Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 39 (29.9.1864)
- Date
- 1864-09-29
- Page
- Seite 154 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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154 mißt eine Bestimmung der Zahl, in welcher das Haupt- Comitö beschlußfähig sei? ES wird hierauf beschlossen: Bei wichtigen Fäll«» npissen auf. Lntqßg der Mi»orität im Haupt-Comits die>beidm ötellvefftreMr mit EtinUn» recht hinzugezogen werden. Das Haupt--Eomits ist bei Anwesenheit von 5 Mitgliedern beschlußfähig. Die Worte: Es können auch Richtmitglieder rc. :c fallen weg. Herr Dr.. Philippson stellt den Antrag für folgende " Zusätze zu VI.: aj Das Bereinsvermögen soll in außer Cours gefetzten*) Staatspapieren verzinslich und sicher angelegt werden. b) Auch die laufenden Einnahmen, sobald sie 200 fl. betragen, sollen bis zur Verwendung verzinslich angelegt werden. (Angenommen.) VI. B. 7) Die Bezirks - Comite's .sollen bestehen aus 3 Personen. Das Haupt-Comite ernennt den Vorsitzenden der Bezirks-Comite's, der zugleich — wo möglich — Agent für die litr. Erzeugnisse ist, welcher dann die zwei anderen Mitglieder des Bezirks - Comite's selbst ernennt^ Wo möglich sollen die Agenten von den Lehrern des betreffenden Bqirks dem Haupt-Comite präsentirt werden. Auf Antrag der Herren,. Dr. Philippson und Dr. Aub wird dieser Paragraph dahin cibgeändert: Di« Bezirksverein« wäblen ihre Bezrrks-Comitö's, die aus 3 Personen belieben. Diese wählen ihre» Vorsitzenden selbst, unv schlagen dem Haupt-Comite die Agenten vor. VII. B. 8) Die Vorsitzenden der Bezirks-Comite's (das Wort Agenten fällt weg) haben für die ihre Bezirke betreffenden Angelegenheiten' Sitz und Stimme im Haupt- Comite. (Wird angenommen.) 10) Fällt als zur Geschäftsführung gehörig weg. VIII. Geuer»I»eri«im»luag. 1) All« 3 Jabr« findet eine Generalversammlung statt, deren Berufung durch das Haupt Eomite geschieht, welches auch die Geschäftsordnung für dasselbe entwirft. 2) Ehrenmitglieder find zur Dbeilnahm« und Stimmgebung in den Generalversammlungen berechtigt. 3) Schrräliche Anträge von Abweseuden-find zulässig; Bevollmächtigungen zur Abstimmung jedoch ausgeschlossen. •i) Die Generalversammlung entscheidet mit jeder Anzahl der Anwesenden nach einfacher'Stimmenmebrbeit. (Die Besrimmuug, sobald es wenigsten« 5 find, fallt aus». Bei Stimmengleichbeit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Hr. Marx beantragt den Zusatz: Bei Anträgen gill Stimmeugleichhert als — verworfen^ bei Wahlen entscheidet das Loos. (Wird angenommen.) 5) Die Mitglieder deS Haupt-Cemitä's, welche zum Erscheinen verpflichtet sind, haben Anspruch auf Reiseentschädigung. (Zusatz: welch« zu» Erscheinen verpflichtet find, fällt weg.) Zusatz: Der Ort und die Zeit der nächsten Generalversammlung wird von der vorhergehenden bestimmt. VII. B. 6) Abänderungen der Statuten können nur von der Generalversammlung mit % Stimmenmehrheit beschlossen werden, nachdem die Anträge hierauf mindestens 2 Monate vorher bei dem Haupt- Eowftö gestellt und durch dieses bet der Einladung zur öffentliche» Renntucß gebracht sin». i Herr Marx will absolute Mehrheit,' fällt jedoch mit seinem Anträge durch, und bleibt somit der tz in seiner gegenwärtigen Faffung. Der Begriff von „außer. Cours gefetzten Papieren" hat in Süddeutschlaud nicht den mit dieser Fassung bezweckte» Sinn. Es bleibt hiernach mt» noch dt« verpflicht«- das »rreiusvermög« i» sicherte Weise anznlegen. Da« Uedaktious-Comitt. 7) In den Generalversammlungen können auch andere für den Lehrerstand bedeutungsvolle Fragen (Pädagogische» u. vgl» zr» Verhandln«- kommen. (Angenommen!) vIII. Organ hes Vereins. Herr Klingmstem spricht in einem längeren Bortrage über ein durch da» seitherige Verdienst des „Jsr. Lehrers" für unsere Sache begründetes Recht einer speziellen Erwähnung dieses Blattes in den Statuten. — Herr Dr. Philippson schließt sich dem längeren Bortrage des Vorredners an, verwahrt sich aber gegen die Aeußernng deffelben, als hätte sein (Dr. Ph.'S) Jntereffe an dieser unserer Sache nicht vorausgesetzt werden können. — Herr Dr. Landsberger: Das Haupt-Comits soll die Blätter bestimmen. Die Fortdauer des „Jsr. Lehrers" konnte ja ftaglich werden; wenn aber der „Jsr. Lehrer" von dem Vereine als Organ bestimmt ist, so rönne dies die Verpflichtung für seine Erhaltung einschließen. — Herr Marx findet event. auch diese Verpflichtung als eine Forderung des Rechts und der Billigkeit, begründet und es wird der ß. »Als Organ de« Vereins für alleufallsige Besprechungen uub Be- „kaunrmacbunzen gilt der »Jsr. Lehrer," wovou das betreffende Blatt .den Bezirvs-Comitä's gratis zugestellt wird. angenommen. (Das Haupt-Comite kann jedoch im Jntereffe des Vereins, auch andere geeignete Blätter zu seinen Veröffentlichungen und Besprechungen verwenden und uöthigenfallS substituiren.) IX. Auflösung des Vereins. Der Verein gilt als auigelöst, wenn derselbe in trri nach einander folgenden Jahren keinen Ertrag mehr liefert. An dem alsdann noch vorhandenen Bereinsvermögen behalten die zuletzt Betbeiligten ihre Ansprüche und bezieht so lange Unterstützung nach dem Modus des letzten Vcreinsjahres, als das Vermögen ausreicht. Die Verwaltung wird von den Mitgliedern des letzten Haupt - Comitö's in der bisherigen Weise so lange fortgefiihrt. (Angenommen I) Transitorische Bestimmungen. Das provisorische Haupt-Comite bleibt bis zum erst« von diesem zu veranlassenden Generalversammlung, von welcher die Statuten endgültig festgestellt werden sollen, in Amt, — fällt als in dieser Generalversammlung zu erledigen,' aus und lautet nun dieser Passus: 1) Nachdem di« Statuten endgültig festgestellt, und dieselben di« Genehmigung hober Regierung erhält«» habe», gilt der Verein als begründet. ' Hierzu Zusatz auf Antrag des Herrn Dr. Aub: 2) Das Haupt-Tomitö wird bei hoher Regierung um Eorporationsrechte für den Verein nachfuchen. .3) Bei der zweite» Generalversammlung in 6 Jahren sollen die Statuten einer nochmaligen Revision unterworfen werde», bei welcher nur absolut» Stimmenmehrheit nothwendig ist. Dransitorrsch« Bestimmung: Außer diese» Statuten rc. fällt «eg. Die Berathung des Statuts H mm geschlossen. Wahl des Comitö's. Herr Dr. PhiUppson schlägt vor, da» provisorische Comite, welches die Sache bi» jetzt so gut geleitet, in seiner Wirksamkeit zu lassen. (Wftd anaenommen.) — Herr Nathan aus Gernsheim macht auf seinen schon bei der jüngsten Lehrer-Conferenz (der jüdischen Lehrer Rhe «Hessens) in Worms geäußerten Wunsch auftnemiat,, — bei der WaP de» Cornitt's die verschieden« Nichturaeu im Judenthume zu berücksichtigen; damit Jeder, in welchi« Kresse er sich auch bewege, ein« Namen v«