Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 5 (1865)
- Issue
- 27 (6.7.1865)
- Date
- 1865-07-06
- Page
- Seite 109 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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109 Art. 7. Die Bezüge für besondere kirchliche Bereich- : tungen (Emolumente, Accidenzien, Stolgebühren) sind in! den Gehalt des Schullehrers nicht mehr einzurechnen.*) > Art. 9 und 10 bestimmen die Gehalte der Schulamtsi verweser und Lehrergehilfen. , i Je nach der Größe der Gemeinden beziehen neben 7>/2 Z. Dinkel, ein heizbares Zimmer und dem unentbehrlichsten Mobiliar und 1/.f Klafter buchenes Scheitholz, jährlich jene 240—280 fl., diese 160—180 fl.! Art. 11. Diese Gehaltserhöhungen treten vom t. Juli! 1864 an in Wirksamkeit. ■ Art. 12. Bei Bemeffungen des Ruhegehalts werden! künftig auch diejenigen Dienstjahre eingerechnet, welche ein Lehrer nach Zurucklegung feines 30. Lebensjahrs im unständigen Dienst an einer öffentlichen Schule zugebracht hat. Art. 13 und 14 handeln von den Beiträgen der Schullehrer zur Wittwenkasie und von dem fortzugewährendem Genuß der Diegstwohnung an die Hinterbliebenen des Lehrers in den nächsten 45 Tagen nach seinem Tode. Art. 15 — 18 geben Bestimmungen über die Schulaufsicht. i Die Ortsschulbehörde wird durch einen oder mehrere! Schullehrer nnd durch gewählte Mitglieder der Schulgej meinde verstärkt. Dieselben haben, soweit sie nicht persönlich betheiligt sind, jedesmal an den Sitzungen der Ortsschulbehörde mit vollem Stimmrecht Theil zu nehmen. Die Leitung der Geschäfte der Ortsschulbehörde steht dem ersten Geistlichen und dem ersten Ortsvorsteher gemeinschaftlich zu. Außerdem gebührt dem ersten weltlichen Vorsteher die erste ordentliche, dem ersten geistlichen Vorsteher hingegen im Falle der Stimmengleichheit die entscheidende Stimme. In Etraffällen haben die weltlichen Amtsvorstehec die Geschästsleitung allein und die Geistlichen sich der Abstimmung zu enthalten. Insbesondere dürfte noch zu bemerken sein, daß das Gesetz den Unterschied zwischen Volks- und Konfessionsschulen nicht macht, und daß die Lehrer an Schulen mit weniger als 60 Schülern und solchen mit 60 und darüber gleiche Rechte in Absicht auf,GehaIt, Pension rc. haben. Nur daß jene ihren Gehalt von der politischen, diese von der israelitlschen Kirchengemeinde beziehen, woraus sich von selbst ergibt, daß jene im Gennffr der bürgerlichen B.nesizicn stehen, sofern solche vorhanden sind, was bei diesen nicht der Fall ist. AuS Kurhelsen, im Juni. Nach d»r »revidirten Sckul- _arfruHj}" vom 3. Juni 1864 ist eS fen Lrndschu lehrcrn der Provinz N ed rh ssen erlaubt, die wöchentlichen Schulstunden während d.s Sommers je nach Herkommen a>f 18 zu beschränk»n. Obgleich nun tie Schulordnung für die Gcafschail Schaumburg, welche mit ganz keinen Aend.run en wesentlich so ist. wie die für die Provinz Nievrrh ffen, 26 S'un^en für jede Woche, im Winter wie im Sommer, vorschreiit, in Folge reffen auf manche Wochentage 5 Uvt-rr-cht-stm den fallen, und obgleich die RegirrungScommitsion «s erlaubt, daß diese 5 Stunden bmtcr- «inanker, Vormittag», abg halle» werden dürfen — io läßt ei sich doch nicht leugnen, daß 5 Stunde«, hintrrrinander erlheilt, *) Das neue Gesetz t« Großhrrzex hum Hoffen rechnet dir kirchlichen Bezüge tn d«» Ltbulgebalt «n. Red. denn doch ein BiScken zu anstrengend find, sowohl für de» Lehrer als auch für die Schuljugend, und daß 24 Stunden Unterricht in der Woche für eine Schule, deren K'ass.'N in einem und demselben Znnmcr unterrichtet werden (Landschule), genüge», wenn der Lehrer dieselben verhältnißmäßig gehörig auf die Unterricht-iächer zu vertheil en weiß. Hiernach kommen auf jede» Tag 4 Stunden Unterricht und diese auf die Vormittagsznt zu beschränken, wird wohl kein Lehrer verwerfen. (?) Wie werde» aber die 24 Stunden auf die einzelnen Unterrchtsze zenstände vertheilt? wird wohl mancher Lehrer fragen. ES ist dieS nicht schwer. Nach meiner Ansicht ars folgende Weise: zum Bibelunterricht nimmt man wöchentlich 2 Stunden; zur ReligioiSlehre 2; zum Ueberictzen de.- Pentateuchs 2; teßgleiche» der Gebete 2; zur isr. Geschichte und zum hebr. Schreib n 1 Stunde. Nun bleiben noch 15 S unden für die deutschen Gegenstände: aufs Rechnen werden 3 Stund n, auf deutsche Grammatik 3. Aussatz und Lesen 2. Schönschreiben 2, Gesang 2, Geographie und Geschichte 2, Naturkunde 2 Stunden*) wöchentlich verwendet. Dabei bemerke ich noch, daß ick weit entfernt bin, diese Bertheilung für die einzig richtige zu halten; im Gegenlheil, wenn der Eine oder der Andere andere Ansichten über, diesen Gegenstand in diesem Blatte niederlegen und g 'hörig begründe» will — ich bitte auf die letzten Worte zu achten! — so wird es mir sehr angenehm fein. Die Einrichtung, die Unterrichtsstunden in jeder Jahreszeit auf den Bormittag zu legen, hat folgenden Nutzen: 1) Der Lehrer gewinnt dadurch an Zeit. Dem Mangel an Zeit, worüber so viele Lehrer klagen, wäre etwas abgeholsen. (Wie fo? Red.) -2) Für die Kinder au» Filialorten ist es eine bedeutend« Erleichterung, wenn sie Mittags wieder nach Hanse gehe» können. 3) Können die Eltern ihre Kinder zuweilen deS Nachmittags, namentlich lm Sommer, zur Feldarbeit benutzen. Die» wird an vielen kleinen Landori schäften gewünscht, wo die Ans» treibung von Tagelöhnern große Schwierigkeiten verursacht. 4) Ist dee Wegfall der Nachmittags schule aus Gesundheit»» rücksickien zu empfehlen. ..Ich empfehle darum sehr die Berücksichtigung und eingehend« Besprechung meiner Ansichten.**) I. Wer'han anS Cachsenhagen. Odernheim, 28 I in«. Wir tragen hier au» den P-otokolln der allgeme neu deutschen Lehrcrv.r'ammlung die Thesen nab. welche den einzelnen Verträgen kort zu Grundegelegt wurden: l. Von Herrn G> Fr ö bl ich. Die Volksschule der Zukunft. 1) Sie erkennt als ihre Haupt rusgave, die fortschreitende Ku'tur und Eioilisation unter die mittiercn uad unteren Stände zu trage»». •> Wir finden diele 2erthct!unz der tlnterrichtäit.ndcn durchaus unpraktisch, «o fl b J. B der bruti:frfrt Grammatik — wen» bjt $>«:r ltoUegr das bekannte Reaclwnk, das man gemeinbin unter diese« Namen verlebt, meint, iuv cl Stunden, hiergegen (cm Ausi,»« und Lesen viel;n wenig zugencjscn. In e ncr ungeileilte» dreiklasige. Schule bedarf m .n für diele Fieber mtndeüenS t Stunden, wäbrmd eine wö.nentliche Grainmaiitii.nve in der Obnklasse vollkommen hiurricht. Doch hängt gar viel vaven ab, was man darunter v.-riiebt, der Begriff .dcursde Sprache, Grammatik re.' in der S.vu!r ist schrdchn» bar. Für uns fällt er mit Lesen uns Au jatz oft zujammcu. Red. **) Die Frage ist bck innt'ich in einer eigenen Sibrl't von S ch» e l 1 autfübriich d hantelt- Auch die Sckulboböldin uno die Stad:»e>ordnet«» Berlins baten sie vielsach bcspioa,kn, find aber damit noch nicht zu» Abschluß gekommc«. Red»