Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 29 (21.7.1864)
- Date
- 1864-07-21
- Page
- Seite 114 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Muhnung uuc iL'-.rumg für owsev oö«-jvueu 3-att plastisch gebend. ' Jndeß von dem Inhalt des H. W. 'ganz adgeiehm, ist denn das formelle, in der Sprach desselben gegebene Bildungselement so gar gering anzuschlagen? Selbst bei der kleineren Schülerzahl, welchen auch andere, alte oder neue Sprachen zu erlernen vergönnt ist, selbst bei diesen, für welche der Unterricht im Hebräischen um deßwillen nicht io unerläßlich sein möchte, ist er gleichwohl ein gewiß sehr schätzbarer Factor, der ihre sprachliche Kenntniß vielfach rectificirt und vervollständigt, und ihnen durch die sich unmittelbar aufdrängende Vergleichung der BiÜmngsformen, Construktwnen, bildlichen Ausdrücke rc., sowohl größere Vielseitigkeit verleiht als auch eine Art linguistischen Kunst genuffes gewährt; die aber nur und allein die Muttersprache <im günstigsten Falle) richtig verstehen und handhaben lernen, ist es für sie mcht als eine wahre Wohtthat zu erachten, daß sie. mindestens noch mit einer, und zwar einer so gemüthoollen, anschaulichen und poetischen Sprache mehr oder weniger verttaut und - so über das fade Niveau der spießbürgerlichen AUtagsmenschen hinaus in die Sphäre der, höherer geistigen-Bildung sich erfreuenden Klaffe wenigstens ' einigermaßen gehoben werden? Wer nur eine Sprache versteht, sagt der Fürst deutscher Dichter, der kennt gar j keine recht; was ist die gesteigerte Consequenz bei dem, der j .auch diese Eine nur mangelhaft sprechen und schreiben ge- \ lernt, wie das in einer wohl nicht kleinen Anzahl von j Volksschulen in Deutschland, wie viel mehr in anderen | Ländern noch zu sinden ist? — Zst die hebräische Sprache! auch nicht besonders reich an syntaktischer Ausbildung, schon : der erste Begriff davon, den der Volksschüler durch sie zu klangen oerniag, wird neben der - kunstvollen, und doch traft einiger Lehrmethode) nicht schwer beizubringenden .lymologischen Formation das. Sprachgefühl und -zugleich Ms allgemeine Denk- und Fassungsvermögen in sehr wohl- Witiger Preise fördern. Und je weiter Zeit und Kraft der Zöglinge. Geschick und Freudigkeit des Lehrers es darin dringen, desto höher ist der Gewinn wie für den religiösen Sinn. also auch für universelle Bildung und Aufklärung, rrides Momente, die ja der Schule vor Allem am Herzen liegen müffen! Der, je nach Umständen in engern oder wertem Gränzen erngefchloffene, hebräische Unterricht ist demnach formell iowohl als materiell nichts weniger als ein ausschließliches Fach für Gelehrte, sondern ein gewichtiges Element edler Menschenbildung, und der Schreckschuß, welchen Herr S. mit Cjcero und Homer losläßt, -er kann unsere Nerven durchaus nicht, erzittern machen, io wenig ' als es den bestiffeuen Schulmann in Verlegenheit - setzen würde, so ihm jemand einen Vorwurf daraus machen wollte, daß er sich nicht damit begnüg-n mag, seine Zöglinge blos lesen, sondern auch verständlich, wohlklingend , richtig betonend, das zu Trennende sondernd, das Zusammengehörige verbindend leien, und sie nicht nur vis zum Dreisatz rechnen zu lehen, sondem über diesen hinaus Ketten, Gesellschafts. :c. Rechnungen ihnen beizubringen, sich zur Aufgabe stellt. Zeder strebe dahin, das unter den gegebenen Verhältniffen ,rgend Mögliche hierin zu 'ireichen, und er braucht wahr 'ich' das *» -hän,znrsivolle Vraanost'l-'n, das Herr S. ihm stellt, nicht zu scheuen, daß er leeres Stroh werde geraschen haben. Militfch, 15. Juni 1864. I Dr. M. Stern. Umschau. Darmstadl, 1. Juli. Bormittags 9 Uhr. 124. Sitzung der 2. Kammer der Stände. Unter dem Bofitze des Präsidenten Strecker. — Gegenwärtig: 29 Mitglieder der Kammer. Beratbung über die Vorstellung dcS israelitischen Reli-. aionslehrers Ottensoseczu Büdingen, das israelitische Religtvnsschulwesen im Großherzogthum betreffend. Die 2. Kammer hatte-in ihrer Sitzung vom 9. December v. Z. beschloffcn: Die gedachte Voniellnng Gr. Regierung zu empfehlen und der Erwägung der letztere« anheim zu geben, ob sie nickt du'ck Berufung einer aus Gcmeindevorstehem und ReligionSlehre-n zu bildende», durck diese selbst zu wählenden Eommisfion eine Berathung und Festsetzung der geeigneten Reformen vermitteln wolle. Die 1. Kammer hatte in ihrer Sitzung dom 22. Februar l. I. beschlossen: „ dem Beschlüsse 2. Kammer über daS fragliche Gesuch nicht beizutretrn. Der 4. Ausschuß 2. Kammer bcanlrazt inhaltlich dcS von dem Abgeordneten Thudichum erstatteten weiteren Berichts: bei dem früheren B.'schluffe zu beharren. Die Kammer genehmigt diesen Antrag mit 25 gegen l Stimmen und beschließt Abfassung einer einseitigen Adresse. Den weiteren Gegenstand der Berathung bildet, der Tagesordnung gemäß, der Antrag des Abg. Stockhausen aus Abänderung der 88- 5 und 6 der Verordnung vom 2. November 1341, die Bildung der Vorstände der israelitischen Religion-gemeinden betreffend. Dw 2. Kammer hatte unter dem 9. December v Jahres beschlossen: Den Antrag des Abgeordneten Etockhauscn und die im Ausschußberichte und den Kammerverhanklungen ausgesprochenen Ansichten der Gr. Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und den Wunsch hinzuzusüqen, daß auch kiese Änaelegenbeir mit Zuziehung der Bevollmächtigten der israelittschen Relrgioas zemcindcn in einer den Rechten und Jntercffen sämmtlicher Gr meinveqlieder angemessenen Wecke geordnet werde. T ie I. Kammer halte in der Sitzung vom 22. Februar l. I. diesen Beschluß 2. Kammer abzelehnt, dagegen beschloffcn, Ihre Ansicht dabin auszusprechen, Laß die Gr. Regierung den an sie gebrachten begründeten Wünschen der Israeliten, unter Wahrung etwa bestehender R -chte der korporativen Selbstständigkeit und der veriassungsmäßigen GewiffeaSfreiheit. «ög lickst Rechnung traze. Der ». Ausschuß der 2 Kammer beantragt inhaltlich deS von dem Abg. Thudichum erstatteten weireren Berichtes: die Kammer wolle bei ihrem früheren Beschlüsse beLarren Abg. .Landrichter Hofmann: Er wünsche Beitritt zum Beschlüsse der 1. Kammer, da dieser ja. im Wese,Ul wen mä demjenigen der 2. Kammer übrreinstimme, sowie w-il er de: Meinung sei. daß ,eder Beschluß an Gewicht gewinne wen:, er von beiden Kammern übereinstimmend gefaßt werde. — Avz. Stockhaulen: Er conftatire dar vor einigen Tagen von der Regierung gemackrc Zuac'tändiliü. -aß d,e Juden ülckt die freie SteÜuna Znnäbmen w.-icke ihn.n '.rbübrte. Er eoi-statire Ifrw