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Der israelitische Lehrer · 1864-07-21 · 29 (21.7.1864) · p. Seite 114

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
4 (1864)
Issue
29 (21.7.1864)
Date
1864-07-21
Page
Seite 114 (sequence 4)
Language
German
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114 Sftaljnmt.j uno i^-.r.ung für liefen oOev ^ueu 5-jU plastisch gebend. Jndeß von dem Inhalt des H. W. ganz abgesehen, ist denn das formelle, in der Sprack^ desselben gegebene Bildungselement so gar gering anzuschlagen? Selbst bei der kleineren Schülerzahl, welchen auch andere, ölte oder neue Sprachen zu erlernen vergönnt ist, selbst bei diesen, für welche der Unterricht im Hebräischen um deßwillen nicht so unerläßlich sein möchte, ist er gleichwohl «in gewiß sehr schätzbarer Factor, der ihre sprachliche Kenntniß vielfach rectificirt und vervollständigt, und ihnen durch die sich unmittelbar aufdrängende Vergleichung der BiÜmnasformen, Construkturnen, bildlichen Ausdrücke ec., sowohl größere Vielseitigkeit verlecht als auch eine. Art linguistischen Kunst genuffes gewährt; die aber nur und allein die Muttersprache \ (im günstigsten Falle) richtig verstehen und handhaben ler- ' nen, ist es für -fie nicht als eine wahre Wohlthat zu erachten, daß sie mindestens noch mit einer, und zwar einer so gemüthoollen, anschaulichen und poetischen Sprache mehr oder weniger vertraut und so über das fade Niveau der spießbürgerlichen Alltagsmenschen hinaus in die.Sphäre der, höherer geistigen Bildung sich erfreuenden Klaffe wenigstens >-nigermaßen gehoben werden? Wer nur eine Sprache versteht, sagt der Fürst deutscher Dichter, der kennt gar j keine recht; was ist die gesteigerte Consequenz bei dem, der auch diese Eine nur mangelhaft sprechen und schreiben gelernt, wie das in einer wohl nicht kleinen Anzahl von Volksschulen in Deutschland, wie viel mehr in anderen Ländern noch zu sinden ist? —. Ist die hebräische Sprache auch nicht besonders reich an syntaktischer Ausbildung, schon der erste Begriff davon, den. der Bolksschüler durch sie zu klangen oernrag, wird neben der kunstvollen, und doch - krasl einiger Lehrmethode) nicht schwer beizubringenden j etymologischen Formation das Sprachgefühl und zugleich! das allgemeine Denk- und Fassungsvermögen in sehr wohllhätiger Weise fördern. Und je weiter Zeit und Kraft der; Zöglinge, Geschick und Freudigkeif des Lehrers es darin . bringen, -desto hoher ist der Gewinn wie. für den religiösen I Sinn, also auch für universelle Bildung und Aufklärung, \ beides Momente, die ja der Schule vor Allem am Herzen : liegen müssen! Der, je nach Umständen in engen, oder weitern Grän zen eingeschloffene, hebräische Unterricht ist demnach formell sowohl als materiell nichts weniger als ein ausschließliches Fach für Aelehrte, sondern ein gewichtiges -Element edler Menschenbildung, und der Schreckschuß, welchen Herr S. mit Cicero und Homer losläßt, er kann unsere Nerven j ourchaus nicht erzittern machen, 'so wenig als es den be \ stiffenen Schulmann in Verlegenheit setzen würde, so ihm jemand einen Vorwurf daraus machen wollte, daß er sich nicht damit begnüg»n mag, seine Zöglinge blos lesen, sondern auch verständlich, wohlklingend, richtigbetonend, das ju Trennende sondernd, das Zusammengehörige verbindend lesen, und sie nicht nur bis zum Dreisatz rechnen zu leh - en, sondern über diesen hinaus Ketten, Gesellschafts. :c. Rechnungen ihnen beizubringen, sich zur Aufgabe stellt. Zeder strebe dahin, das unter den gegebenen Verhältnissen ,rgend Mögliche hierin zu erreichen, und er braucht wahr 'ich' d"s v rhängnißvoUe Vrog>'mtt!-m. das Herr E. ihm stellt, nicht zu scheuen, daß er leeres Stroh werde geraschen haben. Militsch, 15. Juni 1864. Dr. M. Stern. tt tu f d> a tt. Darmstadt, 1. Juli. Vormittag- 9 Uhr. 124. Sitzung der 2. Kammer der Sräude. Unter dem Vofitze de< Präsidenten Strecker. — Gegenwärtig: 29 Mitglieder der Kammer. Deratbung über die Vorstellung des israelitischen Reli-. aionslehrers Ottcnfofer zu Büdingen, das israelitische Religionsschulwesen im Großherzogthum betreffend. Die 2. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 9. December v. I. beschloffen: Die gedachte Vorstellung Gr. Regierung zu empfehlen und der Erwägung der letztere« anheim zu geben, ob sie nicht du-cb Berufung einer aus Gemeindevorstehern und ReligionSlehre7n zu bildenden, durch diese selbst zu wählenden Commission eine Brrathunz und Festsetzung der geeigneten Reformen vermitteln wolle. Die 1. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 22. Februar l. I. beschloflen: „ dem Beschlüsse 2. Kammer über dafragliche Gesuch rächt beizutreten. Ter 4. Ausschuß 2. Kammer beantragt inhaltlich der von dem Abgeordneten Thudichum erstatteten weiteren Berichts: bei dem früheren B.'schluffe zu beharren. Die Kammer genehmigt diesen Antrag mit 25 gegen i Stimmen und beschließt Abfassung einer einseitigen Adresse. Den weiteren Gegenstand der Berathung bildet, der Tagesordnung gemäß, der Antrag des Abg. Stockhausen au' Abändernng der S§. 5 und fi der Verordnung vom 2. November 1811, die Bildung der. Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden betteffend. - Dre 2. Kammer hatte unter dem 9. December v Jahres beschlossen: Den Antrag des Abgeordneten Stockhausen und die im Ausschußberichte und den Kammerverhandlungen ausgesprochenen Ansichten der Gr. Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und den Wunsch hinzuzusüqen, daß auch diese Anaelegenbeir mit Zuziehung der Bevollmächtigten der israelitischen RellgionS gemeinden in einer den Rechten und Jntereffen sämmtlicher Ge. meindeqlieder angemeflenen Weise geordnet werde. Die i. Kammer hatte in d«r Sitzung vom 22. Februar l. I. diesen Beschluß 2. Kammer abzelehnt, dagegen beschloffen, Ihre Ansicht dabin auSzusprchcn, daß die Gr. Regierung den an sie gebrachten begründeten Wünschen der Israeliten, unter Wahrung etwa bestehender Rechte der korporativen Selbstständigkeit und der verfassungsmäßige« GewiffeuSfreiheit. «ög lickst Rechnung trage. Der ». Ausschuß der 2 Kammer beantragt inhaltlich de» von dem Abg. Thudichum erstatteten weiteren Berichtes: die Kammer wolle bei ihrem früheren Beschlüße beharren Abg. Landrichter Höfmann: Er wünsche Beitritt zum Beschlüsse der 1. Kammer, da dieser ja im Wesenliwen mtt demjenigen der Kammer übereinstimme, sowie w il er der Meinung sei. daß >eder Beschluß an Gewicht gewinne wenn er von beiden Kammern übereinstimmend gefaßt werde. — Abg. Stockhausen: Er constitire dar vor einige» Tagen von der Regierung gemachte -tugeiläntniß, daß t,e Jaden nickt die freie Stellung ,-innäbmen weiche ihnen gebührte. Er «or-statire <«rw»

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