Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 7 (1867)
- Issue
- 1 (3.1.1867)
- Date
- 1867-01-03
- Page
- Seite 3 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Gewissensfreiheit der »Andersgläubigen?" Seit wann diese warme Fürsorge insbesondeie für die Juden? O, mein Herr, wir denken nnd erinnern nicht gerne an alte vergangene Zeilen; Wir sprechen mit unser» Zeitgenossen nie gerne vön den grausigen Tbotsachen unserer Geschichte. Als Eöhne unseres theueren Vaterlandes, als freigewordene Bürger desselben, dessen Wohl und Wehe wir theilen, werfen wir gerne den Schleier über das Vergangene, — Alles sei vergcffenk Wir wissen, daß weitaus der größte Theil unserer jetzigen chrisilichen Mitbrüder die fanatische Handlungsweise s.überer Generationen gegen die Juden verdammt, und daß sich die freien Söhne unsres Vaterlandes jener finsteren Zeiten und Thaten sebämen. Aber wir wissen auä. daß, es heute noch Leute gibt, welche die alten Zeiten zurrckrufen möchten auf allen Gebieten des geistigen uud socialen Lebens und baß diese Männer, wenn sie die Macht hätten, auch heute wieder Folter, Kerker, Autodafes, Leibzoll uud gelbe Flecken für die Juden erfinden würden, wenn die Macht der Zeit, die heilige Gewalt des fortschreitenden Menschengristes ihren Entwürfen und Rathschlägen nicht unübersdigliche Hindernisse entgegenstellte. Hatte die neuere und neueste Zeit keine Beweise für die Unduldsamkeit gewisser unverbefierlicher Gesellschaftsklassen, bei denen der Zweck die Mittel heiligt? Wir wollen nur an einige Thatsocheu erinnern, die allgemein dekaunt find, an Damaskus, an Mortaral Gehen Cie bin, Herr Domkapitular! Treten Eie vor den Richterstuhl, der Ihnen der Inbegriff aller Heiligkeit und Gerechtigkeit ist, vor den Passt, und rufen Eie ihm zu: In deinem Staate herrscht ein Gesetz, dos die Eltern /ihrer Kinder beraubt; ein solcher Eingriff in dos Heiligthrm der Fam lie ist das gräßlichste Verbrechen an. die Grundrechte der Menschheit! Verdammen Eie öffentlich jede solche grauenhaft verwerfliche Handlung und wir wollen Ihren toleranten Aussprüchen für die Juden gläubig vertrauen. Toleranz und Gerechtigkeit' Sie Herr, Domkapitular, haben Ihren Sitz in der ersten Kammer! Als Vertreter des Katyclicismus find Cie — wie Ihre Worte lauten — der naturgemäße Vertheidige: der Gewiffenssreiheit. — Wem aber der Religion Willen bürgerliche oder politische Rechte vorentlalten bleiben, der ist seiner Gewiffcnssiecheit faktisch beraubt. Treten Eie vor die erste Kammer und verlangen Eie, daß die den Juden guf dem Papier verbürgte Emancipation eine Thatsache werde, daß Israeliten zu Staats- und Verwaltungsämterr., zu Richtern, zu Offizieren uud Militärärzten zugelosien werden. Vertreten Sie den heiligen Grundsatz „gleiche Pflichten, gleiche Rechte," auf daß Niemand mehr wegen seines Glaubens und feiner religiösen Ueberzeugung im Staate benachtheiligt werde. — Sprechen Eie in der ersten Kammer von den Grundsätzen »wahrer Gerechtigkeit und Freisinnigkeit, nach welchen die Verhältnisse der, Confessiouen geordnet werden sollen," Worte die nur Emn haben, wenn fie verbunden find mit dem Grundsätze „gleiche Rechte für die Angehörigen aller Eonfeisionen und jeder Glaubensrichtung," sprechen Sie dort so, und wir wollen dann Ihrer Toleranzrede freudig vertrauen. Auch da-, was Eie in der Organisationsfrage selbst äußern, — Ihr Referat in der ersten Kammer, — ist durchaus nicht das, was wir als Juden wünschen müffen, istr für uns noch lange kein wirklicher Bew is von Toleranz und Freinnnigkeit. Die katholische Kirche erfreut sich einer Organisation. Sie genießt als solche staatlichen Schutz, staatliche Beaus- . sichtigung und staatliche Rechte. Als Vertreter der katholischen Kirche, des CleruS, des obersten Geistlichen Ihrer Confeision in diesem Lande, haben Eie Ihren! 'Sitz in ter ersten Kammer. So ist Ihre Kircheein wohlbe-! rechtigter Faktor im Etaatslcben! Ja, Sie hoben mit dem | S tonte und dessen Exccutivbebörde — mit der Regierung — im Namen der Kirche einen Staatsvertrag — eine Convent on — abgeschlofstn, und betrachten sich also dem Staate gegenüber als gleichberechtigte Macht. Werden Sie alle kiese Rechte wohl auch dem Judenthum zugestehen? Wird man wohl gar mit Ihrer Zustimmung oder m Folge Ihrer toleranten Anregung bald auch einen Vertreter der 28,000 Juden des GroßherzogthumS in die erste Kammer berufen? | Die Gewiffenssreiheit wird wohl verletzt, wenn die Regierung oder irgend eine staatliche Körperschaft sich Eingriffe in das innere Leben der Kirche und der religiösen Genossenschaften erlaubt. Tie Beaufsichtigung des religiösen Lebens in einem paritätischen Staate ist in io ferne das Recht und die Pflicht desselben, als die eine durch die andere Confessio» in ihren Zischten beeinträchtigt werden könnte. Aber kann sich das religiöse Leben entwickeln, wen« der Staat, als oberster Faktor nm sittlichen Leben der Gesamml heilen, die äußere Organisation e i n e r ReligionSgesellschasten ausnahmsweise unberücksichtigt läßt? Wenn das innere Leben derselben sich normal gestalten soll, sc mu ß eine allgcmeinje Organisation ge'chaffen, berechtigte Vertreter der Gemeistdcn müffen gewählt, Statuten und Ordnungen Mi ffen vorhanden lein und das kann nur geschehen unter der Mitwirkuna staatlicher Gewalten Die katholische und die evangelische Kirche hoben ihre Organisation. Ueber die Verwaltung ihres VernögenS, die Anstellung der Geistlichen, die pragmatischen R>chte der Beamten, die Wahl der Kirchenvorstände rc. :c bestehen bestimmte Anordnungen, welche in Ausführung kommen im Namen und unter Aussiät der Staatsbehörden. - Ter Staat bat diesen Grundsatz theilweii'e auch bei den Juden adoptirt. Ist es nun wirklich eine Beeinträchtigung der Gewiffenssreiheit — wieder Antrag des Henn Domkapitulars uns. glauben wachen will — wenn die veralteten Gesetze von den gewählten Vertretern des Staates in zeitgemäßer Weise umgeändert werden, also hierfür die Israeliten dasselbe geschieht, was die anderen RellgionsgeseUichasten bereits baben? Aehnlicher Veranstaltungen e freuen sich zudem die Juden in den freisinnigsten Staaten, in England (Board of Deputieß) Frankreich (Confistorien) Belgien. Baden, Württemberg; auch in Bayern hoben die Rabbinen mindestens eine bestimmte staatliche - Stellung. In Hessen baben kie Rabbinen keine Autontäl, dem Religionsl.ehrerwesesi droht gänzlicher Verfall; die Vo stände werden vop einigen Höchstbesteuerten nach einem veralteten Wahlmodus gewählt und kennen kaum ihre Funktionen. Für solche Mißstände ist eine Reorganisation von Innen heraus nicht ausreichend, wenn nicht die Staatsgewalt von Außen mit-