichen Gemeinde - Aemtern wählen und gewähft werden; sie können zwei Abgeordnete in die Handelskammer schicken; sie könnm Schiedsrichter in Handels Streitigkeiten werden, aber sie haben nicht mehr das Recht, .nach Belieben hin- und herzuziehen, jeder Wohnungswechsel ist ihnen verbotm; sie können außerhalb ihres Wohnortkeine Geschäfte treiben. Die militärische Laufbahn steht ihnen offen; aber wenn sie sich zum Dienste melden, werden sie zurückgewiesen. Niemand von ihnen kann, weder zum stehende Heere, noch zur Nationalgarde, zugelaffen werden. Sie rennen Serbien ihr Vaterland, aber die Landesgesetze behanwln fie wie Feinde, welche man auf einen möglichst mgen Raum beschränken muffe. (ssmige von ihnen, welche vor der Verordnung des 4. November 1861 in den Prooinzlalslädten sich niedergelassen hatten, behielten die Erlaubniß, dort wohiien und ihr Ge schüft sorttreiben zu dürfen. — Aber diese Begünstigung wurde mannigfach beschränkt: erstens wurde sie, nur zeitweilig bewilligt, zweitens erklärte man sie nicht für erblich und endlich beschränkte man sie auf einen einzigen Handelsgegmstand. So rst iie gesetzliche Lage der serbischen Juden. Damit hörte aber ihr Unglück noch nicht auf. Die Belagerung Belgrads war ein großes Unglück für die ganze Stadt, aber das Juden-Viertel hatte besonderdabei zu leidm. Nahe an dm Festungswerken gelegm, war edem ersten Feuer auSgesetzt. Die serbische Armee nah« davon, als einer strategischen Position, von Wichtigkeit, Besitz und trieb die Israeliten mit Hast aus ihren Wohnungen. So wurden sie grausamer Weise all' ihrer Habe beraubt. ES blieb ihnm nichtübrig, als in die benachbartm österreichischen Städte zu fliehen und von der Mildthätigkeit der Glauben-gmoffm ihr Leben zu fristm. Viele von ihnm zogm nach Verlauf einiger Monate ’ nach Belgrad zurück, aber sie fanden ihre Häuser durch da- Bombardemmt zerstört. Zu arm, um sie wieder herzustellen, sahen sie sich genöthigt, obgleich der unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse in schrecklichster Weise entblößt, in ihnm fortzulebm. Diejmigm, welche noch einiger Vermögm hatten, wandertm aus. In dieser trostlosen Lage hattm sie doch noch Muth gmug, die Beamten, Minister und dm Fürsten um Milderung ihre- Unglücks anzugehm. Als sie sahen, daß ihre mündlichen Vorstellungen ohne Wirkung bliebm, erneuerten sie ihre Bitte schriftlich. Sie erhieltm keine Antwort und ihr Elend erreichte einen solchm Höhepunkt, daß Hunger und Kälte unter ihnen viele Opfer fordertm Eine neue Bittschrift an den Fürstm selbst hatte ebensowmig Erfolg. Als ihre Geduld zu Ende war, zeigtm sie in einer Petition vom 13. September 1864 förmlich ihre Absicht an, auiwandern zu wollen, wenn man ihnm nicht zu Hülfe komme. Sogar diese Erklärung blieb ohne Antwort. Dieser Plan, auswander« zu wollen, den sie in der Roth und Verzweiflung gefaßt, kam nicht zur Ausführung. Wie solltm sie dies auch bewerkstelligen? Sie sind zu arm, um das Land zu verlaffen, und welches Land würde sie aufnehmen wollen? Wer würde ihnen ein Vaterland und eine Heimath anbieten? Serbim ist zwar eine Stiefmutter, aber sie können sie nicht haffm; sie lieben es als ihr Vaterland; sie gehören ihm an und können sich nicht davon losmachen. Obgleich zurückgestoßen, könnte doch nur die Gewalt sie zwingen, auSzuwandern. Wenn die göttliche Vorsehung in ihrer undurchdringlichen Weisheit beschloffen hat, die Unterdrücker triumphiren zu lassen, und ihren Leiden nicht abhtlfen zu wollen: so ziehen sie! einem schnellen, freiwilligen Exil den langsamen Tod in der Nähe dev Gräber ihrer Ahnen vor. Sie wollen im, Schooße des Landes ruhen, wo sie geboren sind.. (Forti, folgt.) Odernheim, 7. Mai. Unsere 3. Äckawa ist nun wohl in den Händen lbrer Freunde. Einzelne günstiae ll:theile (Abendland, von Rabbiner Dr. A. Stein in Pra') und oereits veröffentlich!. 'Mittlerweile ist auch über unfern Reckcnschattsbej rrckt ein im Ganzen gü stiges Urtbeil in der A. Zeitung des! Iudenthums (Nr. >8 M.ünzl erschienen, und wir sind d r Redaktion u dem Eorrelpo ".denken für die freundliche Besprechung ' verpflichtet. Einzelne Bemerkungen, w.'lche von einer unklaren l Voraussetzung ausgehen, bedürfen einer Erklärung. Da- Hauptcomite w rd sie wohl an der geeigneten v-.r-lle •'•b:n. W r wollen unsrerseits, jedoch unter eigner p-rsenliwer Verantwortung — nickt als Mitglied des Hauptcomite's, sondern als der mit der Sache vertraute Geschäftsführer b s Vereins, hier einige Erläuterungen vorausschicken.'

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