Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 29 (21.7.1864)
- Date
- 1864-07-21
- Page
- Seite 115 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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115 öic Annevr des Ausscvuiies >. Kammer, baß der Erlaß der Verordnung von 1841 ein Ausfluß des Damals herrschenden Systems Der Staalsbevormundung gewesen sei. Er sei mit dem Abg. Landrichter Hofmann darin einverstanden, daß die Verschiedenheit der Beschlüsse beider Kammern eine nicht wesentliche sei; seiner Ansicht nach beziehe sich dieselbe mehr auf die Form, als au? die Sache. Er glaube übrigens, daß man auch ohne Beschwcrdrführung Seitens der in ihren Rechten beeinträcktigte« Israeliten zur Abhülfe verpflichtet sei. Was die Fassung der Beschlüsse beider Kammern anlange, so werde die Fassung des Beschlüsseder 2. Kammer die Regierung zur Ergreifung der Initiative veranlassen, während in Folge deS Beschlusses der 1. Kammer die Sache so .lange liegen bleiben werde, bis die Juden selbst Anträge auf Aushebung der Verordnung von mi stellten. Die Abg. Weidig und Thudichum sprechen sich um deßwillen, weil der Beschluß 1. Kammer nicht auf Erlaß einer Adresse gehe, in demselben vielmehr nur die Ansicht, welche die Kammer in der fraglichen Beziehung vertrete, niedergelegt sei, rür das ihrer Ansicht nach, wirksamere Mittel des Erlasies einer einseitigen Adresse aus. Abg. Landrichter Hofmann: Er! halte die Verschiedenheit beider Beschlüsse bezüglich ihrer Fassung und die vom Abg. Stockbausen daran geknüpften Folgen für durchaus unwesentlich, da eS ja nach dem Beschlüsse der 1. Kammer nur der Autragsicllung einiger jüdischen Religionsgemeindeu bedürfe, um die gewünschte Wirkung hervorzuruien. Bezüglich des von den Abg.' Deidiz und Tbudichum gegen den Beitritt zum Beschlüsse der 1. Kammer geltend gemachten Grunds bemerke er, daß ja alle Beschlüsse der Stände der Regierung mitgetheilt werden müßte». Bei der Abstimmung wird der AuSschußantraz: aus dem früheren Beschlüsse zu beharren, mit 25 gegen 7 Stimmen angenommen und folgweise Erlaß einer einseitigen Adresse deschloffeu. — Wir werden uns den Bericht des Abgeordueten und Berichterstatters Hrn. Thudichum über diese wichtige Angelegenheit zu verschaffen suchen. Indessen nehmen wir schon heute Veranlassung unsere Ansicht über da», was zu »hun sein möchte, hier auszusprechen. Da die Beschlüsse erster Kammer wohl in den beiden Angelegenheiten so 'ziemlich die Anschauung der Regierung wiedergebe« werden, so ist hieraus die Folgerung zu ziehe», daß nur wiederholtes und nachdrucksvolles Petitionire» bei der Regierung den erwünschten Erfolg haben kann. Vor Allem müsst» wir der Regierung die 'Rachweise liefern, daß nur in Hessen die Verhältnisse der jüdischen Religionsschule und des jüdischen Gemeindewesens noch so sehr im Argen liegen; wir müssen auf Länder, wie Hannover, Kurhessen, Bayern rc., wiederholt Hinweisen, wo überall sich das Religionsschul.eesen einer besseren Fürsorge erfreut. Trotz der Einsprache unseres College» Ottenfoser halten wir zu diesen; Zwecke eine Zusammenkunft mindestens des größeren ThellS der Lehrer für unbedingt nötdig, um über das, was weiter zu thun ist, zu berathen und über Zweck und Ziel einer demnächst zu berufenden Commission von Vorstände« und Lehrern, wie sie die Kammervorlage wünscht, sich zu verständigen re. :c Die Frage über den veränderten Wahlmodus re, re. der Evnagogenvorstände ist allerdings ebenfalls sehr wichtig, und dürfte auf unsere Sache ganz bedeutenden Einfluß haben. Allein der Gegenstand liegt hier ganz anders. Währet die 1. Kammer dort, bei der Religionslehrerfrage, jedes Eingehe» auf den Wunsch deS Petenten ablehnte, hat sie eS hier gleichsam selbst vom weiteren Petiticniren abhängig gemacht. Es wärt also sehr lacht hier Abbülse ::> verschaffen. Ich glaube eS ist hauptsächlich da-, hin zu wirken, "aß endlich einmal eine Versammln»» von Ver trauensmännern berufen werde; denn, sobald eine st lche zusam» mentretca wird, wird sie sich nothwendig auch mit der Religiou»lehrerfrage zu beschäftigen haben. Au» diese» Gründen, und well insbesondere auch die heffischen Lehrer zu ihrer Constituirung als Landest erein (als Specialverein de» allgemeinen deutschen Unterstützu lgsvereinS) wohl Manches zu besprechen haben werden, laden wir dieselben ein, sich recht zahlreich in Mainz zur Generalversammlung de» Verein» zur Unterstützung rc. rc. (am 22. und 2L August) einzufinden. ES wird sich dort Zeit und Selegeohell finden, auch von diesen besonderen Hess. Angelegenheiten zu sprechen, und daS Geeignete zu berathen, wa» zur fachgemäßen Fortführung auch dieser Angelegenheit zu thun sein möchte. Mögen auch die Herren Rabbinen und die Verstände der Religionsgemeinden sich recht zahlreich zu dieser Versammlung einfinden; Sie werden dadurch beweisen, daß fie fir Ordnung ihrer Religionsschul- und Gemcindeverhältnifse ein warmeS Jntereffe haben. Besondere Einladungen werden nicht erlassen. — — Hannover. In sehr zahlreichen -Petitionen habe» die Juden unsere» Lande» um Wiedererstattung de» ihnen ent zogenen passiven Wahlrechts zur Ständeveriammlung, gebeten. Die Ständeversammlung hat dieselben der Regierung ,ur Be rückstchtigunz überwiesen. Recenfionen. _! 1. Vorschule der musikalischen Cymposition. Mit steter * Bezugnahme. auf den Cboral, insbesondere für de» Unterricht der Schulamts-Präparanden, bearbeitet von Emil Postel, Cantor und Lehrer in Pärchwitz. 4. Auflage. Langensalza, Schulbuchhandlang von F. G. L- Greßler. (Pr. 1 fl. 30 kr.) Der Verfasser, über 20 Jahre Präparandenb hrer, bietet in dieser seiner Vorschule einen gründlichen, der Fassungskraft eine» jeden — auch schwächer» Präparandenschül« rs — angemessenen und zeitgemäßen Unterricht. Vom Leichteren zum Schwerer», von der Anschauung zur Regel, wird der Schüler ohne schwierige Mühe iu die Lehren des General »affe» ringeführt. Der Unterricht, in steter Beziehung zum Choral gege be«, übt den Schüler im AuSsetzen gegebener Ehr ralmelodien, — was ja in den Seminarie» verlangt wird — veranschaulicht die verschiedenen Leiter- Accorden- und Modü ationslehreu (Modulationsmittel und -Anwendung in Tonstück n) rc. durch Choral, sowie Präludium und lehrt durch dieselben zweiunk mehrstimmig „Setzen". Also ganz trefflich geeignet auch für jüdische Cantoren, die sich der Mühe unterziehen «ollen, unsere traditionellen gottesdienstlichen Melodien in gehörst en Rhytmui zu bringen, sie von unnkthigem Anhängsel — Den dummen Schnörkelei en — zu säubern und dadurch besonders zungen Lehrern und Präparanden ein Mitte! herzustellen, rurch da» fie sich im „Chasonos" befestigen können. — Es wäre überhaupt sehr zu wünsche», daß erfahrene Vorbeter diesem Fache besonder» Aufmerksamkeit zuwendeten, da ja Ehrlich'»' liturgische Zeit«, schrift Gelegenheit bietet zu kostenfreier Auf «ahme guter Compofitionen — resp. Svnagogengesängen' — Herr Postel weiß ganz gewandt die schwstrizsten Punkt» in der CompositionSlehre dem Schüler populär un' interreffanl zu machen, und eS ist darum seine Vorschule der nusiikglischen Compositio« ihrer Natürlichkeit und allgemeinen örauchbarkei? wegen vielen ander» ähnlichen Werken, d,e Recense rt zum Tbeit in Gebrauch Hatte, vorzuzieben, zumal sie nickt an Lcitichwersiakeit entbehrlicher ♦ R’-'.cvirf •Ich -abediefet t