Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 3 (1863)
- Issue
- 34 (20.8.1863)
- Date
- 1863-08-20
- Page
- Seite 133 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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133 und Wahlen daselbst geworden? Mich dünkt, Herr Or. Aub hatin Ihrer Lehrer-Versammlung leider deutlich ausgesprochen: Nichts. Doch, die Petition über den Ausdruck „Geduldete Religionsgesellschaftist gelegentlich des Kirchengesetzes vom Abg. Dumont von Mainz in den öffentlichen Kammerverhandlungen so beiläufig erwähnt worden. Das war allerdings wichtig genug für die Herren Vorstände aus den Stadtgemeinden, sich zu versammeln. Sie „duldenkeinen Lehrer, sie „dulden" keine ungebildeten Landvorstände unter sich, darum wollen sie eben auch keine „geduldete" sein. Das ist ganz logisch. Gut aber ists doch, daß sie keine Lehrer und keine Landvorstände zugezogen haben. Der problemalische Erfolg würde diesen doch zu gering gewesen sein. Wenn die Sache auch ihre Wichtigkeit hat für den Moment, so ist sic doch bei so bedeutungsvollen Fragen, welche das Iudenthum in Hessen bietet, nicht Alles. Was aber jetzt?-(Warten. Red.» Bei dem Spiele, das eben einer der wiffenschastlich am höchsten stehenden und seither hochgeachtetsten Rabbinen mit dem Rabbinenthume in unserer Nähe treibt, und bei der merkwürdigen beispiellosen Gleichgültigkeit, mit der sich eine der größten isr. Religionsgemeinden ihre Gemeindefreiheit, dieses heilige unantastbare Gut im Namen dieser angeblich gefährdeten Gemeindefreiheit selbst wegescamotiren läßt, fällt mir eine sehr treffende Anekdote bei, die der Verbreitung in der unserm Lande so nahe liegenden .id.ip würdig wäre. „Ein Bauer empfängt einen Sack Mehl. — Wohin, fragt er sich, mit diesem den Mäusen so gefährlichen Stücke? Und er hängt den Sack mit dem Mehle zuni Fenster hinaus. So ist er geschlitzt vor den Mäusen. Nachts kommt ein Dieb und schneidet den ganzen Sack ab. Am Morgen zankt ihn die Frau, da die Mäuse dock nur ein wenig, der Dieb das ganze Mehl sammt dem Sacke fortgetragen habe. „Bst, sei still, sagt der Mann, das hat doch nicht so viel zu bedeuten. Der Dieb ist doch mindestens unseres Gleichen." Wie wird das religiöse Leben in Frankfurt durch G. jetzt gehoben werden! In einer jüdischen Zeitschrift hieß es unlängst: Gerade Geiger und nur Geiger wäre der Mann für Frankfurt gewesen; wäre also Geiger nicht da, so dürfte auch keine isr. Gemeinde Frankfurt da sein. Und dann wird darauf aufmerksam gemacht, daß man in Frankfurt nicht mit schönen Predigten, deutschen Gebeten und Gesängen, überhaupt durch Gottesdienst und dergleichen Larifarie wirken könne.- Wodurch denn? Durch Paskenein? Durch wissenschaftliches Streben? Werden die Frankfurter Geldmänner jetzt G's. „Urschrift und Uebersetzung" und „Zeitschrift für Wissenschaft und Leben" studiren? Geiger war einer der ersten Charaktere des Judenthums. Frankfurt ist das Grab seiner Ehre. Aus Baden, iül August. Sie haben in Ihrer vor. Nummer eine Nachricht über Subventionen an die Religionsschullehrer gebracht; dies und noch manches Andere veranlaßt mich, Ihnen über das Religionsschnlwesen in Baden einmal ausführlichere Mittheilungen zu machen. Ueber das Religionsschulwesen bestehen in Baden wenige Bestimmungen und diese sind in ihrer Ausführung nicht so präcis. — Die Anstellung anlangend, so geht dieselbe von Gr. Oberrathe aus; ist zwar keine definitive, aber auch keine Seitender betheiligten Gemeinden aufkündbare, sondern äuf unbestimmte Zeit. Die Meldungen der Bewerbegehen durch die Vermittlung der betreff. Bezirkssynagoge an Gr. Oberrath, dep theils mit Rücksicht des Dienstalters, theils mit Rücksicht auf die Wünsche der Gemeinde anstelll. Äser Gehalt eines Religionslehrers ist dem einös lln terlehrers an einer öffentl. Schule gleich und beträgt 172 fl. resp. 200 fl. nebst 1 fl. 12 kr. jährlich Schulgeld pr. Kind ohne freie Wohnung. Doch wird diese größtentheils von der Gemeinde freiwillig oder eine Vergütung dafür gegeben, so wie auch bemittelte und zahlreiche Gemeinden in der Regel mehr als den gesetzlichen Gehalt zahlen. Die Ent lassnng kann nur von Gr. Oberrath ausgehen. Die Bildung der Religionslehrer betreffend, so haben dieselben — cs sind deren etwa 100 in Baden, sämmtlich rezipirte Schulkandidaten — eine besondere Religionsprüfung bei einem der Conferenz-Rabbiner des Landes abzulegen; was gewöhnlich einige Jahre nach der Entlassung aus dem Seminar geschieht. — Bei Erledigung der Religionslehrerstellen könnm in Ermangelung rezipsi ter Kandidaten auch ändere inländische Bewerber, nach abge egter Prüfung fürbefähigt befunden/— auf eine bestimmte Zeitdauer angestellt werden. Dia Lehr ge genstünde sind ungefähr gleich denen, iuft' sie die Conferenz der Rheinpiälz. Lehrer für gut fand lind diel Aufsicht über die Religionsschulen hat der betreff. Bez.-Rabbiner, der alljährlich eine öffentliche Prü. fung abhält und über das Resultat Gr. Oberrath Bericht erftattet.1 u m f eb « u. Der l'IJatb der freien Stadt Frankfurt bat sick in einerz itzung vom 4. Augnü nir die Zulässigkeit von I!) Artikel entschieden, welche die Grundlage zu einer Bersassungsänderung l'ildcn sollen, und diese Artikel zur Entschließung vodie gesetzgebende Ülersammlnng gebracht Der erste Abschnitt, „ Allgemeine Be iimmungen," enkbält zwei Artikel-, welche lauten: kl Tie bisber-noch bestandenen Beschränkungen der staatsbürgerlich! n Rechte der Staalsbürgcisraelitischer Religion und der Bürger der Landgemeinden stich gehoben. 2) Die öffentlichen A:mter sind für alle Staatsbürger, welche die daiür erforderliche. gesetzliche Qualisieation besitzen, gleich zug lnglich, ebne Rüc sicht daraus, ob der Anzustellende eingeboren oder bereits I(> liabre im diesigen Staatsbürgerrecht siebt und seinen Wobnsih während dieser Zeit in hiesiger Stadt gehabt. Die cntgegcnsteben>»-n Bestimmungen des Art. t! der C.-E.-Acte und der Absätze 1. 2 des S- 4 des organische» Gesetzes vomi 18. September und des $. 7 des organischen Gesetzes vbm 1l>. September I8f>ii sind ausgeboben. In Lemberg verübten am 2i>. Juli Polen Ercesse gegen Juden. Militär mußte die Ordnung wieder Herstellen. Mehrere Personen wurden durch Stcinwürsc verwundet. — Auch in Linz kamenPdbclauflänfevor, bervorgerufcndurch die Erhcbnitg der sog. Verzehrungssteuer von einem Korbe Hei-