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Der israelitische Lehrer · 1864-07-21 · 29 (21.7.1864) · p. Seite 114

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
4 (1864)
Issue
29 (21.7.1864)
Date
1864-07-21
Page
Seite 114 (sequence 14)
Language
German
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114 . M-chimin; uitc ii'Uir.ung für oiesen oder;cüeu Fgll plastisch gebend. Jndeß von dem Inhalt deS H. W. ganz abgesehen, ist denn das formelle, in der Sprache desselben gegebene Bildungselement so gar gering anzuschlagen? Sewst bei der kleineren Schülerzahl, welchen auch andere, alte oder neue Sprachen zu erlernen vergönnt ist, selbst bei diesen, für welche der Unterricht im Hebräischen um deßwillen nicht io unerläßlich sein möchte, ist er, gleichwohl ein gewiß sehr schätzbarer Factor, der ihre sprachliche Kenntniß vielfach rectificirt und vervollständigt, und ihnen durch die sich unmittelbar aufdrängende Vergleichung der BiÜmngsformen, Construktronen, bildlichen Ausdrücke rc., sowohl größere Vielseitigkeit verleiht als auch eine Art linguistischen Kunstgenusses gewährt; die aber nur und allein die Muttersprache (im günstigsten Falle) richtig verstehen und handhaben lernen, ist es für sie-mcht als eine wahre WohUhat zu erachten, daß sie mindestens noch mit'einer, und zwar einer so gemüthoollen, anschaulichen und poetischen Sprache mehr oder weniger vertraut und so über das fade Niveau der spießbürgerlichen Alltagsmenschen. hinaus ftt die Sphäre der, höherer geistigen Bildung sich erfreuenden Klaffe wenigstens .-.rigermaßen gehoben werden? Wer nur eine Sprache versteht, sagt der Fürst deutscher Dichter, der kennt gar keine recht; was ist die gesteigerte Consequenz bei dem, der auch diese Eine nur mangelhaft sprechen und schreiben gelernt, wie das in einer wohl nicht kleinen Anzahl von Volksschulen in Deutschland, wie viel mehr in anderen Landern noch zu sinden ist? — Ist die hebräische Sprache auch nicht besonders reich än syntaktischer Ausbildung, schon der erste Begriff davon, den der Volksschüler durch sie zu erlangen oerarag, wird neben der kunstvollen, und doch krasl einiger Lehrmethode) nicht schwer beizubringenden etymologischen Formation das .Sprachgefühl und zugleich das allgemeine Denk- und Fassungsvermögen in sehr wohllhätiger Weise fördern. Und je weiter Zeit und Kraft der Zöglinge, Geschick und Freudigkeit des Lehrers es darin bringen, desto höher ist der- Gewinn wie für den religiösen Sinn, also auch für universelle Bildung und Aufklärung, deides Momente, die ja der Schule' vor Allem am Herzen liegen müssen! •- Der, je nach Umständen in engein oder wertem Grän >en eingeschloffene, hebräische Unterricht ist demnach formell iowohl als materiell nichts weniger als ein ausschließliches Fach für Gelehrte, sondern ein gewichtiges Element edler Menschenbildung, und der Schr'eckichuß, welchen Herr S. mit Cicero und Homer losläßt, er kann unsere Nerven durchaus nicht erzittern machen, io wenig als es den be siiffenen-Schulmann in Verlegenheit setzen würde, so ihm jemand einm Vorwurf daraus machen wollte, daß er sich nicht damit begnüg-n mag, seine Zöglinge blos lesen, sondern auch verständlich, wohlklingend, richtig betonend, das yu Trennende sondernd, das Zusammengehörige verbindend lesen, und sie nicht nur vis zum Dreisatz rechnen zu lehren, sondem über diesm hinaus Ketten , Gesellschafts- :c. Rechnungen Urnen beizubringen, sich zur Aufgabe stellt. Jeder strebe dahin, das unter den gegebenen Verhältnissen ,rgend Mögliche hierin zu erreichen, und er braucht wahr >ich^ das?- rhängnissvolle Vroanoss'! m, das.Herr' S. idm stellt, nicht zu scheuen, daß er leeres Stroh werde geraschen habm. Militsch, 15. Juni 1864.! Dr. M. Stern. Umschau. Darmstadt, 1. Juli. Vormittags 9 Uhr. 124. Sitzung der 2. Kammer der Srämde. Urtter dem Äofitzc de» Präsident» Strecker. — Gegenwärtig: 29 Mitglieder der Kammer. Deratbung über die Vorstellung de» israelitischen Reli-. oionslehrers Ottensöser zu Büdingen, das israelitische Religlonsschulivesen i« Großherzogthum betreffend. Die 2. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 9. December r. I. beschlossen: Die gedachte Vorstellung Gr. Regiemnz zu empfehlen und der Erwägung der letzteren anheim zu geben, ob sie nicht du-ck Berufung einer aus Gemeindevorstehern und Religionslehre:« ru bildenden, durch diese selbst zu wählenden Commisston eine Berathunz und Fistsetzung der geeigneten Reformen vermitteln .wolle. Die 1. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 22. Februar l. I. beschlossen: s dem Beschlüsse 2. Kammer über dar fragliche Gesuch nicht brizutreten. Der 4. Ausschuß 2. Kammer beantrag inhaltlich des von dem Abgeordneten Thndichum erstatteten weiteren Berichts: bei dem früheren B.-schlufle zu beharren. Die Kammer genehmigt diesen Antrag mit 25 gegen i Stimmm und beschließt Abfassung einer einseitigen Adresse. Den weiteren Gegenstand der Berathung bildet» der Tagesordnung gemäß, der Antrag des Abg. stockhause» au* Abändernng der SS- und fi der Verordnung vom 2. November 1841, die Bildung der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden betreffend. Die 2. Kammer hatte unter dem 9. Decemhrr v Jahre» beschloss»: Den Antrag deS Abgeordneten Stockhaufcn und -die im Ausschußberichte und den Kammerverhandlungen ausgesprochenen Ansichten der Gr. Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und den Wunsch hinzuzufüqen, daß auch kiese Angelegenheit mit Zuziehung dfr Bevollmächtigten der israelitischen RelrgionSgemeinden in einer den Rechten und Jntereffen sämmtlicher Ge meindeqlieder angemessenen Weise geordnet werde. Die i. Kammer, hatte in der Sitzung vom 22. Februar l. I. diesen Beschluß 2. Kammer abgelehnt, dagegen beschlossen, Ihre Ansicht dabin auS;uspr:chen, daß die Gr. Regierung den an sie gebrachten begründeten Wünsch» der Israeliten, unter Wahrung etwa bestehender R echte der korporativen Selbstständigkeit und der verfassungsmäßigen GewiffeuSfreiheit. «ög lickst Rechnung trage. Der 1. Ausschuß der 2 Kammer beantragt inhaltlich des von dem Abg. Thndichum erstatteten weiteren Berichtes: die Kammer wolle bei ihrem früheren Beschlüsse beharren Abg Landrichter Hofmann: Er wünsche Beitritt zum Beschlüsse der 1. Kammer, da vlfßeser ja im Wesenliwen mit demjenigen der 2. Kammer überernstimme, sowie n> U er de: Meinung sei. daß >eder Beschluß an Gewicht gewinne wenn er von beiden Kämmern übereinstimmend gefaßt werte. - Adz. S k ockhauien:! Er constatire das vor einige» Tagen von der Regierung gemarkte -tugenändniv, 'aß d,e Juden uickl die freie Stellung rinrädmeu welcke ibn-.n gebübrte. Er coistatire lerv»

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