Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 50 (15.12.1864)
- Date
- 1864-12-15
- Page
- Seite 199 (sequence 3)
- Language
- German
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199 sie durch die von dem Christenthum gebotene Liebe unterstützt werden. 6) Den Nachweis, daß die Billigkeit für uns spricht, glauben wir um so weniger führen zu müssen, da nach dem Entwurf des Finanzgesetzcs für die laufende Finanzperiode Titel VlI. die hohe Staatsregierung eine solche schon allein zur Bewilligung verschiedener Gehaltsaufbesserungen gelten läßt, obgleich, eine Mechtsverbindlichkeit nicht vorliegt. 7) Würde di? erbetene Gleichstellung mit unfern chrisil. Amtsbrüdern unsere durch Sorgen, Kummer und Mangel niedergedrückte Geistesstimmung wieder heben, neues Leben, frischen Aufschwung in unsere Berufsthätigkeit zum Wähle für's theure Baterland bringen; ferner uns in der Achtung sowohl bei dem Bolle, als auch bei den christlichen College» heben und nicht nur auf die Kurhesseü isr. Confcssion, sondern auch auf die Gesammtbevölkerung einen wohlthätigen Einfluß üben. Im festen Vertrauen auf die Gerechtigkeit einer hohen Ständeverjammlung sehen wir auf Grund des Borgestcllten einer hochgeneigten Gewährung unserer Bitte entgegen und verharren In größter Ehrerbietung Hoher Ständrvcrsammlung Cassel, am 25. October 18(54. Gehorsamste Bittsteller in rubro. Im Auftrag derselben: B. West hei in, Lehrer in Abterode. B. Müller, Lehrer in Frankershausen. u m s ch a ii . Wien, 10. Nov. Bon Seiten d-r Regierung wurden die nöthigcn Maßregeln eingeleitet, die geeignet sind, eiste Trennung der jütischen Volksschule von der kirchlichen Aussicht hcrbeüusühren. Es wurde die entsprechende Behörde beauftragt, sich Einsicht von dem Wesen und dem Prog amm der jütischen Volksschulen zunächst in Böhmen und Mähren zu verschaffen, um daraus zu entnehmen, wie weit die fernere Beaufsichtigung der Schule dem Ortsrabbiner und wie weit der Gemeinde anzuvertrauen sei. Aber, wer hätte dievoraus gesehen — diese Maßregel findet den heftigsten Widerstand im Lehrerpersonal der jütischen Volksschu'e selbst. Die Lehrer befürchten, gleichzeitig auch in ihrer Er st nz, in ihrer Ausnahme und Entlastung von der Gemeinde oder dem Rabbiner (was übrigenin vielen Fällen fast gleichbedeutend ist) abhängig zu werden, und eisern nun gegen die Trennung der Schule von der Kirche. Viele Lehrer Mährens haben auch bereits eine Schrift ausgestellt und unterfertigt, worin sie erklären, daß sie sich dem Elcrus zw großem Danke verpflichtet für dessen energische-, wohlthätigeS und segensreiches Wirken zum Heile der Jugcndbudun.r, und daß eS durchaus nicht in ihrer Absicht oder in ihrem Wunsche liege, daß im Verhältniß der Schule zur Kirche eine Aenderung h.rbeigejübrt werde. Die Schrift tragt 42 Unterschriften uns soll dem Eonsistorium in Olmüh eingereicht werden. Wir müssen gestehen, daß bei diesem Vorgänge der CleruS auch nicht den geringsten Einfluß geübt. (F. I.) (Wir werden auf dies sehr bemerkenswerthe Faktum zurückkommcn. Red. d. „Isr. Lehrer.") Wien, 12. Nov. Jüngst brachten mehrere Blätter die Mitthcilung, daß einem Juristen mosaischer Confcssion in Wien Seit ms des Justizmin Prüfung verweigert wu befremden, als mehrcse Richteramtsprüfung ai Herrn Dr. Possauer v Versammlung des Verji feit" die Frage der s vom geschlichen Stau vertrat die Meinung, legung der Rickleran setzungen nicht a häng durch die März-Versa 184!) die confessionell Aufhebung die er Grr wurden. Einen Bewe eine» Specialgcsetz.'s wieder einzufchränten. und das Ootober D: der Staatsbürger vor rom 8. Ap-il 18 >1 bereitfrüher sanct o aller anerkannten Eons bürgerlichen und politisch Selbstverständlich beric Verordnung vom l. M zur Richtcramtsprüfunz Frankfurt, 19 bi >:pl > steriumS die Zulassung zur RichteramtSde. Dieser Vorfall mußte um so mehr jüdische Juristen in früherer Heit die ststandlos zurückgelegt hatten. Dich gab Ehrenthal den Anlaß, in der gestrigen 'ns „zur Uebung gerichtlicher Beredtsamlffung d r Juden zur RichteramtSprüsung puncte zu erörtern. Dr. v. Possauer daß die österreichischen Gesetze die Abtsprüsung von confejsioncllen Vorausg machen. Redner macht g ltend. daß sung und die Grundrechte vom 4. März i Beschränkungen beseitigt, und durch die ndreebte nicht wieder ins Leben gerufen hierfür liefere die Thatsache, daß es durfte, um die Besitziähigkeit der Juden Auch das Patent vom 81. Dceember 1851 m sanctioniren neuerdings die Gleichheit dem Gesetze, und das Protestantcn-Patent e ibsichtige, wie dessen Wortlaut besagt, den ürt.n „Grundsatz der Gleichberechtigung essioaen nach sämmtlich'N Richtungen deS hen Lebenzur vollen Geltung zu bringen." f sich der Vorträgen-e auf die Ministcrialärz 1850, welche d>c Zulassung der Juden ausdrücklich gestattet. (Pr.) eis Rov. Der in den wertesten Kreisen a'S Vorsteher einer Erzichirnzsanstalt, .Pädagog; und Gelehrter auf das VortheilLaiteste bekannte Herr Dr. Jakob Weit ist in verflossener Rächt einem längeren Leiden erlegen. Der Verstorbene war ern Mann von scharfem Verstand, Geist und umfassen? dem Wissen und wirkte als Schrist>leller u. A. aus theologischem Gebiet, wie denn auch noch seine letzte.Schrift über Strauß' Leben Jesu verdiente Anerkennung fand. (F. I.) — In allen isr. Haupt'aulcn) befinden Volksschulen Ostgaliziens (6, darunter sich nach dem österreichischen Echulboten 4901 Scküler bei 82,8ist7 schulpflichtigen Kindern-, das gibt Maß und Erklärung sür viele- Andere. Wien. Uebcr das Einschreiten einer isr. Gemeinde um Bewilligung zur Errichtung einer Vorderes tu ngsk lasse*) an ihrer H a u p t s ch u l e behufs mehrerer Berücksichtigung des hebr. U' t rrichtes, hat dak. k. Staatsministerium mit Erlaß vom '25. August 1364, Z. 4755 E. U. entschieden, wie folgt: «Obwohl gegen dieses an sich sehr lobenswerthe Anstrebcn nichts einzuwenden^ist, kann doch im Hinblick auf die UnterrichtS- Ministerial-Verordnung vom 2i. Mär; 1855, Z. 18788, betreffend die Bestimmung der Zahl der Klassen an den Hauptschulen und die Regelung des in densrlben zu erlheilenden Unterrichtes, die angesuchte Errichtung einer besonderen VorbereitungSktaffe an der gedachten Hauptschule nicht gestattet werden. Die Absicht kann erreicht werden, wenn die Gemeinde einen besonderen Kurs, der den vorgeschriebenen Lehrplan nicht alterirt, erricbten, oder einen Lehrer für die auSfüwlichere Behandlung des Unterrichts in der hebr. Sprache anstellen würde. E-ne solche Veranstaltung ist aber grundsätzlich als Privatunterricht anzusehen der am zweckmäßigsten nach Miß' des Brdürsnisses in Rebcnstunden unter Ucbcrwrchung der Kultusge- *> Es Kintrlt sich um eine neue Schulklasse, in welcher jene Schulkinder beiderlei (Äcichlechtes Ausnahme finden solllcn. die noch keinen Unterricht genossen hoben, um daselbst den vorbereitenden Unterricht sowohl im Deutschen als auch vorzugsweise ■ im Hebräischen ju erhalten.