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Der israelitische Lehrer · 1863-10-01 · 40 (1.10.1863) · p. Seite 157

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
3 (1863)
Issue
40 (1.10.1863)
Date
1863-10-01
Page
Seite 157 (sequence 3)
Language
German
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157 nicht zu in Austrage gekommen ist, indem das Ministerium dem ini Nov. d. I. zusämmentretenden Landtage erst das Schulgesetz vorlegen wird. Bor Allem muß ich hier erwähnen, daß bei der Wahl der Beiräthe auch di« bad. christl Lehrer ein Pröbchen myan gegeben haben, denn von circa 2000 Hauptlehrern haben etwa nur 550 ihren isr. Collegen Stimme gegeben, obgleich der liberalere Landeslehrerausichnß in seiner veröffentlichten Kandidatenliste isr. Lehrer mit vorgeschlagen hatte, und Angesichts der von den bad. Israeliten den Lehrern aller Confessionen durch Errichtung der Emanzipationsstistung bekundeten wohlwollenden toleranten Gesinnung. Dank dagegen ver Rechtlichkeit und Freisinnigkeit unseres Oberschulraths, der unter den 8 von ihm bestimmten Beiräthen den isr. Hauptlehrer Sinsheinier v. Bühl ernannte. Dieser wackere und tüchtige College hat bei der Verhandlung der Beiräthe warm und rückhaltlos unseres Rechtes sich angenommen. Er erhielt bei der Verhandlung über die betr. zuerst d. Wort u. sprach: „Meine Herren! Ich habe die Ehre ein ernanntes Mitglied hier zu sein! Ich denke, die h. Oberschulbehörde hatte bei meiner Ernennung die edle Absicht, durch mich die jüd. Lehrer und ihre Verhältnisse vertreten zu lassen. Wenn ich nun gleichwohl auch von Geburt ein Jude bin, so erscheineich hier doch als deutscher Lehrer, mit dem Grundsätze, daß Einer für Alle und Alle für Einen zu wirken haben. Dessenungeachtet können Verhältnisse Vorkommen, bei denen der Katholik für den Katholiken, der Protestant für den Protestanten und der Jude für den Juden aufzutreten hat. In einem solchen unangenehmen Fall befinde ich mich jetzt. These 13 räumt nur den beiden christl. Confessionen das Recht zur Errichtung von gemischten Schulen ein, schließt aber die Judön hiervon aus. Die Gründe, die dafür aufgeführt werden, will man in der Eigenthümlichkeit der jüd. Religion,! in den Mt- und Sabbathtagen finden. Dagegen habe ich zu bemerken: vor Allem sollte die Gesetzgebung gleichmäßig durchgeführt werden und daher auch bei der Schuleinrichtung die confesfionellen Verhältniffe ganz bei Seite bleiben, da doch die Kirche von der Schule getrennt ist. Der Staat beruft die jüdischen Jünglinge 'zum Militärdienste, verleihet den Juden Staatsanstellungen ohne weiteres Bedenken; warum soll nun ein solches Hemmnis; bei der Schuleinrichtung stattfinden? Die etwaige Furcht, der jüd. Lehrer möchte Veranlassung haben, consessionslos zu werden, am Sabbath schreiben rc rc. ist ganz unbegründet, weil selbst die orthodoxesten Rabbiner diese Furcht nicht theilen und ihre Söhne wissenschaftlich ausgebildete Juden, sich über manche Zermonien hinwegfetzen, sie sind darum noch nicht confessionsloS — und kaiserlicher wie der Kaiser selbst ist, brauche ich nicht zu sein. Derjenige isr. Lehrer, dem es eine Gewiffenssache ist, am Sabbath nicht zu unterrichten, der kann eben an keiner gemischten Schule angestellt werden und hat die Folge,! sich selbst zuzuschreiben u. s. w. Unterstützt wurde Sinsheimer von Beiräthenaus dem Volksschullehrerstande, dem Bürgerschul-Direktor Herrn Schröder und Lyceumsprofessor Hrn. Baumann, veide von Mannheim. Letzterer sagte: Durch Heranziehung jüdischer Lehrer an gemischte Schulen werden die Lehrkräfte derselben, was Gewissenhaftigkeit, Strebsamkeit und Tüchtigkeit andelangt, gewiß einen sehr wünschenswerthen Zuwachs erhalten. — Direktor des Oberichulraths, Herr Knies erkärt hierauf folgenden Wunsch ins Protokoll aufzunehmen: Der Gr. Oberschulrath möge in Erwägung ziehen, in wie weit dem Wunsche Sinsheimers Rechnung getragen werden könne. — i Unser Gr. Oberrath hat in einer Eingabe scharfsinnig und schlagend das Unbegründete, dem Geiste der Zeit und unserer bürgerl. Gleichstellung auffallend Entgegenstehende der fr. Thefeu dargethan. In der Vorlage zu dem Schulgesetz sagt nämlich Gr. Oberichulrath bezüglich der Communalschulen: „Die aus christl. und jüd. Einwohnern gemischte Gemeinde seien nicht in der Lage, eine gemischte Schule in Aussicht zu nehmen, schon aus dem Grunde nicht, weil die jüdischen Lehrer andere Wochenfeiertage haben, als die christl. und eine öffentliche Schuleinrichtung doch wahrlich nicht darauf abheben kann, daß es Juden geben wird, denen das Unterrichten am Sabbath keine Sorge macht." Gr. Oberrath führt aus, daß der Staat nach solchen Prinzipien keine isr. Soldaten zum Kriegsdienste berufen dürfe, weil er nicht darauf abheben kann, daß es Juden gibt, denen das Arbeiten, Ererzieren, Losfeuern rc. am Sabb.rth keine Sorge mache. Er führt aus, wie unsere sämmtlichen Schulen, von der höh. Bürgerschule bis zur Hochschule Communalschulen sind und daß am Seminar sowohl der werdende Lehrer Unterricht empfängt als auch der Student der Theologie, der künftige Rabbiner s. Eollegin besucht, ohne Äergerniß zu geben oder mir anzustoßen Und wenn der isr. Schüler lernen darf, so darf auch 'der isr. Lehrer lehren, indem^nurHandthätigkeiten, als Zeichnen, Schreiben verboten sind. - Während' nun von allen Partheien im Lande die Schulsruge in richtiger Würdigung ihrer Wichttgkeit je nach ihrer technischen, materiellen und religiösen Seite als Gegenstand der Berathungen geworden, verhalten sich „unsere Leute" fast durchaus theilnahm- und thatlos. Wenn ich Ihnen sage, daß bis jetzt nur in einem Bezirke (Schmieheim) Seitens der Bez.-Synagoge, und in einem andern Bezirke Seitens der Vorsteher auf Anregung der Lehrer Schritte deßwegen gethan wurdens, so werden Sie" es bedauerlich finden. Unglaublich aber, und doch wahr ist es, daß ein Rabbiner, nachdem er von einem Collegen darauf aufmerksam gemacht wurde, den. Lehrer in Loco srug: ob denn die Thesen etwas Rachtheiligcs siir uns Israeliten enthielten, während er den Passus derselben, daß der Rabbiner ein berufenes Mitglied des Ortsschulraths sei, sich wohl merkte. Die Männer der sogenannten Intelligenz □ern '»jn unter den Juden, würdigen ein Schylgesetz ihrer Aufmerksamkeit nickt, und. scheinen nicht zu erkennen, daß es eines der ersten Staatsgesetze ist und hier namentlich die kaum erlangten bürgerl. Rechte ganz ignorirt werden. Es sollten die Lehrer, wie im diesseitigen Bezirke geschah, ihre Vorsteher anregen und anleiten, sie selbst aber mit Ernst und Entschiedenheit alle gesetzlichen Drittel bei hoh. Regierung zur Beseitigung solcher^ schmählichen Ausnahmsbestimmungen ergreifen. Zum Leben der freisinnigen Richtung in uns. Lande sei hier berichtet, daß zu Pforzheim an der dortigen Gewerbschule ein Jsraelite aus Mähren angestellt wurde. s s! I L

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