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Der israelitische Lehrer · 1864-12-15 · 50 (15.12.1864) · p. Seite 198

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
4 (1864)
Issue
50 (15.12.1864)
Date
1864-12-15
Page
Seite 198 (sequence 2)
Language
German
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198 lieber die Methode des naturwissenschaftlichen Unterrichts, und daß derselbe nur auf Anschauung dasirt sein darf, ist man so ziemlich einig Weniger jedoch, ob man im Seminar mit Physik und Chemie zugleich, mit Botanik, Mineralogie oder Zoologie beginnen, wie weit man gehen und wohin die Gränze für das Einzelne wie für das Ganze gesteckt werden soll. Wir können diese Fragen hier nicht zur Entscheidung bringen, und wollen blos als Gesammtanforderung den Grundsatz ausstellen: Der Unterricht im Seminare muß die Zöglinge mit Interesse für den Gegenstand erfüllen, und sie zum ,-,unbegrenzten" Weilerschreiten befähigen. E. Raum- und Zahlcnlehrr. . In der Mathematik ist eineslheils die Arithmetik, andrenthcils die Geometrie zu. berücksichtigen^ Die Arithmetik führt in der Algebra zu den Gleichungen ersten und zweiten Grades, mit einer oder mehreren unbekannten Größen :c. ic. Dabei ist jedoch das praktische Rechnen nicht zu vernachlässigen, und in der Durchdringung dieser Zahlenoperationen zu üben. Endlich fordern wir im Seminar noch Einsicht in die Logarithmen, arithmetisch« und geometrische Berhältnisie und Progressionen w. rc. Aus der Geometrie fordern wir Planimetrie und Stereometrie. Als methodischer Grundsatz beim.Rechnen gilt: Die Beweise müssen selbst gefunden und Alles, was der Seminarist wie jeder Schüler aus sich selbst entwickeln kann, darf ihm nicht gegeben werden. J > F. Geographie Tie Wissenschaft der Erdkunde wird als vergleichende Länder- und Völkerkunde, mit der Naturwissenschaft im Bunde, bald diejenigen Wissenschaften, die sich mehr auf idealen Gebieten bewegen, überflügeln Eine tiefgehende Bekanntschaft mit der Erdoberfl.äsche und den Lebensbedintzungen auf ihr, dem Zusammenhang zwischen Land und Leute; Thier, Mensch und Pflanze; Geschichte, Entwicklungsfähigkeit und Entwicklung, politische, physische und mathematische Geographie (papuläre Himmelskundc) darf dem Lehrer nicht fehlen. .... (Fortsetzung folgt.) Petition der isr. Lehrer Kurhessens. ' Hohe Ständeversammlung! Die isr. Lehrer der Provinz Niederhessen und Oberhessen bitten gehorsamst: um hochgeneigte Gleichstellung mit den christlichen Lehrern bezüglich ihrer" Gehaltsverhält nisse. fn gerechter Würdigung der Roth und des unzureichennkommens der Lehrer hat. Hohe Ständeversammlung en eine Gehaltsaufbesserung aus Staatsmitteln bewilligt. Zu unserm großen Schmerze sind die isr. Lehrer dabei unberücksichtigt geblieben, obgleich dieselben größtentheils ein Einkommen weit unter .150 Thaler beziehen und dazu auch keiner Naturalgefälle sich zu erfreuen haben, während die den christlichen Lehrern zukommenden denselben um so mehr zum Vortheil gereichen, als sie in der Competenz gering veranschlagt sind. Kaum wird es nothwendig sein, die traurige Lage der isr. Lehrer zu schildern. Mit einem Einkommen, welches bei manchem bis auf 110 und 100 Thaler herabsinkt, kann bei den heutigen Preisen der Lebensbedürfnisse kaum eist Einzelner (ich anständig durchschlagen: wie soll nnn eine Familie dapon sich erhalten können l Selbst beim regelmäßigen Verlaufe dies Lebensgeschicks liegt es am Tage, daß der Lehrer mit seiner Familie darben muß und zuweilen auch die unentbehrlichsten Lebensbedürfnisse nicht befriedigen kann. Wenn nun! Krankheiten, die doch in Familien unausbleiblich; sind, cinträten, was bleibt ihm dann anders übrig, als enrweder Schulden zu machen, oder nach Almosen die Hand auszustrecken. Daß hierdurch der Lehrer sein Ansehen verliert und in ein Abhängigkeitsverhältniß gerathen muß, welches seiner Berufswirksamkeit zum größten Nachthcile gereicht, unterliegt wohl keinem Zweifel. Wir könnten Beispiele ansühren, daß in Folge solcher Mißgeschicke bei ma»- chem Lehrer das Brod im Hause fehlte. Wir suhlen uns deshalb nothgedrungen, Hoher Ständeversammlung unsere gehorsamste Bitte: um, hochgeneigte Gleichstellung mit unseren christlichen Collegen, bezüglich der Gchaltsverhältnipe, unter nachstehender Motivirung vorzutragen: l 1) Allen an die christlichen Lehrer gestellten Anforderungen urd allen ihnen auferlegtcn Pflichten müssen auch wir in gl sichern Maße genügen, wie dies neuerdings die auch den isr. Lehrern zugefertigte revidrrte Schulordnung vom 3. J ini d. I. beweist; folglich glauben mir, daß es den einfachen Forderungen der Billigkeil und des Rechts entspräche, wenn man uns auch mit ihnen gleiche Rechte gewährte. .! 2) D e Nothwendigkeit des Bestehens öffentlicher isr. Schulen kenn wohl nicht angezweifelt werden, da es nicht weniger irr Interesse des Staates, als in dem der isr. Unterthanejn liegt, daß, bei den confessionellcn Richtungen der christlichen Schulen, die isr. Jugend nicht in diesen, sondern in eigenen Schulen unterrichtet werde. 3) Sind die isr. Gemeinden durch die Erhaltung ihrer Schulen und ihres Cultus in bisheriger Weise, bei Participirung asi allen übrigen bürgerlichen Lasten gleich den christlichen--Staatsbürgern, schon derart übermäßig belastet, daß ihnen eine Erhöhung der Gehalte ihrer Lehrer aus eignen Mitteln nicht auch noch aufgebürdet werden kann, und da diese Erhöhung — wie dargestellt — unerläßlich ist, so dürfte sogar ein Rechtsanspruch auf Gehaltsaufbesserung aus Staatsmitteln gleich den christlichen Lehrern als begründet erscheinen. 4) Da die isr. Gemeindemitglieder zur Kasse der bürgerlichen Gemeinde, aus welcher die christlichen Lehrer theilweise ihre Besoldung beziehen, gleich den christlichen Gemeindeangehörigen ihre Abgaben entrichten, so würde selbst ein Anspruch auf jene Kasse nicht ungerechtfertigt sein. Wir wollen diesen jedoch nicht erheben; dagegen dürfte her um gleichmäßige Unterstützung von Seiten des Staates um so begründeter sein. . 5) Selbst wenn der Staat als ein christlicher betrachtet werden sollte, würde dies der hochgeneigten Gewährung unserer gehorsamsten Bitte nicht entgegenstehen, vielmehr würde

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