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Der israelitische Lehrer · 1864-07-21 · 29 (21.7.1864) · p. Seite 114

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
4 (1864)
Issue
29 (21.7.1864)
Date
1864-07-21
Page
Seite 114 (sequence 16)
Language
German
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114 3)u:l)mni.j uuc i.-„ - r.ung für oiefen oder jeuen Fall plastisch gebcuv. Jndeß von dem Inhalt des H. W° ganz abgesehen, ist denn das formelle, in der Sprache desselben gegebene Bil- Lungselement so gar gering anzuschlagen? Selbst bei der kleineren Schülerzahl, welchen auch andere, alte oder neue Sprachen zu erlernen vergönnt ist, selbst bei diesen, für welche der Unterricht im Hebräischen um deswillen nicht io unerläßlich sein möchte, ist' er gleichwohl ein gewiß sehr schätzbarer Factor, der ihre sprachliche Kenntniß vielfach rectiftcirt und vervollständigt, und ihnen durch die sich unmittelbar aufdrängende Vergleichung der Bildungsformen, Conftruktwnen, bildlichen Ausdrücke k., sowohl größere Vielseitigkeit verlecht als auch eine Art linguistischen Kunstgenusies gewährt; die aber nur und allein die Muttersprache zim günstigsten Falle) richtig verstehen und handhaben lernen, ist eS^für sie nicht als eine wahre Wohtthat zu erachten, daß sie mindestens noch mit einer, und. zwar einer so gemüthoollen, anschaulichen und poetischen Sprache mehr oder weniger vertraut und so über das fade Niveau der spießbürgerlichen Llltagsmenichev hinaus in die Sphäre der, höherer geistigen Bildung sich erfreuenden Klasse wenigstens e-.rigermaßen gehoben werden? Wer nur eine Sprache versteht, sagt der Fürst deutscher Dichter, der kennt gar keine recht; was ist die gesteigerte Conseguenz bei dem, der auch diese Line nur mangelhaft sprechen mW schreiben gelernt, wie das in einer wohl nicht kleinen Anzahl von Volksschulen in Deutschland, wie viel mehr kn anderen Ländern noch zu sinden ist? — Zst die hebräische Sprache auch nicht besonders reich an syntaktischer Ausbildung, schon dee erste Begriff davon, den der Volksschüler durch sie zu erlangen vermag, wird neben der kunstvollen, und doch - kraft einiger Lehrmethode) nicht schwer beizubringenden etymologischen Formation das Sprachgefühl und zugleich oas allgemeine Denk- und FaffungSoermögen in sehr wohllhätiger Weise fördern. Und je weiter Zeit und Kraft der Zöglinge. Geschick und Freudigkeit des. Lehrers es darin bringen, desto hoher ist der Gewinn wie für den religiösen Simi. also auch für universelle Bildung und Aufklärung, beides Momente, die ja der Schule vor Allem am Herzen siegen müffen! - Der, je nach Umständen iu engern oder .wertem Grän;en eingeschloffene, hebräische Unterricht ist demnach formell sowohl als materiell nichts weniger 'als ein ausschließliches Fach für Gelehrte, sondem ein gewichtiges Element edler Menschenbildung, und der'Schreckschuß, welchen Herr S. mit Cicero und Homer losläßt, er kann unsere Nerven durchaus nicht erzittern machen, io wenig als es den beflissenen Schulmann in Verlegenheit setzen würde, so ihm jemand einen Vorwurf daraus machen wollte, daß er sich nicht damit begnüg-n mag, seine Zöglinge ■ blos lesen, sondern auch verständlich, wohlklingend, richtig betonend, das tu Trennende sondernd, das Zusammengehörige verbindend lesen, und sie nicht nur bis zum Dreisatz rechnen zu lehenr sondern über diesen hinaus Ketten ,. Gesellschafts- :c. Rechnungen ihnen beizubringen, sich zur Ausgabe stellt. Zeder strebe dabin. das unter den gegebenen Verhältniffen ,rgend Mögliche hierin zu erreichen, und er. braucht wahr Uch s bas rLängmßvolle Vrog'wssi'en. das Herr E. ibm stellt, nicht zu scheuen, daß er leeres Sttoh werde geraschen haben. Militsch, 15. Juni 1864. Dr. M. Stern. Umschau. Darmstadt, 1. Juli. Bormittags 9 Uhr. 124. Sitzung der 2. Kammer der Stände. Unter dem Bofitz«^ de- Präsidenten Strecker. — Gegenwärtig: 29 Mitglieder der Kammer. Beratbung über die Vorstellung dei-raelitischrn Reli oionslehrers Ottensosec zu Büdingen, das israelitische Reli- * gwnsschulwesen i« Großherzogthum betreffend. Die 2. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 9. December r. I. beschlossen: Die gedachte Vorstellung Gr. Regierung zu empfehlen unk der Erwägung der letzteren anheim zu geben, ob sie nicht du-ch Berufung einer aus Gemeindevorstehern und ReligionSlehreen zu bildenden, durch diese selbst zu wählenden Commission eine Berathunz und Festsetzung der geeigneten Reformen vermitteln wolle. Die 1. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 22. Februar t. 'I. beschloffen: , dem Beschluss« 2. Kammer über dafragliche Gesuch nicht beizutreten. Ter 4. Ausschuß 2. Kammer beaatrazt inhaltlich des von dem Abgeordneten Thudichum erstatteten weiteren Berichts: . bei dem früheren Beschlüsse zu beharren. Die Kammer genehmigt diesen Antrag mit 25 gegen l Stimmen und beschließt Abfassung einer einseitigen Adresse. Den weiteren Gegenstand der Berathunz bildet, der Tagesordnung gemäß, der Antrag des Abg. Stockhausen aus Abändernng der S§. 5 und fi der Verordnung vom 2. November 1841, die Bildung der Vorstände der israelitischen ReligronSgemeindea betreffend. Dre 2. Kammer hatte unter dem 9. December v Jahres beschlossm: Den Antrag deS Abgeordneten Stockhausen und die im Ausschußberichte und den Kammerrerhandlrmgen ausgesprochenen Ansichten der Gr. Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und den Wunsch hinzuzusüqen, daß auch diese Ängelegenbeir mit Zuziehung der Bevollmächtigten der israelitischen Relrgionszemeindcn in einer den Rechten und Interessen sämmtlicher Ge meindeqlieder angemessenen Weise geordnet werde. Tie t. Kammer hatte in der Sitzung vom 22. Februar l. I. diesen Beschluß 2. Kammer abgelehnt, dagegen beschlossen, Ihre Ansicht dabin auSzusprechen, daß die Gr. Regierung den an sie gebrachten begründeten Wünschen der Israeliten, unter Wahrung etwa bestehender Rechte der corporativen Selbstständigkeit und der veriassungsmäßige» Gewissensfreiheit, mög lickst Rechnung trage. Der 4. Ausschuß der 2 Kammer beantragt inhaltlich deS von dem Abg. Thudichum erstatteten weiteren Berichtes: die Kammer wolle bei ihrem früheren Beschlüsse beharren Abg. Landrichter Hosmann: Er wünsche Beitritt zum Beschlüsse der 1. Kammer, da dieser ja im Wesentiwen mit demjenigen der 2. Kammer übereinstimme, sowie n> tl er der Meinung sei. daß >eder Beschluß an Gewicht gewinne wenn er von beiden Kammern übereinstimmend gefaßt werde. — Abg. Skockhauien: Er constatire das vor einige» Tagen von der Regieruna gemachte siuaesiändiiiß, daß d>e Juden nicht die freie Stelluna emnäbmen welche ihn.» zedübrte. Er co> statirr lerner

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