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Der israelitische Lehrer · 1865-12-21 · 51 (21.12.1865) · p. Seite 213

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
5 (1865)
Issue
51 (21.12.1865)
Date
1865-12-21
Page
Seite 213 (sequence 3)
Language
German
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213 — der chaldäischen Sprache nach und nach abnahm. Doch gab eS noch später Gemeinden, in welchen das Targum vorgelragen wurde, während wieder andere Gemeinden in persischen und arabischen Ländern schon frühe sich der Uebersetzung in der Landessprache bedienten. <Philippsohn Z. d. I. 45.) , . Ader auch die Uehersetzung genügte nicht mehr! Es wurden Volksprediger nothwendig, welche die allgemeinen Gebote für die besonderen Fälle anwendeten, die Bibel erläuterten und dem Volke faßlich darstellten. So gesellte sich zu den bisherigen belehrenden Bestandtheilen de» Gottesdienstes, nämlich zum Vorlesen und Uebersetzen der Thoraabschnitte noch ein dritter, die freien Reden." Die vielen chaldäischen Gebete, die sich in unserem Gebetritus befinden, beweisen, daß in der Vorzeit das geschah, was jetzt geschehen soll: der Muttersprache beim Gottesdienste Eingang zu verschaffen. — Waren dies nicht etwa auch Reformen? Sind die reindeutschen Predigten auch der strenggläubigsten Rabbinen, die an die Stelle der früheren (niem) getreten sind, nicht ebenfalls Reformen? Ueberblicken wir schließlich die ganze Geschichte unseres Cultus nochmals: Einen wesentlichen Theil des mosaischen Lultusgesetzes machte der Opferdienst aus. Unsere Väter haben es aufgegeben I Wer berechtigte sie dazu? Die Geschichte! Der Tempel war zerstört, Israel aus seinem Lande geworfen — das Opfergesetz war erledigt. Nun, es ist abermals die Geschichte, welche eine Erledigung auS dem Bereiche des CultuSgejetzeS erheischt, unumgänglich macht — die bürgerliche Gleichstellung der Juden; die Aufnahme der Juden in die Gesellschaft. Wir sind abermals aus einem besonderen Lande gebracht worden, aus dem Lande der bürgerlichen Ausschließung, auS den Ghettis. Die Geschichte ist es also, welche zur Reform berechtigt, welche sie fordert! iil. Wie soll die Reform angebahnt we-rden und durch wen? Bes"Beantwortung' dieser Frage begebe ich mich auf daS engere Gebiet unseres Themas, und werde nun hauptsächlich von den Landgemeinden sprechen, wo die Reform sich fast „och gar keinen Emgang verschafft. Es kömmt mir nicht zu, das „Wie?" der Reform im Allgemeinen beleuchten zu wollen. Auch sind in den meisten Städten solche bereits rm Gange und ein geregelter feierlicher Gottesdienst an die Stelle der unwürdigen Gottesdienstweise getreten, von der ich früher sprach. Ich kann es hier nicht unterlassen, einen kleinen Vorwurf in dieser Beziehung den Herren Rabbinen zu „lachen. Dieselben haben nach meiner unmaßgeblichen Ansicht für die Ausbildung des Reformgottesdienstes in der Stadt viel, vielleicht Manchem zu viel (?) gethan, während sie das i Land ganz seinem alten Schlendrian überließen. Man fürchtete zu sehr den Widerstand, man überschätzte die starre Hartnäckigkeit der Landsudeu in dem Festhalten des Allen 1 und Veralteten — man fürchtete zu viel das Prädikat „neumodisch," welches jeder Reform entgegengeschleudert wlrd — und ließ 'auS diesen Gründen die Sache bis jetzt ungehindert fortgehen. Nach meiner Ansicht that man Unrecht daran! Es könnte auch auf dem Lande in dieser Beziehung Manches besser sein — wenn man ihm mehr Ausmerk>amkeit zugewendet hätte. Den Beweis dafür liefern z. B. die meisten Landgemeinden des Kreises WormS, die eine von dem sel. Herrn I),-. Adler ihnen vorgelegte Gottesdienst-Ordnung mit Hinweglassung aller Einschaltungen von nnui' und nv?ii vor dem yrtv nbm angenommen haben, und noch heute beachten. Gewiß, auch ein Fortschritt! Und so gut es dort gegangen, würde es auch anderswo gegangen sein. Man durste nur von dein Landmanne im Anfänge nicht zu viel verlangen,- mußte langsam aber sicher gehen, dann durfte auch fast überall die Verbesserung und würdigere Gestaltung des Gottesdienstes einen den gerechten Ansprüchen angemessenen Fortgang nehmen. Es dürfte sogar hier anS zwei Gründen noch ein weit ergiebigeres Feld für solche Verbesserungen sein, weil 1) der religiöse Sinn im Allgemeinen noch kräftiger sich nach entsprechender Gefftes- und Gemüthsbildung sehnt, die Gemüther nicht durch Afterbildung blasirt sind und '2) weil man hier die Parteibildung ex professo nicht kennt, und nicht aus sestgeranntem Oppositionsgelüste — Princip kann man das nicht nennen — sich allen, auch den Unschuldigsten, nothwendigsten Verbesserungen widersetzt. 1 Doch, ich habe nicht die Ausgabe über das Wie? der Zukunft mich auszusprechen. Meine Ansicht darüber habe ich zum Theil schon in dem Ebengesagten ausgeiprochtn. Sie geht dahin: die Reform auf dem Lande muß bmgsam, ohne alle Osteytation geschehen. Der schönste Bieg dazu ist „Belehrung." (Schluß folgt.) Wochenbericht. — Wir sind unseren Lesern nachträglich noch eine Mittheilung schuldig, die wir, alzu sehr persönlicher Natur vermeiden wollten, die wir aber nun, da sie bereits durch den „JSraelit" in die Ocffentlichkeit gekommen ist, doch nicht ganz mit Stillschweigen übergehen dürsens, — schon um manche unsrer Freunde zu beruhigen. Herr Lehrer Ottensoser aus Büdingen — unser srüherer College, Freuny und eifrigster Mitarbeiter hatte unS wegen der in ’Jir. 8, 14 und 38 unserer Zeitschrift enthaltenen angeblichen Angriffe aus seine Person vor da- Bezirksgericht in Mainz laden lassen, und wurden wir in der öffentlichen strafgerichtlichen Sitzung vom 1. Dec. wegen de- Art. in Nr. 8 (Corefpondenz) und in Pr. 38 (Leitartikel „Leben und Frieden" 3 Seite, 1. Spalte, von oben, was Herr O. auf sich bezog,) sreigesprochen, hiergegen wegen des in Nr. 14 ausgesprochenen —, da die jenem Artikel zu Grunde liegenden Angriffe tn Nr. 10 des „Israelit" verjährt s waren und schon, weil Nr. 14' des „Jsr. Lehrer." erst 4 Wochen später erschien, nich» compensirt werben konnte — nach Art. 31 unseres PreßgesetzeS zu; 8 tägiger Gefängnis- und 15 Gulden Geldstrafe und in die Kosten verurteilt. Indessen hoffen wir die Sache nachträglich dahin zu arrängiren, daß wir mit der immerhin nicht unbedeutenden Kostenzahlung lavon kommen werden. Wir können jedoch, nachdem diese Sache so vor die Oeffentlichkeit gekommen ist, nicht umhin zu bemerken, daß, trotz unserer Verurthcilung, der' ganze Gang der Verhandlungen für uns höchst ehrenvoller Natur war, und wir auf so manche Acußcrungen der Richter insbesondere über den ebenfalls incriminirten Artikel in Nr. bs8 und so manches Andere nur mit

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