Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 7 (1867)
- Issue
- 12 (21.3.1867)
- Date
- 1867-03-21
- Page
- Seite 47 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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47 Als die Regierung des Fürsten Couza gefallen war, konnte die triumphirende Revolution die Israeliten nicht ohne bürgerliche und staatsbürgerliche Rechte lassen. Die Minister, Mitglieder der provisorischen Regierung und der Geschäftsträger der Moldau- Walachischen Regierung in Paris haben uns persönlich und in Depeschen die vollständige Emancipa tion zugesichert. Der Verfassungsentwurf enthielt einen Artikel, welcher allen Angehörigen der Moldau-Walachei, ohne Unterschied der Religion, die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte bewilligte. Vor dem Tage, welcher zur Berathung desselben in der Versammlung angesetzt war, hielt sich der Präsident unsers Central-Comite's in Bucharest auf. Er fand den Fürsten und die Minister geneigt, den Derfassungsentwurs zu unterstützen und vertheidigte ihn selbst im Schooße der Kammer vor einer Versammlung von Abgeordneten mit einer Beredtsamkeit, welche wir nicht nöthig haben iu einer Versammlung erst rühmend hervorzuheben, wo Jeder weiß, welche rednerische Kraft unser Präsident für eine Sache entwickelt, deren ruhmreicher Vertheidiger er seit einem halben Jahrhundert ist. Der Erfolg seiner Vertheidigung war ein solcher, daß die eingefleischten Judenfeinde keine andere Zuflucht mehr hatten, als die Aufwiegelung des Pöbels. Wir brauchen Ihnen die Raub- und Geivvltscencn nicht zu schildern, welche der Abreise unsres Präsidenten gefolgt sind, die Berathungen der Kammern gestört und diese in ihrer Schwäche zur Aufhebung des Artikels 6 vermocht haben. Die Vcrfaflung bewilligt die bürgerlichen und staatsberlichcn Rechte ausschließlich den. Moldan - Walachen. Was sind nun die Israeliten, welche von seit alter Zeit im Lande wohnenden Familien abstammen und auch im Lande geboren sind? Fremde? Nein, die diplomatische Uebercinknnft von 1858 zählt sie zu den nichtchristlichcn Moldau-Walchen und bewilligt ihnen den Genuß der bürgerlichen Rechte. Die Landesverfassung konnte ihnen die Rechte nicht nehmen, welche ihnen ein internationales Uebereinkommen zugestanden hatte. Es stand ihr nur zu, zwischen bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechten zu unterscheiden, und sie hat zwischen ihnen unterschieden. Alle bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte gehören den Moldau-Walachen und folglich auch in gleicher Weise den Israeliten. (Fortsetzung folgt.) Alzev, 11. März. Die „Alliance lar. Univ.“ versendet eben eine Broschüre, in und mit welcher sie die öffentliche Meinung aus die Lage der Juden Serbien'» lenken zu wollen scheint. Man erkennt auch darin wieder, mit welcher Energie die Alliance die Erreichung ihre» Ziel» erstrebt. Die Broschüre ist betitelt: Situation des Isra£litcs en Serbie und beginnt die Geschichte der Serbischen Juden von der Vertreibung Israel'- auS Spanien (1492), nach welcher sie in Serbien einwanderte». Wir werden Auszüge mittheilen. Die Lage der Gegenwart ist damit gekennzeichnet, daß den Juden der Aufenthalt in Serbien nur zeitweilig gestattet, auch die Erlaubniß dazu nicht erblich und der Handel beschränkt ist. Mündliche und schrittlichr Klagen über ihre Lage blieben unberücksichtigt, Bittgesuche um Verbesserung derselben unbeantwortet. Selbst ihre Erklärung vom 13. September 1864, auswandern zu wollen, wenn man Urnen nicht zu Hilfe komme, waohne Erfolg, obschon sie diese Erklärung mit Hinweisung darauf gaben, daß Hunger und Elend bereits unter ihnen aufzuräumen beginnen. Obgleich oder vielmehr weil dieser Auswanderungsplan unter Thränen und in Verzweiflung gefaßt war. bl eb er unausgeführt. Wie sollte er auch gelingen? Wer sollte sie in ihrer Armuth aufnehmen wollen? Wer ihnen ein Vaterland, eine Heimrth geben? Serbien ist ihnen zwar eine Stiefmutter, aber ste können sie doch nicht Haffen. Sie lieben ihr Vaterland, sie gehören ibm an und können sich nicht davon trennen. Wenn auch zurückgestoßen, könnte doch nur die Gewalt sie zur Auswanderung zwingen. Sie sind entschloffen, fortzu^ulden, wenn Gott in seiner unerforschlichen W-'i-heit beschlossen haben sollte, ihre Unterdrücker triumphiren .und. sie für ihre Leiden kein' Heilmittel finden lassen zu wollen. Einem freiwilligen Eril zieben ste den langsamen Tod in der 'Nähe der Gräber ihrer Väter vor — sie wollen im Schooße der heimathlichen Erde ruhen. Die deutschen Judrn sollten mit helfen wollen an dem Werke der Befreiung und Erhebung ihrer unterdrückten und leidenden Glaubensbrüder in diesem und in anderen Ländern. Die Vollendung eines solchen Werkes ist eben das Streben der „Alliance Isr. Univ.“ in Paris, die ihre Mitglieder und Helfer bereits auf der ganzen Erdoberfläche zählt. Wir sind bereit, Meldungen zur Mitgliedschaft entgegenzunehmen und die betreffenden Documente zu übermitteln, wie später die Bildung von Bezirk-« und Localcomitc's, und .vennmöglich die Constituirung eines gesonderten deutschen Vereins und die Feststellung seines Verhältnisses zur Alliance zu veranlassen. _ Dr. Rothschild. Odernb-im. /Wir lesen im Keei-amt-blakt für den Regierungsbezirk Mittelfranken Nr. 16 eine Bekanntmachung welche lautet: „Erledigt: Die Stelle eines Ob wlehrerin Iter Realab» tbeiiunq an der städtischen Latein- und Realschule in Fürth mit einem Jahresgebalte von 8X fl., wozu jedoch eine weitere jährliche Remuneration von 2« k) fl. in Aussicht gestellt ist, wenn der aniustellende Lehrer außer den Real gegenständen und der kranzöstschen Sp'ache auch noch Unnterricht in der israelitischen Religion und hebräischen Sprache zu ertheilrn vermag. Bewerbung innerhalb 3 Wochen beim Stadtmagistrate Fürth.* Wenn wir uns nicht täuschen, ist dieeine öffentliche, nicht jüdische, sondern allgemeine Lehranstalt und eS wäre diewohl sicherlich der erste Fall, daß eine solche Stelle israstitische Candidaten gleichsam bevorzugt. Es ist dies eine öffentlich: Erklärung, daß in bayrischen öffentlichen Schulanst alten jüdische Lehrer angestellt werden können, j Gegenüber der Handlung-weise des preußischen Mi« nistrriums und der Deuteleien und' Interpretationen über den „christlichen Charakter" der öffentlichen Schulen in Preußen ist dieeine höchst wichtige, bemerkenswerthe Thatsache, die Z:ugniß von dem guten Willen und der strenggesetz- und verfassungsmäßigen Handlungsweise der bayrischen Behörde gibt. Frankfurt, 4. März.' Das Pflegamt des iSraflitischen Atmosenkastens veröffentlicht den I ihres 'ericht über seine Wirksamkeit in 1866. Wie die Almosenkasten der christlichen Gemeinden, so war auch dieser zu erhöhten Ausgaben an Unterstützungsbedürftige gezwungen. Regelmäßige Unterstützungen wurden im Belaufe von 5968 fl. gewährt. Die der Anstalt zur sofortigen Vertheilung zugewiesenen Gaben veliefen sich auf 6534 fl. die zur Capttalist'ung bestimmten auf 7884 fl. 13 kr. und die Ausgaben insgeiammt auf 12,990 fl. 17. kr. Während! durch die veränderten Verhältnisse manche Beiträge, als Aus- »ugSgelder re., eine Verminderung erlitten haben und voraussichtlich weiterhin erleiden werten, tritt auch bei dem israeliti« siben Almosenkasten eine erhöhte Fürsorge für Arme und Noih- : leidende mehr denn je heran; er bittet deßhalb s-ine Glaubens« | genossen und Mitbürger dringend, in der Theilnahme nicht > nachzulaffen.! Frankfurt, 6. März. Der König von Württemberg ha