Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 5 (1865)
- Issue
- 24 (15.6.1865)
- Date
- 1865-06-15
- Page
- Seite 96 (sequence 4)
- Language
- German
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96 Das Recht der römischka'holiscken Kirche verbietet, wie wir sage«,, dem jüeislti-moiaischen Reckte enijpr chend, die Daileh n auf Zinsen. Dies.s Zioeverbct ward in Dmtschland von der f>-tilichen und uelilichen Macht uiterslüht und fand namentlich eit Carl dem Großen, d m Vifer r für das Ehristewhum, tedrnguogslose Aneiknnunr. Im tLgi chrn V-rkedr ober fand »an diese- Gesetz naturwidrig nnd bekämpfte dasselbe um so eifriger, je sirnger man andrerseits auf dessen B obachtuvg halt. Daher wurden die Gesetzgeber gär bald oenö higt, Ausnahmen. wie die z,ns ar>n Darlepew - r Wechsler, ru gestatten DaS Münzrrgal der Kaiser war ebenfalls nichts, als eine solche wucherische Ausnahme, j doch nickt im Inter sie des Publikums, sondern de- Kaisers selbst. DaS Müezregal wurde nämlich alS Fmanrquelle auSgenutzt und . für hoh.n Zins verpacktet, gute Münzen wurden eingcschmolzen und rin schlechterer, profitablerer Münzfuß eingeführt. Der Weckselhandel ward in Deutschland bereits im ackten Jahrhundert durch italienische Gesckästsleute eingesübrt, welche zu einem solchen schon früd durch ihre one, talisch-n edcrlänkiscke Hanvelsvrrb ndunaen und Handelsvermittlungen ge, ötdigt wurden D-r ersten Wechsel- und P'andhäuser wurden in Deutschland durch Italiener (Lombarden) gegründ et, wob r sie heute noch Lombards genannt werden Den Juden ü oerließ man d»n Keinen Wechselverkehr oder die eigentlichen Darleden geg n Wechsel und Pfänder an Handwerk,r. und kl ine Geschäftsleute. Im großen G-ld- und Gesckä tsverkehr war der W-ästet medr ein Cntnelmen der d ponnten Gelder oder ein? Anweisung mr Zahlung in fremder Rechnung. Tie Entschädigung dafür aalt weniger alS ZinS, sondern ward vielnrebr als gesa äitlicke Provision ve rachtet. Der Wechsel und Lombard-nverk-hr mit d n Handwerk,rn und kleinen Geschäfts euten fiel dbgegen ganz unt r daS kirchliche Verbot des Zinenet mens, ind.die Kirche n ollte um sc wenimr eine Ausnahme gestatten, je drückender für diese Leute der ZinS, auck rack mägigm Fuße,/ war: Man war deshalb fron, für diese Seite" des gesaäftl'cken Verkehrs und die dringenden Ans, rdervngcn des L>benS' die Juten gesunden zn Hab n, denen weder taS kirchliche noch das eigene ReligionSgeietz das Nehmen von Zinsen verbot, ja dem Nicktisraeliten gegenüber geiade.u gestattete. Ich sage: mon freute sich christlickerieitS mit einer so.cken Auslegung des jüdischen Rel gionsgesetzeS. In Wabrhejt ist indeß aus H. Mos. 22,24 und III. Mos. 25,36 ersichtlich, daß. wo das jüdische Relizionszes.tz d-m Juden gegenüber den Zins verfielet, dieses nur d n du ch Mißernte oder sonstige unre schuldete, oder auch verjckulh te Unglücks fälle veiarmten Israelit n im Auge hat. Da war liebevclle AuShüUe gebot, n. Dem Aus änder (ro:^) gegenüber nun, heißt es V. Mos. 23 21 — daß er nickt Jude ist, kommt dierbei nickt in Betracht, da im ArmutbSfalle ihm gegenüber dieselbe Liebe geboten war — dem Ausländer hPhömzi-r) gegenüber nun der mit Israel alS reicher Kaufherr und deS Gewinnes halber in Verbindung t itt, wenn dieser 'n den Fall kommt zum Aufkauf von Waaren, G treibe, also des Gewinnes halber, von dir Geld zu ent.e den, dem darfst tu Zins abnebmen. — Genug. Christen und Juden fanden damals in Deutschland keine Ecrupel dann, daß letzte,e von Handwerkern und kleinen Geschäftsleuten Zins nahmen, unbekümmert, ob sie die Darlehen äus Rotb oder deS Gewinnes Halter forderten. .Die Christen freuten sich, wie gesagt, in den Juden eine solche Aushülfe zur Umgehung deS kanonischen Verbots zu finden, und de Juden glaubten eine Berechtigung dazu zu haben, da man ihnen für daS straflose Privilegium des ZinSnebmenS hohe S'euer auferlegte und überhaupt für die Duldung in engen und finstern Gbet'S und für den Schutz, welchen sie als kaiserliche Kammer, kn.chte (i'e'beigene) gegen die Angriffe des r ubsücktiaen oder durch die Cleriker sanatistrien PöbelS und besten Brsckä iaung am kaiserlichen Eigen hume, als welches die Juden galten." genessen, bedenkende Geldzahlungen von ihn'n forderte. Hat en die italienischen Wechsler ur'prüglich auch den großen Wechselverkehr und beschränkte sich der der Juden nur auf d>e kleineren Entfernungen, so g>iff doch der eine bald in den andern über und die Juden wurden dafür um so un vtbehrlicher, alS sie sich durch die stets bereiten G ldquellen, Kenntniß der Münzsorten u*b Curse, durch iore stet n Rundr-i en, «.eionders an Markiplähen, ‘'a u etmeien D>r Zins rt'ag wir ein Entaelt für die A beit und ma nigfacken Verluste, Bere thaltcn der f Gelder, M ethe der G schästslckalien und Pfandhä.ser und wurde deßha.b, wenn auck g' oß. weder verboten, noch b-sckränkt. (Schluß folgt.) Ausruf und Einladung mt die isr. Nrllgionvllhrtr in Nassau. CeUeaen! Ihr Alle habt Euch gewiß mit unrecht sehr gefreut, als uns re hohe Landesregi rung den Willen kund that, unsere Stellen zu verbessern Ta jedoch dieß nur rin froher Traum gewesen zu sein urd d'e proj.ctirte Besterstellunr durch tie politisch-n Wirren in unserem engeren Vaterlande wieder in den Hintergrund gedrängt zu werden scheint, so müssen wir wenigstens zur Realisiruna dieses so schönen G.dank,nS das Unstige beitragen und müßte deßwegen eine Petition an hohe LandeSre ierung aus 'earbertet werden. Die e'gebenst Un'erzeichne'en erlauben sich daher, alle inländischen Eoll-gen bebufs Velp eckung und Ausarbeitung dieser Petition zu ein r V rsamm'nng auf: Montag den 3. Juli l. I, Vormittags 10 Uhr, nach Oberlabnstein in den Gasthos d.s Herrn Weller ergebenst einzuladen. Erliegen! S'id bereit — einzusteh n für Euch und die l. Eurigen und ble.bt nicht zurück, da, wo eS sich um so sehr Wichtiges handelt. Friedberg in Nastätten. Heymann in Schierstein. Levi in Eltrille. Friedberg in Ruppertshofen. Anfrage. Werden die kurhesfiscben Lehrer der Provinz Oberheffen in diesem Jahre keine Conferenz abhalten? Und welches Thema wird zur Verhandlung kommen? Mit collegirlisckem Gruße ein kurhessischer Lehrer. Bei Moritz Jourdan in Mainz ist erschienen: Grundlage zu einem wissenschaftlichen Unterrichte in der mosaischen Religion» von Dr, Jo«. Aub. Preis 1 fl. Aeraruwortlicher Ütecactttn: Z. Itlingenftetn in Qdernhein, in Xbembeffe«; Selbüverlag der >ikdakrion. Für den Buchbandel: in Lommtsfion bei L.- L. Frttz sck« in Leipzig.— Dampf-Schnellprefiendruck von I. Wottsl eden in Mainz.