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Der israelitische Lehrer · 1864-07-21 · 29 (21.7.1864) · p. Seite 114

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
4 (1864)
Issue
29 (21.7.1864)
Date
1864-07-21
Page
Seite 114 (sequence 2)
Language
German
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- 114 — aus 3i;u.r.ung für Siefen ooer jUitlii Fall plastisch gebenv. Jndeß von dem Inhalt des H. W. ganz abgesehen, ist denn das formelle, in der Sprache desselben gegebene Bildungselement so gar gering anzuschlagen? Selbst bei der kleineren Schülerzahl, welchen auch andere, alte oder neue Sprachen zu erlernen vergönnt ist, selbst bei diesen, für welche der Unterricht im Hebräischen um -deßwillen nicht io unerläßlich sein möchte, ist er gleichwohl ein gewiß sehr schätzbarer Factor, der ihre sprachliche Kenntniß vielfach rectificirt und vervollständigt, und ihnen durch die sich unmittelbar aufdrängende Vergleichung der BiÜmngsformen, Conftruktronen, bildlichen Ausdrücke ic:, sowohl größere Vielseitigkeit verlecht als auch eine Art linguistischen Kunst geuusies gewährt; die aber nur und allein die Muttersprache j (im günstigsten Falle) richtig verstehen und handhaben lernen, ist es für sie nicht als eine' wahre Wohtthat zu erach- : ten, daß sie mindestens noch mit einer, und zwar einer so gemüthoollen, anschaulichen-und poetischen Sprache mehr oder weniger verttaut und so über" das fade Niveau der spießbürgerlichen Alltagsmenschen hinaus in die Sphäre der, höherer geistigen Bildung sich erfreuenden Klasse wenigstens c nigermaßen gehoben werden? Der nur eine Sprache versteht, sagt der Fürst deutscher Dichter, der kennt gar keine recht; was ist die gesteigerte Consequenz bei dem, der auch diese Eine nur mangelhast sprechen und schreiben gelernt, wie da« in einer wohl nicht kleinen Anzahl von Volksschulen in Deutschland, wie viel mehr ' in anderen Ländern noch zu finden ist? — Ist die hebräische Sprache? auch nicht besonders reich an syntaktischer Ausbildung, schon der erste Begriff davon, den der Volksschüler durch sie zu . erlangen vermag, wird neben der kunstvollen, und doch i kraft einiger Lehrmethode) nicht schwer .beizubringenden! etymologischen Formation das. Sprachgefühl und zugleich! das allgemeine Denk- und Faffungsvermögen in sehr wohl-! lhätiger Weise förderm Und je weiter Zeit und Kraft der? Zöglinge, Geschick und Freudigkeit des Lehrers es darin dringen, desto höher ist der Gewinn wie für den religiösen Simi, also auch für universelle Bildung und Aufklärung,! beides Momente, die ja der Schule vor Allem am Herzen! liegen müffen! Der, je nach Umstanden in engern oder wettern Grän . zen eingeschlossene, hebräische Unterricht ist demnach formell iowohl als materiell nichts weniger als ein ausschließliches Fach für Gelehrte, sondern ein gewichtiges Element edler Menschenbildung, und der Schreckschuß, welchen Herr S. mit Cicero und Homer losläßt, er kann unsere Nerven , durchaus nicht erzittern machen, , so wenig als es den be?-} ilissenen Schulmann in Verlegenheit setzen würde, so ihm . jemand einen Vorwurf daraus machen wollte, daß er sich nicht damit begnüg-n mag, seine Zöglinge bloS lesen, sondern auch verständlich , wohlklingend, richtig, betynend, das nr Trennende sondernd, dar Zusammengehörige verbindend lesen, und sie nicht nur. bis zum Dreisatz rechnen zu letzen, sondern über diesen hinaus Ketten, Gesellschaftsrc. Rechnungen ihnen beizubringen, sich zur Aufgabe stellt. Zeder strebe dahin, das unter den gegebenen Verhältnissen^ ,rgend Mögliche hierin zu erreichen t und er' braucht wahr^ kjchs das vrhäniznißvolle Vrogno''nl'?n. das Herr S. tlnn stellt, nicht zu scheue», daß et' leeres Stroh werde geraschen haben. Militsch, 15. Juni 1864. Dr. M. Stern. tt m f d> a «t* Darmstadt, 1. Juli. Vormittags 0 Uhr, 124. Sitzung der 2. Kammer der Stände. Unter dem Vofitze des Präsidenten Strecker. — Gegenwärtig: 29 Mitgliüwr der Kammer. Beratbung über die Vorstellung deisraelitischen Reli-. aionslehrerS Ottensosec zu Büdingen, das israelitische Religtvnsschulwesen i« Großherzogthum betreffend. Die 2. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 9. December r. I. beschlossen: Die gedachte Vorstellung Gr. Regierung zu empfehlen und der Erwägung der letzteren anheim zu geben, ob sie nicht du-ck Berufung einer aus Gemeindevorstehern und ReligionSlehrern ru bubenden, durch diese selbst zu wählenden Commisfion eine Äerathuuz und Festsetzung der geeigneten Reforme» vermitteln wolle. Die 1. Kammer hatte in ihrer Sitzung vom 22. Februar l. I. beschlosien: ° > dem Beschlüsse 2. Kammer über dafragliche Gesuch nickt beizutreten. Der 4. Ausschuß 2. Kammer beantrazt inhaltlich des von dem Abgeordneten Thudichum erstatteten weiteren Berichts: bei dem frühere« B.'schluffe zu beharren. Die Kammer genehmigt diesen Antrag mit!25 gegen i Stimmen und beschließt Abfassung einer einseitigen Adresse. Den. weiteren Gegenstand der Berathuag bildet, der Tagesordnung gemäß, der Antrag des Abg. Stockhausen auf Abändernng der S§. 5 und fi der Verordnung vom 2. November 1841, die Bildung der Vorstände der israelitischen Religion-gemeinden betteffend. , Die 2. Kammer hatte unter dem 9. December v Jahres beschlossen: De» Antrag des Abgeordneten Etockhausen und die im Ausschußberichte und den Kammerverhandlungrn auSgesprockencn Ansichten der Gr. Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und den Wunsch hinzuzusüqen, daß auch diese Angelegenbeir mit Zuziehung der Bevollmächtigten der israelitischen Relrgions gemeinden in einer den Rechten und Interessen sämmtlicher Ge meindeqlieder angemessenen Weise geordnet werde. T ic 1. Kammer hatte iy der Sitzung vom 22. Februar l. I. diesen Beschluß 2. Kammer äbzelehnt, dagegen beschlossen, Ihre Ansicht dabin auSzusprechen, daß die Gr. Regierung den an sie gebrachten begründeten Wünschen der Israeliten, unter Wahrung etwa bestehender Rechte der corporative« Selbstständigkeit und der verfassungsmäßigen Gewissensfreiheit, «ög lickst Rechnung traze. Der 4. Ausschuß der 2 Kammer beantragt inhaltlich d«S von dem Abg. Thudichum erstatteten weiteren Berichtes: die Kammer wolle bei ihrem früheren Beschlüsse beharren Abg. Landrichter Hof mann: Er wünsche Beitritt zum Beschlüsse der 1. Kammer, da dieser ja im Wesenliwen mit demjenigen der 2. Kammer übereinstimme, sowie n>>l er de: Meinung sei, daß jeder Beschluß an Gewicht gewinne wenn er von beiden Kammern übereinstimmend gefaßt werde. — Abg. Skockhauien: Er conftttire das vor einigen Tagen von der Regierung gemuckte Zugcttändniß, "aß die Juden nickt die freie Stellung einnäbmen w.icke ihnen gebübrtr. Er colstatire lerne.

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