Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 29 (21.7.1864)
- Date
- 1864-07-21
- Page
- Seite 114 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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- Cicero 1× ep/1024888
- Homer 1× ep/1025156
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114 Mahnung unc :L'-.rtimg für . oiefen. oöer jeueu plastisch gebend. Jndeß von dem Inhalt des H. W. ganz abgesehen, ist denn das formelle, in der Sprache desselben gegebene Bildungselement so gar gering anzuschlagen? Selbst bei der kleineren Schülerzahl, welchen auch andere, alte oder neue Sprachen zu erlernen vergönnt ist, selbst bei diesen, für welche der Unterricht im Hebräischen um deßwillen nicht so unerläßlich sein mochte, ist er gleichwohl ein gewiß sehr schätzbarer Factor, der ihre sprachliche Kenntniß vielfach rectificirt und vervollständigt, Und ihnen durch die sich unmittelbar aufdrängende Vergleichung der Billiungsformen, Construktionen, bildlichen Ausdrücke rc.-, sowohl größere Vielseitigkeit verleiht als auch eine Art linguistischen Kunstgenusses gewährt; die aber nur und alleindie Muttersprache-! ftm günstigsten Falle) richtig verstehen und handhaben ler- ' nen, ist es für sie mcht als eine wahre WohUhat zu eräch- ' ten, daß sie mindestens noch mit einer, und zwar einer so < gemüthvollen, anschaulichen und. -poetischen Sprache mehr - oder weniger vertraut und so über das fade Niveau der j spießbürgerlichen Alltagsmenschen hinaus in die Sphäre der,! höherer geistigen Bildung sich erfreuenden Klaffe wenigstens! einigermaßen gehoben werden? Wer nur.eine Sprache! versteht, sagt der Fürst deutscher Dichter, der kennt gar | keine recht; was ist die gesteigerte Consequenz bei dem, der; auch diese Eine nur mangelhast sprechen und schreiben gej lernt, wie das in einer wohl.' nicht kleinen Anzahl von > Volksschulen in Deutschland, wie viel mehr in anderen; Ländern noch zu sinden ist? — Ist die hebräische Sprache ’ auch nicht besonders reich an syntaktischer Ausbildung, schon der erste Begriff davon, den der Volksschüler durch sie zu erlangen vermag, wird neben der kunstvollen, und doch ‘ kraft einiger Lehrmethode) nicht schwer, beizubringenden etymologischen Formation das Sprachgefühl und zugleich! das allgemeine Denk- und Fassungsvermögen in sehr wohllhätiger Weise fördern. Und je weiter Zeit und Kraft der Zöglinge, Geschick und Freudigkeit des Lehrers es darin i bringen, desto, höher ist .der Gewinn wie für .den religiösen I Sinn, also auch für universelle Bildung und Aufklärung,; beides Momente, die ja der Schule vor Allem am Herzen liegen müssen! Der, je nach Umstanden in engern oder weitern Grän- . 5<m eingeschlossene, hebräische Unterricht ist demnach formell , iowohl als materiell nichts weniger als ein ausschließliches > Fach für Gelehrte, sondern ein geivichtiges Element edler Menschenbildung, und der Schreckschuß, welchen Herr S. mit Cicero und Homer losläßt, er kann, unsere Nerven s durchaus nicht erzittern machen, io wenig als es den be \ stissenen Schulmann in Verlegenheit setzen würde, so ihm , jemand einen Vorwurf daraus machen wollte, daß er sich nicht damit begnüg-n mag, seine Zöglinge blos lesen, sondern auch verständlich, wohlklingend, richtig betonend, das •u Trennende sondernd^ das Zusammengehörige verbindend leien, und sie nicht nur bis zum Dreisatz rechnen zu leh -en, sondern über diesen hinaus Ketten, Gesellschafts- :c. Rechnungen ihnen beiznhringen, sich zur Aufgabe stellt. Jeder strebe dahin, das unter den gegebenen Verhältnissen ,rgend Mögliche hierin -zu elieichen. und er braucht wahr sich! das v rhängnissvr.lle Vrognossü.'ndas Herr E. il»m stellt, nicht zu scheuen, daß er leeres Stroh werde gedroschen haben. Wilitsch, 15. Zum 1864. Dr. M. Stern. Uruschan. Darmstadt, 1. Juli. Vormittags 9 Uhr. 124. Sitzung der 2. Kammer der Stände. Unter dem Vofitze de» Präsidenten Strecker. — Gegenwärtig: 29 Mitglieder der Kammer. ‘ Beratbung über die Vorstellung des israelitischen Reli-. aionslehrers Ottensoser zu Büdingen, das israelitische Relig ionsschulwesen im Groß Herzogthum betreffend. Die 2. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 9. December v. I. beschlossen: Die gedachte Vorstellung Gr. Regierung zu empfehlen und der Erwägung'der letzteren anheim zu geben, ob ste nicht du-ck Berufung einer aus Gemeindevorstehern und Religionslehrern ,u bildenden, durch diese selbst zu wählenden Commisston eine Bebathunz und Festsetzung der geeigneten Reformen vermitteln wolle. Die 1. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 22. Februar l. I. beschlossen: . dem Beschlüsse 2. Kammer über das fragliche Gesuch nicht veizutreten. Der 4. Ausschuß 2. Kammer beantrag inhaltlich des von dem Abgeordneten Ttzodichum erstatteten weiteren Berichts: bei dem frühere« Beschlüsse zu beharren. - Die Kammer genehmigt diesen Antrag mit 25 gegen i Stimmen und beschließt Abfassung einer einseitigen Adresse. Den weiteren Gegenstand der Berathung bildet, der Tagesordnung gemäß, der Antrag des Abg. Stockhausen au! Abänderung der 88- 5 und 6 der Verordnung vom 2. November 1841, die Bildung der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden betreffend. Die 2. Kammer hatte unter dem 9. December v Jahres beschlossen: -Den Antrag de» Abgeordneten Stockhausen und die im Ausschußberichte und den Kammerverhandlungen ausgesprochenen Ansichten der Gr. Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und den Wunsch hinzuzusügen, daß auch kiese Angelegenheit mit Zuziehung der Bevollmächtigten der israelitischen Relrgions gemeinden in einer den Rechten und Jntereffen sämmtlicher Ge meindeqliedcr angemeflenen Wesse geordnet werde. T ie l. Kammer hatte in der Sitzung vom 22. Februar l. I. diesen Beschluß 2. Kammer abzelehnt, dagegen beschlossen, Ihre Ansicht dabin auszusprechen, daß die Gr. Regierung den an sie gebrachten begründeten Wünschen »er Israeliten, unter Wahrung etwa bestehender Rechte der corporativen Selbstständigkeit und der verfassungsmäßigen GewiffenSfreiheit. mög sichst Rechnung trage. Der i. Ausschuß der 2 Kammer beantragt inhaltlich deS von dem Abg. Thudichum erstatteten weiteren Berichtes: die Kammer wolle bei ihrem früheren Beschlüsse beharren Abg Landrichter Hosmann: Er wünsche Bestritt zum Beschlüsse der 1. Kammer, da dieser ja im Wesenliwen aut demjenigen der 2. Kammer übereinftimme, sowie wnl er de: Meinung sei. daß ,eder Beschluß an Gewicht gewinne, wenn er von beiden Kammern übereinstimmend gefaßt werde. — Adz. Stockhausen: Er ccnfutire das vor einigen Tagen von der Regierung gemackke Zugeiländniß,?aß die Juden uxdl die freie Stellnna' einnädinen w.-Xbe ihnen n'bübrte. Er «r-statirr kervr