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Der israelitische Lehrer · 1863-02-26 · 9 (26.2.1863) · p. Seite 34

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
3 (1863)
Issue
9 (26.2.1863)
Date
1863-02-26
Page
Seite 34 (sequence 2)
Language
German
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34 zurückweisen. Er kann mit der Floskel: „fcer Staat als solcher kümmere sich nicht um die jüdischen Argelezenheiten," nicht reüstiren, weil er sich dagegen zuerst versündigt, indem er den höheren Religionsdiener staatlich anstellt. *) Thut er das Eine, so muß er das Ander» bezüglich der RellgionSschule und deren. Lehrerwollen. Man mißverstehe mich nicht, als wollte ich gegen die'staatliche Anstellung der Rabbinen agiren. Nickis kami mir ferner liegen als solche Absicht Allein um.das gute Recht der israelitischen Religionsschulc zu beweisen, mußte ich dcks Rabbinat zur Basis meines BcweiSsatzcS machen ' Denn um mit Mendelssohn zu reden: die Religionsschulc ist der untere, das Rabbinat der obere Stock des jüdischreligiöseu Haushalts. Wenn die untore Etage «eicht und wankt, kann die obere keinen festen Halt haben Soll eie obere befestigt werden, 'muß man l erst die untere mit Kitt und Mörtel zur dauerhaften Unterlage umschaffen. Auf einer morschen Religionsschule la»n daher der «Staat kein dem Zwecke entsprechendes Rabbinat ausrichten, er muß vorher nach Unten sachdienliche Der- und Ausbesserung eintretm lasten. Er ist dazu ärzch um so-mehr verpflichtet, als die Religionsschule eS ist, welche eine Haupträgerin der staatlichen Existenz abgibt. Sie.arbeitet für gute Sitten, welche den Staat stützen. Der Sittenverfall war von jeher nach den geschichtlichen Lehren der erste und Hauptgrund zum Untergang der mächtigsten Staaten. Er muß daher die Religionsschule in seine Pflicht nehmen, und ihr dagegen Rechte gestatten, ohne daß er dabei in den inneren Gang der Schule und ut die Beherrschung ihrer Materien sich einmischt. Die inne-ren Verhältnisse der Religionsschulc liegen der Rcligionsgenosteilschaft, die äußeren dem Staate ob. Denn die Religionsschulc arbeitet direkt für die Confession und erst indirett für den Staat. Danach besorgt die Rellgionsgesellschaft dieMahl des Religionslehrers, der Sraat aber feine Anstellung in bester.Form Rechtens. Diese Erkenntniß hat sich in den benachbarten Staaten Bahn gebrochen, und ihr Rechnung tragede Gesetze sind erlasten worden. Nur in unterm Großh. Hessen will die StaatSregicrung, obgleich die isr. Hessen den dreißigsten Thcil der Bevölkerung bilden, nichts füx die Sache thun. Hierlands besteht für den isr. Relizionüunlrrxicht kein Schulzwang. Das Gesetz vom 2. Nov. 1841 macht vcuPorstand zumSclbstherrschcr im weitesten Sinne des Wortes, in Ansehung der flgligionsschule. Durch dieses Gesetz ist dit Religionsschule mehr bedroht als geschützt. - Denn jeder Rechtsschutz setzt dem *j Aber, mein lieber Herr Kollege i Bi(. irren ba gewittiglichi Die Rabbinen im Großb. Heffen mindestens ■ find eben so wenig als die Lebrer faktisch vom Staare anzestelli! Sie staben das Dekret vom Groß berzog, aber das involvirt kein tbatprbliches Staatsdienerthum! Unsere Rabbmen haben wohl Dekrete, vom Äroßb. Ministerium ausgefertigt — aber nur auf Widerruf; welche Rechte geben dies« Dekrete ihnen faktisch? sorgt der Staat etwa für ihre Pcnfionirung? für gesetzliche Vertretung in den Fällen, wo die Rabbinen dienftuntaugliL «erden? Für deren Witrwen uikb Waisen? Durchaus'nicht! Jene Dekrete find eigentlich nur Akte der — Eourtoifie gegen di« akademisch gebildeten Rabbinen, eie man heutzutage doch nicht so nejiligvut behandeln kann! Mißgönnen wir unseren Rabbinen um der Ehre der jüdischen Wissenschaft willen diesen kleinen Vorzug nicht.. Der Hase liegt wo anders im Pf ff«. Wir Juden haben uns alle über staatlichen Bevorzugunge einander keine Vorwürfe zu mach.-n. sRed ) Ankläger eiueu Bertheidiger gegenüber und einen unpartheiischen Richter. Alle diese Sicherheit ist der Religionsschule und ihrem Lehrer nicht geboten. Der Vorstand vereinigt in seiner drei- oder fünfeinigen Person den Ankläger und Richter, dadurch wird jede Bertheidigung illusorisch. Eine solche Mißgestaltung von Innen und Außen entkleidet die iörael. Religionsschule ihres Werthes, und kann nur folgerichtig ihren Verfall herbeiführen. Daß aber von staatsbürgerlicher Seite bester« Fürsorge für sie über kurz oder lang gesetzlich eintreten muß, kann nach meiner über zwanzigjährigen üblen Erfahrung sicher erwartet werden. Es ist zu diesem Behufe dem jetzigen Großh. Hest. Abgeordnetenhause von Seiten Schreiber dieses eine entsprechende Eingabe gemacht worben. (Fortsetzung folgt.) I A f ( 0 e i e ( n e 8. Corresporrdeuz. Nordeck bei Marburg, 1. Febr. 1863. In Nr. 13 der „Allgem. Zeitung des Judenthums" 1859 erging an unsere Glaubensbrüder der Aufruf zur Gründung einer „israel. Bibrlanstalt," ein Institut, das sich zur Aufgabe machen sollte, gute und billige Bibeln zu liefern. In genanntem Aufrufe heißt eS: „Diejenigen Orte, aus welchen Gaben zufließen, werden zunächst bei Bethciligung (?) der Bibeln bedacht." Gewiß haben auch die Lehrer dieses Unternehmen mit großer Freude begrüßt und viele von ihnen sind für die Sache thätig gewesen. Es ist ja dieser Gegenstand auch von großer Tragweite für die Schulen. «Ähr schmerzlich muß eS daher Jeden berühren, wahrzunehmen, daß von Seiten der Anstalt ein großer Mißgriff begangen worden ist. Die Bibeln sind nämlich nur bei dem Commissionär Herrn Louis Gerschel in Berlin zu haben/ was der Verbreitung derselben sehr hinderlich ist, weil durch das Porto für Einsendung der Beträge, sowie für Versendung der Bücher selbst solche fast um ein Drittheil des eigentlichen Preises vcrtheuert werden. So bestellte z. B. Herr College Epstein zu Treis kürzlich Bibeln, welche durch da- Porto so thcuer wurden, daß Lehrer, welche die Einfübrimg derselben in die Schulen beabsichtigten, dieses . Unterlasten müffen. Dieser Herr wünschte auch Exemplare für arme Kinder; allein es wurde dieser Wunsch von Herrn Gerschel, an den doch alle Bemerkungen, Anfragen re., welche die Bibelanstalt betreffen, gerichtet werden sollen, ganz d-rirt, obgleich Herr Epstein für das Unternehmen durch Sammlung der Gaben thätig gewesen ist. Warum hat mar nicht, wenn oie Bibeln wirklich unter daS Votk^lommen sollen in allen namhaften Städten Commissionslager er richtet, und war um denkt man nicht daran, daß im Sinnedes ersten Aufrufs allerdings einige Exemplare an arme KinderjgratiS verabfolgt werden könnten? Plrut.

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