Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 4 (1864)
- Issue
- 11 (17.3.1864)
- Date
- 1864-03-17
- Page
- Seite 42 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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42 20. Lebensjahres verabreicht werden, jedoch Kur aus dem Reservefonds. 2) Die Größe der Unterstützungen richtet sich nach den vorhandenen Mitteln und zwar erhält von dem nach III 2 zur Verthcilung kommenden Jahresfonds der Berechtigte Antbeil nach folgendem Modus: а) Der alleinstehende Mann oder die alleinstehende Wittwe einen Theil; "; / - t>) jede kinderlose Familie 1 Theile; cj je 2 Kinder Theil.?) Vater und mutterlose Waiicn erhalten außerdem den Antheil der Wittwe. Es bleibt jedoch der Verwaltung .anheimgegeben, für die Waisen anderweitig m iorgeu. - 3) Das Marimum firer Unterstützung soll v, des zuletzt bezogenen Gehaltes nicht überfteigen.- 4) Der Reservefonds toll dazu v^wendet werden, im Laufe des Wahres hervortretende unvorhergesehene berechtigte Aniprüche zu befriedigenund nach Befund in besonderen Fällen die stcztutenmäßig zukommende Nnterstützungsquote zu erhöhen. VI. Verwaltung, t)'Tie Verwaltung besteht aus einen: Haupt-Eomite und aus Bezirks-Comite's nach Maßgabe des Bedürfnisses, welche.letztere immer einen Bezirksverein repräientiren. A. 1) DasHauptcomit6 besteht aus sieben Personen und hat seinen Sitz in der Hauptstadt des. Kreises, in welcher der Geichäftssührer desselben 'einen Sitz hat; zur Zeit also in Alzen in Rheirhessen. 2> Das .smuptcomit« °erneilnt unter sich seinen Vor- . sitzenden, seinen Geschäftsführer' und seinen Rendanten, welche unter sich den engeren Ausschuß bilden, und wählt auch das Redactionscomitä für die literarischen Erzeugnisie. 3) Das Hauptcomite entwirft seine Geschäftsordnung selbst, und veröffentlicht beim Abschluß eines jeden Jahres einen von allen Mitgliedern Unterzeichneten Rechenschaftsbericht im Oraan des Vereins. 4 > Vom Hauptcomite scheiden alle drei Jahre je 3 und 4 — zum elften Male 3> das andere Mal 4 — aus, welche > durch Wahl bei der Generalvecsammluüg erneuert werden. . Die abgetretenen Mitglieder fiitd wieder wählbar. eis Es werden 2 Stellvertnter für das. Hauptcomite ernannt, welche bei jeder. Generalvenamnilung irisch ge- : wählt werden mimen. . б) Das Hauptcomüe entscheidet über alle Angelegenheiten des Vereins ffür sich, und denen Mitglieder nach Maßgabe der Statuten , mit ausdrücklicher Ausschließung ' des Rechtsweges in streitigen Fällen und init einfacher Stimmenmebrheit. Bel Stimmengleichheit entscheidet die i Stimme des Vonitzenden ■* Es können auch Rrchtmitglu'der ins Hauptcomitä gewählt werden. - ' * B. 7i Die Be,zi'r.scomttss sollen bestehen aus 3 * .-zur LU'rdcutlichunr die-cs Modus bier ein Leu'piel: Eesent, eS kommen für ein.\abr uh t>ertbeilun.z 100 fr., wozu *, l irmerituo, Ki i r. uiwe, ■ l Äainitie. ohne Kinder, .und >0 Zamilie mir 4 uinderu. so repräfenurrn tiefe 6 IbciU; - das Theil >1. »». io; es erhält der Ninerilus üi. tv.' -ist,, die L-Mwe dszl., die kinderlose Familie e'> n.: die .v.ur.Ute mti .'UnCevrt it' fl. iu 1U0 fl. Personm. Das Hauptcomite ernennt den Vorsitzenden der , Bezirkscomites, der zugleich — wo mögllch — Agent für! die literarischen Erzeugnisse ist —, welcher dann die zwei ' weiteren Mitglieder des Bezirkscomites selbst ernennt. Wo , möglich sollen die Agenten von den Lehrern des betreffenden Bezirks dem Hauptcomite präsentirt werden.! 8) Die Vorsitzenden der Dezirkscomitös (Agenten) haj den für die ihre Bezirke betreffenden Angelegenheiten Sitz! nnd Stimme im Hauptcomite. 0) Die Bezirksvereine sollen mindestens 12 Mitglieder : zählen, und nicht mehr als 10 Stunden im Umkreise haben. 10s Die Bezirkscomitäs erhalten von dem Hauptcomite Jnstricktionen, und entwerfen selbst nach Maßgabe ihres Bedürfnisses Statuten über periodische Zusammenkünfte rc. Vtl. Generalversammlung 1) Alle 3 Jahre findet eine Generalveriammlung statt, deren Berufung durch das Hauptcomite geschieht, welches auch die Geschäftsordnung für dieselbe entwirft. 2) Ehrenniitglicder sind zur Theilnahme und Stimmgebung in den Generalversammlungen berechtigt. 3) Schriftliche Anträge zur Generalversammlung sind i zulässig; Bevollmächtigungen zur Abstimmung jedoch ausgeschlossen. ' 4) Die Generalversammlung entscheidet mit jeder Zahl der Anwesenden, sobald es wenigstens 5 sind, nach einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. ff) Die Mitglieder des Hauptcomites, welche zum Erscheinen verpflichtet sind, haben Anspruch ' auf Reiseentschädigung. 6) Abänderungen der Statuten können nur voq der Generalversammlung mit Stimmenmehrheit beschlossen werden, nachdem die Anträge hierauf mindestens 2 Monate vorher bei dem Hauptcomite gestellt und durch dieses bei der Einladung zur öffentlichen Äenntniß gebracht sind. 7) In den Generalversammlungen können auch andere für den Lehrerstand bedeutungsvolle Fragen (Pädagogisches u. dgl.j zur Verhandlung konimen. VUI. Organ des BrrcinS. Als Organ des Vereins für allepiallsigS Besprechungen und Bekanntmachungen gilt der „israelitische Lehrer," wovon das betreffende Blatt den Bezirkscpmits's mratis zugestellt wird. iXj Auflösung des Vereins. Der -Verein gilt als ausgelöst, wenn derselbe in drei nach einander folgenden Jahren keinen Ertrag mehr liefert. An dem alsdann noch vorhandenen Vereinsvermögen behalten die zuletzt Betheiligten ihre Ansprüche und beziehen so lange Unterstützung nach dem Modus des letzten Vereinsjahres, als das Vermögen ausreicht. Die Verwaltung wird von den Mitgliedern des letzten Hauptcomitss in der bisherigen Weise so lange )ortgesührt. Transitarische Bestimmungen.! , Das provisorische Hauptcomite bleibt bis zur ersten von diesem zu veranlassenden Generalversammlung, von welches die Staturen endgültig festgestellt werden sollen. Nachdem dieselben alsdann auch die Genehmigung hoher Regierung erhalten haben, gilt der Verein als begründet. '}) Außer diesen Statuten entwirft das Hauptcomite-