Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 29 (21.7.1864)
- Date
- 1864-07-21
- Page
- Seite 115 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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115 Sie Anstcbl tes Ausschuiies I. Kammer, Lay der Erlaß der Verordnung von 184t ein Ausfluß des damals herrschenden Systems dev Staatsbevormundung gewesen sei. Er sei mit dem Abg. Landrichter Hofmann darin einverstand««, daß die Der« sckiedenheit Iber Beschlüsse beider Kammern eine »icht wesentliche sei; seiner Ansicht nach beziehe fich dieselbe mehr auf die Form, als aui die Sache. Er glaube übrigens, daß man auch ohne Beschwcrdrssthrung Seitens der in ihren Rechten beeinträchtigten Israeliten zur Abhülfe verpflichtet sei. Was die Fassung der Beschlüsse beider Kammern anlange, so werde die Fassung^ des Beschlussder 2. Kammer die Regierung zur Ergreifung^ f der Initiative veranlassen, während in Folge de- Beschlusses der 1. Kammer die Sache so lange liegen bleiben werde, bis die Juden selbst Anträge auf Aushebung der Beiordnung von 1S41 stellten i- Die Aba. Weidig und Thudichum sprechen pch um deßwillen, lüfcil der Beschluß 1. Kammer nicht aus Erlaß einer Adresse gebe,! in demselben vielmehr nur die Ansicht, welche die Kammer in der fraglichen Beziehung vertrete, niedergelegt sei, iür daS ihrer Ansicht nach, wirksamere Mittel de- Erlasses einer einseitigen Adresse aus. Abg. Landrichter Hofmann: Er halte die Verschiedenheit beider Beschlüsse bezüglich ihrer Fassung und die vom Abg. Etockbaustn daran geknüpften Folgen für durchaus unwesentlich, da eS ja nach dem Beschlüsse der 1. Kammer nur der Antragj stcllung einiger jüdischen Religionsaemeinden bedürfe, um die > gewünschte Wirkung hervorzurusen. Bezüglich des von den Abg. Weidig und Tbudichum gegen den Beitritt zum Beschlüsse der 1. Kammer geltend gemachten Grundebemerke er, daß ja alle Beschlüsse der Stände der Regierung mitaetheilt werden müßten. Bei der Abstimmung wird der Au-schußantraz: aus dem früheren Beschlüsse zu beharren mit 2b gegen 7 Stimmen angenommen und folgweise Erlaß einer einseitige« Adreffe beschlossen. — Wir werden uns den Bericht des Abgeordneten und, Berichterstatters Hru. Thudichum über diese wichtige Angelegenheit zu verschaffen juche«. Indessen nehmen wir schon heute Veranlassung unsEe Ansicht über das, was zu lhun sein möchte, hier ausrusprechen.^ Da die Beschlüsse erster Kammer wohl in den beiden Angelegenheiten so ziemlich die Anschauung der Regierung wiedergebeu werden, so ist hieraus die Folgerung zu ziehe«, daß nur wiederholtes und nachdrucksvolle- Petitioniren bei der Regierung den erwünschten Erfolg haben kann. Vor Allem müsf n wir der Regierung die Nachweise liefern, daß nur in Hessen die Verhältnisse der jüdischen Religionsschule und des jüdischen Gemeindewesens noch so sehr im Argen liegen; wir müssen auf Länder, wie Hannover, Kurhessen, Bayern ic., wiederholt hin weisen, wo überall sich das Religionsschul.eesen einer besseren Fürsorge erfreut. Trotz der Einsprache unsere- College« Ottensoser halten wir zu diesem Zwecke eine Zusammenkuuft mindesienS deS größeren TheilS der Lehrer für unbedingt nötsig; um über daS, was weiter zu thun ist, zu berathen und über Zweck und Ziel einer demnächst zu berufenden Commission von Vorstände« und Lehrern, wie sie die Kammervorlaze wünscht, sich zu verständigen rc. :c Die Frage über den veränderten WahlmoduS rc. ac. der Evuagoaenvorstände ist allerdings ebenfalls sehr wichtig, imd dürfte aus unsere Sache ganz bedeutenden Einfluß haben. Allein der Gegenstand liegt hier ganz anders. Während die 1. Kammer dort, bei derReligionslehrerfrage, jedes Eingehen auf den Wunsch de- Petenten ablchnte, hat sie es hier gleichsam selbst vom weiteren Petiticniren abhängig gemacht. Es wäre also sehr leicht hier Abbülfe zu rcrschafsen. Ich glaube eS ist hauptsächlich dahin zu wirken, "aß endlich 'inmal eine VersamN'lüna von Der trauensmännern berufen werde; denn, sobald eine solche zusam« mentreteu wird, wird sie sic» nothwendig auch mit der ReligionSlehrerfrage zu beschäftigen haben. AnS diese» Gründen, und well insbesondere aach die hessischen Lehrer zu ihrer Consttuirung als Landelverein (alS Specialverein de» allgemeinen deutschen Unterstütz nngsvereins) wohl Manchezu besprechen haben werde«, laden wir dieselben ein, fich recht zahlreick in Mainz zur Seaiwalversamm. lnng de» Vereinzur Unterst itzunz rc. rc. (am-»2. und 23. August) einzufinden. Es Wirt sich dort Zeit und 'Gelegenheit finden, auch von diesen besoaderen Hess. Angelegenheiten zu sprechen, und daS Geeignete zv berathen, wa» zur sachgemäßen Fortführung auch dieser Angel zenheit zu thun sei, möchte. Mögen auch die Herren Rabbinen und d,e lkorstände der Religionsgemeinde« sich recht zahlreich zu dieser Versammlung eiufinden; Eie werden dadurch beweisen, daß sie für Ordnung ihrer ReligionSschul- und Gen eindeverhältnisse ein warme- Jnteresse haben. Besondere Einl «düngen werden nicht erlaffen. — — Hannover: In feir zahlreichen Petitionen haben die Juden unsere- Landeum Wiedererstattung d<- ihnen entzogenen paffiven Wahlrechtzur Ständeversammlvng, gebeten. Die Ständeversammlung hat sieselben der Regie ung zur Be rücksichtigung überwiesen. Neceirftvnen. 1. Vorschule der musiki lischen Compofitiov. Mit steter Bezugnahme auf der Choral, msbesoidere für den Unterricht der Schul« mts-Präparanden, Gearbeitet von Emil .Po siel, Cant »r und Lehrer in Parchwitz. 4. Auflage. Langensalza, Schulbuchhandlnng von F. G. L. Greßler. (Pr. 1 fl. 30 kr.) Der Verfasser, über 20 Jahre Präparandenlehrerbietet in dieser seiner Vorschule einen gründlichen, der Fassungskraft eines jeden— auch schwäch« rn Präparandenschülers — angemessenen und zeitgemäßen V nterricht. Vom Leichteren zum Schwerer», von der Anschauui g zur Regel, wird der Schüler ohne schwierige Mühe in die Lehren des Generalbasses eingeführt. Der Unterricht, in f eter Beziehung zum Choral gegr be», übt den Schüler im Ai-setzen gegebener Cboralmelodien, — waS ja in den Seminar ien verlangt wird j— veranschau lacht die verschiedenen Leiteräccorden- und Modulationilehren (Modulationsmittel und -Anwendung in Tonstwcken) rc. durch Choral, sowie Präludium urd kehrt durch dieselben zweiunk mehrstimmig „Setzen". Also ganz trefflich geeignet auch für jüdische Cantoren, die sich der Mühe unterziehen wollen, unser« traditionellen gottesdienstlichen Melodien in gehörigen Rbvtmu-;u bringen, sie von unnktl igem Anhängsel —p den dummen Schnörkeleicn — zu säuberr und dadurch des anders junger. Lehrern und Präparanden ein Mittel herzustellen durch daS fi« sich im „ChasonoS" befestige« können. — Es wäre überhaupt sehr zu wünschen, daß erfahre re Vorbeter diesem ' fache besondere Aufmerksamkeit znwendeten. da ja Ehrlich's l turgische Zeitschrift Gelegenheit bietet zu kostenfreier Apfnahmc gute, Composilionen — resp. Synagogengesängenl — gewandt die schwi rigftcn Punkt« rov-ilär « nd iuterresiant - Herr Postel weiß ganz in der Compositiooslehre dem zu macken, und cist darum chüler xcpulär sind interreffant seine Vorschule de: musiikalischen Compofition ihrer RatürUchftit und allgemeinen Brauchbarkeit wegen vielen andern ähnlichen Werken, die Rece, sent;nm Tbeik in Gebrauch batte» vorzuziehen, zumal sie nickt an entbehrlicher Weitschweifigkeit Re: M:st *r\eni-t sich .daher dieftß i