Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 3 (1863)
- Issue
- 13 (26.3.1863)
- Date
- 1863-03-26
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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51 im Bezirk Landau und-Kaiserslautern wird ein solcher Eid nicht j mehr Vorkommen können. Daß die Tribunale zu Frankenthal und Zweibrücken leider! anderer Ansicht find, war allgemein bekannt und muß in Gckuld hingenommen werden, bis — wie wir zu hoffen berechtigt sind — unser oberster Gerichtshof diesen letzten „gelben Fleck" dem pfälzischen Judenthum abnehmen wird. Den Religionsunterricht am Seminar betreffend.! so haben Besprechungen stattgefnnden, die ebenfalls zu guten Hoffnungen berechtigen. Werden Wohlmeinende es dem Ausschüsse verübeln, wenn er Bedenken trägt, dem pfälzischen Judenthum neue Lasten aufzubürden, und das Mögliche versucht, dies abzuwenden oder das Opfer nicht größer werden zu lassen, als es eben sein muß? Und selbst wenn der Ausschuß zu Allem bereit ist, so liegt es nicht in seiner Macht, die Sache zu beschleunigen. Die Wahl der Synagogen-Ausschüsse betreffend, so tritt in Kurzem die protestantische Synode zusammen, die. wie man mit aller- Zuversicht annehmen darf, ähnliche« Zuständen als die, worüber wir uns zu beklagen haben, in der protestantischen Kirche ein Ende machen wird. Ist das geschehen, so ist auch für die Israeliten der Pfalz wieder der rechte Zeitpunkt eingetceten, um sich von der ihnen angelegten Zwangsjacke womöglich zu befreien. — — Am 8. Febr. Zand zu Jlbishei m, einem der bedeutensten Orte des Bezirks Kirchheimbolanden, das Leichenbegängniß eines geachteten > israelitischen Bürgers Emanuel Levys, Vater der dort wobnenden einzigen israel. Familie statt. Außer vielen Glaubensgenosse^ der ganzen Umgegend erwiesen sämmtliche Ortsbewohner ohne Unterschied der Confessio« dem Heimgegangenen die lebte Ehre, und die Leiche wurde unter feierlichem Glockengeläute zu Grabe gebracht. ] tt m f cg> a u. —Der Oberra'obincr Sutro in Münster hat, wie in srüheren Jahren, so auch j-tzt wieder um volle Ausführung des Art 12 der Verfassung beim preußischen Hause der Abgeordneten petitionirt. In |Ser Sitzung vom 14. d. M.^ kam diese Petitwn zur Vorlage. Die Commission beruft sich auf die früheren Verhandlungen und Beschlüsse des Hauses, und wenn sie von d m gegenwärtigen Ministerium auch keine Abhülse erlangen kann, so will sie, „um die Continuität der : Rechtsanschauung im Volke zu constatiren," doch nicht unterlassen, zu beantragen; „Die Petition des Oberrabdrner Sutro «n Münster in Anerkennung der fortdauernden Beschränkungender Anstellnngssähigkeir der Juden in den Refforts der Justiz- und Eultusministerii als verfassungswidrig der königlichen Staatsregierung wiederholt zur Äbhnlfe zu überweisen".; Für den Commissionsantrag speist der Abgeordnete Dr. Ko sch und der Abg. Dr. Techow. Der Abg. Reichensperger slBeckum — kath. Fraktion, jetzt, wie man sagt ins Lager des Mlnisteriums übergcgangen) beantragt die monvirte Tagesordnung! „In Erwägung, daß der Gegenstand der Petition durch sxühere Beschlüsse des Hauses bereits seine Erledigung gefunden bat, geht | das Haus über die Petition zur Tagesordnung über!" — Der Regierungscommissar tiritt dem Vorwurfe der Venassüngswidrigkeit enl-iegen Der Antrag der Commission wird | dann mit sehr großer Majorität angenommen. Petersburg, 9. März. Durch Utas vom 23. Januar Wird verfügt, daß jüdische Kauflente, nachdem sie zehn Jahre in der ersten sind 20 Jahre in der zweiten! Gilde gewesen, in den Ehrenbürgerstand erhoben werden.! — AuS Aargau wird der N. Z. Z. berichtet: Bei der Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Israeliten, blieben die Ultramontanen im großen Ratb Meister-, indem der Artikel, der ihnen gleiche politisch« Rechte mit den Christen geben wollte, mit 76 gegen 81 Stimmen verworfen wurde. — Der schweizerische Bundesrath hatte der aargauischen, Regierung sogar früher die Beseitigung der erceptionellen Beschränkungen in Sachen der Juden empfohlen.! Jtzhoe. Die Ständeversammlung bat ein ihr vorgelegteS Gesetz!, betteffend die Verhältnisse der Juden im Herzogthum Holstein angenommen. Dieses Gesetz spricht die Gleichstellung derselben hinsichtlich ihrer bürgerlichen und communalen Rechte aus, während die Verbesserung der politischen Stellung einer weiteren Gesetzesvorlag« gelegentlich der Discussion über das Berfa sungsgesetz Vorbehalten wird. Das Gesetz sprickt außerdem über >ie Eide, über Ehe und Ehescheidung, über Armenwesen und al. m. Es sind dadurch die bisber gerade in Holstein sehr traurigen Verhältnisse unserer Glaubensgenossen wesentlich verbcffert worden^ v Krüssel. Bei den Verhandlungen der Centralsectiou der Kammer über den Handelsvertrag mit der Schweiz wurde die Regierung anfgesordert, aus'S Lebhafteste darauf zu dringen,, daß die gesetzlichen Beschränkungen der bürgerlichen und politischen Rechte der Israeliten, welche in vielen Kantonen der Schweiz noch bestehen, auszeboben werden möchten. Die Schweiz ist wirklich das Land der Gegensätze. Von der einen Seite sehen wir im Waadtkanton die Kammer sich fast für die directe Gesetzgebung durch das Volk aussprechen und von einer anderen Seite! erhält sich noch smanches alte Erbstück des Aberglaubens und der finsteren Verfolgungszeit. 5 assel, 12. Marz. Die „Hoff. Morgen-Ztg." schreibt:.. Der wwähntc Rcgk'erUngsbeschluß aus dem Jahre 1853 in Betreff der Theilnahme der jüdischen Geistlichkeit an christlichen Leichenbegängnissen lautet nicht allgemein, wie uns miti getheilt worden war, wndern bezieht sich nur aus den Landrah- [ dinen Herrn Dr. Adler hierselbsi. Er ist vom ln. November | datirt und durch einen Vorgang bei der Bestattung des Bürger- ' Meisters Henkel veranlaßt worden. Der Wortlaut ist folgender: „Auszug aus dem Protokolle kurs. Regierung der Provinz Niederbeffen. Nr. 10,202 R.-P. n. Der Stellvertreter des Superintendenten der Diöcese Kassel, Confistorialratb Vilmar dahier, ersucht, dahin Verfügung zu treffen, daß die Z veil nähme des Landrabbinen an christlichen Leichenbegängnissen in 1 der Weise, daß derselbe vor dem Sarge neben, und unter den Geistlichen der christlichen Kirche bergehe, für dke Zukunft unterbleibe. Beschluß j Der Provinzialrabbiner Herr Dr. Adler bat iu Zukunft in kct vorerwähnten Weise an christlichen Leichenbegängnissen nicht Theil zu nehmen, (gcz.) Wachs." — Dem Vernehmen nach ijft das Gesuch des Herrn Dr. Adler um Aufhebung dieses Beschlusses dem kurf. Ministerium des Innern vorgelegt werden. In Offenbach a. M. bat sich eine „israel. Religionsgesellschaft nach dem Muster der Frankfurter ortbodoren Gemeindegebildet: es wurde derselben von Seiten der Behörde die Ausscheidung aus dem bisherigen Gemeindeverband und die Errichtung einer — ortbodoren! — Schule erlaubt. Wiej man hört, soll Dr. Dessau» der durch Dr. Hirsch in Frankfurt von seiner Stelle! entsetzte Lehrer cur die Spitz: dieser Schule treten Ueberatt THeilung, Unfrieden. Zerrissenheit in Israel —> und das alles >im Namen des Heiligsten, der Religion uitp Freiheit, hat im Ganzen höchstens 150 israel. Familien. Der Cantor Heinbach, Dirigent der Harmonie in — welchem, wie wir früher in Nr. 3 berichteten, von Vereine kürzlich ein Ständchen gebracht, wurde — hat ch als thatsächlichen Beweis der Anerkennung von dieser Verbindung für sein« Dienste ein halbes Dutzend silberner empfangen.