Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 29 (21.7.1864)
- Date
- 1864-07-21
- Page
- Seite 115 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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115 Sie Ansicht Les Ausschuiies l. Kammer, Lay der Erlaß der Verordnung von 1841 ein Ausfluß des damals herrschenden Systems der Staatsbevormundung gewesen sei. Er sei mit dem Abg. Landrichter Hofmann darin rinverstande«, daß die Der» schiedenheit der Beschlüsse beider Kammer« eine nicht wesentliche sei; seiner Ansicht nach b«iehe sich dieselbe mehr auf die Form, als aui die Sache. Er glaube übrigens, daß may auch ohne Beschwerdesührung Seitens der in ihren Rechten beeinträchtigten Israeliten zur Abhülfe verpflichtet sei. Was die Fassung der Beschlüsse beider Kammern.anlange, so werde die Fassung des Beschlüsseder 2. Kammer die Regierung zur Ergreifung der Initiative veranlassen, während in Folge de- Beschlusses der 1. Kammer die Sache so lange liegen bleiben werde, bis die Juden selbst Anträge auf Aushebung der Beiordnung von 1841 stellten. Die Abg. Weidig und Thudichum sprechen fich um deßwillen, weil der Beschluß 1. Kammer nicht auf Erlaß einer Adresie gebe, in demselben vielmehr nur die Ansicht, welche die Kammer in der fraglichen Beziehung vertrete, niedergelegt sei, für daihrer Ansicht nach, wirksamere Mittel des Erlasses einer einseitigen Adresse aus. . Abg. Landrichter Hofmann: Er halte die Verschiedenheit beider Beschlüsse bezüglich ihrer Fassung und die vom Abg. Stockhausen daran geknüpften Folgen für durchaus » «wesentlich, da es ja nach dem Beschlüsse der 1. Kammer nur :er Antragsicllung einiger jüdischen Religionsgemeinden bedürfe, um die aewünschte Wirkung hervorzurusen. Bezüglich des vciu den Abg. Weidig und Thudichum gegen den Beitritt zum Beschlüsse der 1. Kammer geltend gemachten Grunde» bemerke er, daß ja alte Beschlüsse der Stände der Regierung mitgetheilt werden müßten. Bei der Abstimmung wird der Ausschußantraz: auf dem früheren Beschlüsse zu beharren, mit Jr> gegen 7 Stimmen angenommen und folgweise Erlaß einer einseitigen Adresie brschlosieu. — Wir werden uns den Bericht des Abgeordneten und Berichterstatters Hrn. Thudichum über diese wichtige Angelegenheit zu verschaffe:, suchen. Indessen nehmen wir schon heute Veranlassung unsere Ansicht über da-, was zu lhun sein möchte, hier auszusprechen. Da die Beschlüsse erster Kammer wohl in den beiden Äugelegenheiten so ziemlich die Anschauung der Regierung wiedergeben werden, so ist hieraus die Folgerung zu ziehe«, daß nur wiederholtes und nachdrucksvolles Petitionire« bei der Regierung den erwünschten Erfolg haben kann. Vor Allem muffen wir der Regierung die Nachweise liefern, daß nur in Hessen die Verhältnisse der jüdischen Rettgionsschule und des jüdischen Gemeindewescns noch so sehr im Argen liegen; wir müsien aus Länder, wie Hannover» Kurhesien, Bayern k., wiederholt hin weisen, wo überall, sich daS Religionsjchul.eesen einer besseren Fürsorge erfreut. Trotz der Einsprache unseres College« Ottensoser halten wir zu diesem Zwecke eine Zusammenkuuft mindestens deS größeren Theils der Lehrer für unbedingt nötsig, um über das, was weiter zu thun ist, zu berathen und über Zweck und Ziel einer demnächst zu berufende« Commission von Vorstände« und Lehrern, wie sie die Kammervorlage wünscht, sich zu verständigen rc. n Die Frage über den veränderte« WahlmoduS rc. »c. def Eyuagoaenvorstände ist allerdings ebenfalls sehr wichtig, nnd dürfte aus unsere Sache ganz bedeutenden Einfluß haben. Allein der Gegenstand liegt hier ganz anders. Während die 1. Kammer dort, bei der Religionslehrerfrage, jedes Eingehen auf den Wunsch des Petenten ablchnte, hat sie eS hier gleichsam selbst vom weiteren Petitionire« abhängig gemacht. Es wäre also sehr leicht hier Bbhülse rn verschaffen. Ich glaube eS ist hauvtsächlich dahin zu wirken, "aß endlich -inmal eine Versammlung von Ver adm trauensmännern berufen werde; denn, sobald eine mentreteu wird, wird sie sich nothwendig auch gionslehrerfrage zu beschäftigen haben. Au» diese» Gründen, und well insbesondere a schen Lehrer zu ihrer Eonstituirang als Landes. Epecialverein de» allgemeinen deutschen Unterstütz» wohl Manche» zu besprechen haben »verdea, lad selben ein, fich recht zahlreich in Mainz zur Sen lnng des Verein» zur Unterstützung rc. rc. (am August) einzufinden Es wird sich dort Zeit und finden, auch von diesen besonderen Hess. Angele; sprechen, und da» Geeignete zu berathen, was zur Fortführung auch dieser Angelegenheit zu thun sei« Mögen auch die Herren Rabbinen und die Religionsgemeinden fich recht zahlreich zu dieser einfinden; Eie werden dadurch beweisen, daß sie ihrer ReligionSschul- und Gemeindeverhältnisie ein teresie haben. Besondere Einladungen werden nich — Hannover. In sehr zahlreichen Petit die Juden unsere» Landeum Wiedererstattung del rogenen pasiiven Wahlrechts zur Ständeverfammlu». Die Ständeversammluug hat dieselben der Regien» rücksichtigung überwiesen. olche zusam- »Nit der Rettich die hefliverein (als ngsvereins) wir die- ^ralversamm» 2. und 231 Gelegenheit enheiten z» sackgemäßen möchte. Vorstände der Versammlung iür Ordnung warmes Jnerlaffen. — onen habe» ihnen entg, gebeten, ng zur Be Neceufionen.?. Vorschule der musikalischen Composition Mit steter Bezugnahme auf den Choral, rnSbesordere für de» Unterricht der SchulamtS-Präparanden. t earbeiiet von Emil Posiel, Cantor und Lehrer in?)mchwitz. 4. Auflage. Langensalza, Schulbuchhandlang >von F. G. L. Greßler. (Pr. 1 fl. 30 kr.) Der Verfasser,! über 2l> Jahre Präparandev lehrer, bietet in dieser seiner Vorschule einen gründlichen, der Fassungskraft eines jeden — auch schwächer» Präparandenschü iers — angemeffenen . und zeitgemäßen Unterricht. Vom 2 ichteren z»m Schwerer», von der Anschauung zur Regel, wird der Schüler ohne schwierige Mül« in die Lehren des Generalbasses einge j fführt. Der Unterricht, in steter Beziehung zum Choral gege den, übt den Schüler im AuSsetzen gegebener C> oralmelodien. — wa» ja in den Scminarien verlangt wird -- veranschan licht die verschiedenen Leiter-Accorben- und Mod »latiouslehreu (Modulationsmittel und -Anwendung in Tonstüiken) »c. durch Choral, sowie Präludium und lehrt durch diesell«n zweiunk mehrstimmig „Setzen". Also ganz trefflich geeignet auch für jüdische Cantoren, die fich der Mühe unterziehen vollen, unser« traditionellen gottesdienstlichen Melodien in gehörigen Rbvtmu» zu bringen, sie von unnkthigem Anhängsel — den dummen Schnörkeleien — zu säubern und dadurch besonders zungen Lehrern und Präparanden ein Mittel herzustellen, durch da» st» sich im „ChasonoS" befestigen können. — ES ttäre überhaupt sehr zu wünschen, daß erfahrene Vorbeter diesem ff ache besonder» Aufmerksamkeit zuwmdeten, da ja Ehrlich's li «rgische Zeit« schrist Gelegenheit bietet zu kostenfreier Ausnahme guter Compositionen — resp. Svnagogengesängenl — > Herr Postel weiß ganz gewandt die sckwi-izftcn Punkt«! in der Compositionslehre dem Schüler populär u id interresianl zu mache»», und es ist darum seine Vorschule der »nusiikalischen! Compofitiou ihrer Natürlichkeit und allgemeinen Brauchbarkeit i wegen viele« ander« ähnlichen Werken, die Recensent zum Tbeii ' in Gebrauch batte, votzuziehen, zumal sie nicht aa entbehrlicher , Weitichweisiaknl -i" ' erlaubt sich daherdiese» i