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Der israelitische Lehrer · 1865-06-15 · 24 (15.6.1865) · p. Seite 95

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
5 (1865)
Issue
24 (15.6.1865)
Date
1865-06-15
Page
Seite 95 (sequence 3)
Language
German
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95 Correspondenz. L. Aus Starkenburg, im Juni 1865 Die „Hess. LandeSzeitung« bringt eine Geschichte au» Zwingenberg, die »jeder einmal so recht die traur ge Stellung unserer College» in Hessen kennzeichnet. Der dortige Lehrer wurde. so heißt e», »egen vorgerückien Aller» seiner Stelle entlassen und wurde also mit sem r ffirau und seinem kranken Mävchen brodlos. Die Christen erklären nun, denselben zu unteriiütz n ihn nickt fallen zu lassen. Wie wir hören, beschränkt Ach das bisher bloß auf Redensarten; auch soll vie Behandlung einiger „frommer« Mitglieder der © meinte gegen den arm n, aber braven und tückt'gen Lehrer sehr-wenig Menschenliebe, desto mehr Jesui'iemus u. dal. zeigen. — (R > ich deiner kung der Redaktion.) Wir haben, sobald wir von dem Artikel der H. L. Kenntniß genommen hatten, den Sobn des Herrn B., der ebenfalls Ledrer ist, und welcher, wie sein Bar-r selbst, Mitglied unsere» Verein» ist, auf efordert, un» die Papiere, d>e vorher ihm schon von einem andern Mitgliede de» Comts's bezeichnet worden waren, schleunigst einzusenden. Herr B. Sohn hat in edler, wahrhaft a isopiernder Sohnesliebe bisher an seinem Vale' g handelt jedoch mit der Anmeldung bei dem Vereine a s mehreren edlen R-ickstcklen «ögern zu müssen geglaubt. Her B. Vater ist der kranke hessische Lehrer, von dem wrr in Nro. 21 sprachen: Wir haben die bapiere nun empfangen und die erste PenstonSrate ist bere ts abgegangen. Dem Manne ist geholfen; er soll weder Brod an den Thüren betteln, noch von der Wohlthägkeit nich israelitischer Gemeindegenoss m « hängen. Wir müssen bitten, fern rhin in solchen Fällen nicht zu zög-rn, damit durch solche Zögerungen nicht möglicherweise zu Dff,°l wn Veranlassung geboten werden könnte. Es schmerzt un» immer, solche Geheimschäden in öffentlichen Blättern besprochen zu s hen. Der Verein hat die Miltel und wir den Willen und auch die Kraft, in b r cktiaten drängenden Fällen ausreichende Hülse zu bieten. Die M tglieder haben ein Recht, das zu fordern Go>t wird uns helfen, und die Machinationen unserer Feinde und Gegner sollen uns rabei nickt beirren. AuS Rbeinhessen, 15. Mai. Die bumane, echt religiöse Bilduna bringt die Menschen, die Bekenner selbst verschiedener Confeisionen, e nander immer näher. Ein schönes Wort: „Die Religion soll die Menschen vereinen, nicht trennen;« ab r eine noch schönere Thatsacke, daß dieses Wort, wie diese Blätter kürzlich berickteten, bei der Jubelfeier deS jüdischen Lehrers Lebreckt in Bingen von einem Christen einem Juden, dem Rabbiner vr. Sabernbeim zu Bingen, nachg sprechen wurde. Diese Jubelfeier der jüdischen Gemeine zn Bingen fand unter offizieller und herzlicher Betheiligung der dortigen christlichen B amren und Bürger statt. Doch bedeutungsvoller ist eine solche Vereinigung, ja Verbrüderung der Menschen verschiedener Confession n, wenn sie rein conf.ssionelle Handlungen betrifft. So bot sich uns vor einiger Zeit davon ein Beispiel bei der Beerdigung ene» jüdischen Kind.s i > Erbesbütesh im, Kreis Alzey, dir, bei welch r die kat oli che Schuljugend unter An-, sührung ihr-s L b eis aus freiem Antriebe vorauSging und am Grabe allgemein menschliche, echt religiö>e Lieder sang. So in diesen Tagen wieder bei. einer Hockzeiisfeier in Part n-- beim. Kreis Openheim. Es war die Hochzeit dejüdiscken Cantors und Lehrers, bei welcher der Tu n t! und Sängerver in des Ort» nach allgemeine Sitte eS sick nicht nehmen ließ, auch bei diesem seinem Mit iliede dem Hoch; itszuge m t vorauigetrag ner Tahne voranznsckrei'en und vor und nach der ceremoniellen Fe.erlichke t in der Synagoge wiederum allgemein menschliche, echt religiöse Lieder zu singen. Die Leiter de» Vereins petiiionirten förmlich aus eigenem Antriebe beim Rabbiner und Synaaogenvorstande um Zulassung zu dieser Ehre. Der Rabbiner vr. Rothschild erklärte eine solche Verbrüderung als einen wahren lllktki emp und rpffD ]D’D. Der Di igent de» Sangerverein» ist der christliche Lehrer und Organist, und die Hochzeitsgesänge find mit Vermeidung alle» cynfesstonell Scheibenden für alle Mitglieder de» Vereins, Bekenn r verschiedener Conlesstonen, unter ausdrücklicher Anrufung de» „Vaters der Einigkeit« vom ckristlichen OrtsgeAlichen g-dichtet. Beim Eintritt in die Synagoge, baten die Sänger um die Erlaubniß, die auch ihnen heilige Stätte nach ihrer Weise nur mrt entblößtem Haupte betreten zu dürfen. l Der Zins und Wucher der Juden. So eng auch die Grenzen find, welcke man in neuerer Zeit angefanzen hat, dem Wissen de» Vol'slehrers zu zreben, e» ist doch verkehrt für ihn, sich auf da» nöthigste Fachwissen zu beschränk n, zumal lür den jüdisch n Lehrer, welch, r gleich; itig die Interessen der Schule, des Cultu» und des LebenS zu vertreten bat. Der jüdische Lehrer hat daher auch die besondere Aufgabe, Vorurtheile zu bekämpfen, zumal solche, welche christ ichers ilS nock stark gegen Juden und Judenthum gehegt werden. t W r versäumen daher nickt, hier sollende Schrift ,ur Anzeige und zur Besprechung zu bringen: „Geschichte des Wucher» in Deutschland dis zur Gründung der bemigen Ziniengesetze aus hanSsckristlicken und gedruckten Qu.llen, dargestellt von M>r Reumann, vr. und Docent der Rechte an der Universität BreSlau. Halle 1865. Diese Schrift hat zunächst tzre Deranlaflung und Entstehung in den Bestrebungen unserer Zeit, aus na ional-ökonomiscken Gründen die Beschränkung des gesetzlichen Zinsfußäs auszuheben oder denselben vielmehr ganz freizugeben. Wrr erfahren aber hier gleichzeitig aus der Geschich'e des Wuchers, daß man die Juden in das Geschäft, ZinS zu nehmen und Wuchcx zu treiben, gedrängt, ja sie dazu gezwungen und sich g freut tat. daß ste sick drängen und zwingen ließen. Den» wie da» jüdische (.'. B. Mos. 28 20) ven J'ra liten, so verbot auch das kanonische R cht ursprünglich den Ehrsten j den ZinS und Wucher. Wucher hatte auch ürsprünzlich nickt die Bedeutung ein.s übermäßigen Zinse», sondern, da jeher Zins verboten war, so galt der mäßigste sckon als Wucher. Die Lebens- und Verkeh'sverbältnisse machten aber die genaue Befolgung des kmomscken Verbots unmöglich und so freute mm sich, an d n Juden Jemanden zu haben, der durch kein religiöses und wetliche» Perbot gehindert war. zu helfen. Wenn man trotzdem gar bald den Juden ob dieser gejuckten, ja abgenöthi >ten Hülfe schmähte und v rsolgte, so ist dies den anderen Lebens rsahruNgen und Verhältnissen deS Juden analog. Man ließ ihn zu kemem Grundbesitz kommen, und warf ihm vor, daß er nibt Ackerbau treide, man v rschloß i m die Gewerbe und tadelte ihn. daß er nur den Handel suche; mm verbot ihm den Hard-l im offenen Laden und mit neuen Waaren und warf ihm den Sckacher- (Haust'-) und Tröoel: Handel vv'. Man hielt Israel ab. und au»- gelckloffm vom socialen Verkehr mit den übrigen Menschen und höhnte es ob seiner E g arbeiten und Sonderbaikeit n in Sprache u»d Silken. So ist es auch mit dem Zms und Wucher, zu dem man die Juden zwana,. und doch hat man sie wied-rho.t deshalb verfolgt und h,t sie vielfach beute noch in dem Verdackt, daß eine besondere Neigung dazu d m Juden inwobne, Ja, man hängt dem ckristlichen Wucherer S bi »pf und Hohn an und nennt ihn einen — Juden.« Gehen wir dem Leitfäden des Buche» s lgend, zur Bekämpfung dieies Vorurtheils auf oen historischen Grund der Sache.

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