Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 2 (1862)
- Issue
- 22 (15.11.1862)
- Date
- 1862-11-15
- Page
- Seite 171 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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171 Aus Hesse ll. DaS Scndschrerbcn der Frankfurter Synagogenbcsucher, das eine so traurige Geschichte au« alter i Zeit aufdeckt, und die schmähliche Handlungsweise eine« i angeblich freisinnigen Theologen, wie gebührend an den ' Pranger stellt, gibt nnS Gelegenheit, Sie auf eine Geschichte; aufmerksam zu machen, die im Gegcntbeil erweist, wie ein : Rabbiner in derlei Vorkommnissen handeln soll. — Zn einer Gemeinde im Rabbinatc Darmstadt lebte rin Lehrer, welcher zugleich crrtr war.. Dieser Mann schlachtete einst des Morgens vor Tagesanbruch bei einen: christlichen Metzger und ging nach der -D'ntp weg. Vor seinem Weggehen erklärte er nach Untersuchung der Lunge, die er vornahm, . während deS Vieh lag, für .u-uiu; später kam sedoch der j amr wieder, und erklärte eS für icb. Darauf hin traten i drei, dem Lehrer feindlich gesinnte Gcmeindeglieder auf, und . verlangten von dem damaligen RadbinatSvcrwcser Herrn Mannheimer die Absetzung dcS cruz». Allein Herr Mannheimer ging auf jenes Verlangen nicht ein, und indem er: sich auf ein? Vorschrift des i"' berief, schützte er den Lehrer, wo er nur tonnte. Ehre.solck' rücksicktsvollem Benehmen. — Wir glaubten dies, entgegen jener Fakta, auch jetzt noch in die Oesimtlichkeit bringen zu dürfen. u nt f d> o u. Zn Galliziril haben an mehreren Orten mehrfache Iudenkrawallc stattgcfunden, die - nur durch Herdeiziehung von Militär wieder beruhigt werden konnten. — Aus MaroS-Basarhely (Siebenbürgen) wird gemeldet: Einige Raufbolde von Profession begaben sich am Abend des 12. Oktober in das von der Stadt kann: eine Viertel^ stunde entfernte Hirwcg und wollten dort einen wegen feiner erprobten Rechtlichkeit allgemein geachteten Israeliten lunchen; allein die christlichen Dorfbewohner eilten ihrem Mitinsasfeir zu Hülse, prügelten die Störenfriede, und rcauirirtcn ans der Stadl eine Gendarmerie-Patrouille. — Auch im Judcnqnarticrc zu Xralau haoci: au: 18. Oktober Unruhen statlgefnnden. Militär wurde reguirirt, das die Unruhstifter, worunter einige Militärs, verhaftete. vandtazsmitgliec, so v:el wir wissen, war, wir seine Fürsprache b.i der Kammer bat, damit den ior. Etcmeniarlehrern Hessens die Wohtlbal cer bis ^dalnn nur ibrisil. tzebrern zugänzliwen Wittwenkasse auch eröffnet werde. Herr F. tä. erwiderte bicrauf ein kaltes: Rein! Ebenfalls um seinen Grund gefragt, antwoncte er: die d'ebrer sollen für idre Frauen und Kinder sorgen, wie wir Anderen auch! — Mi« bandelte cs sich doch blos e.gcntlich um gleiches Recht für dt- Juden. Lolches Gebühren kennzeichnet den Mann, au», wenn er sonst der delnokratischesre Bramarbas wäre, als innerlich unfrei; leid« gibt es-noch viele solche Herren unter uns Juden. In derselben Landiiandsveriode wendeten st» die jüdischen Lebrer mit ibrer Bitte an «inen christlichen - Abgeordneten, der die Angelcgenbeit verbrachte, die auch durchging. '— Aus Mannhkiln wird bcrichtei: Dem Rabbiner Dr. Jastrow, der in Folge bei Warschauer Vorkommnisse die Rabbinerstcllc dahier übern »mmen, ist von seiner früheren Gemeinde in Warschau dal Erbieten der Wiederübcrnahme der dortigen Stelle gcmaHt worden. Da man ein Eingehen seinerseits als Pflichi fache l-arzustellen beinüht ist, der dortige WirkilllgskreiS aul) den Fähigkeiten desselben mehr entsprechen dürste (vr. I rstrow soll ein ganz vorzüglicher Kanzclredncr sein), so soll derselbe nicht abgeneigt sein; die Verhandlungen betreffs A bflösung der hier übernommenen Verbindlichkeiten jedoch d<r dortigen Gemeinde anheim gegeben haben. Wie wir hören, hat der diesseitige Synagogenrath die Entscheidung seinerseits von einem Schiedsgerichte abhängig gemacht; dieser oll nun erklärt haben, daß vom Gesichtspunkte des Rechts und der Moral die Begründung der Warschauer Gcltcndmad jung abzuweiscn, dagegen Jastrow'.s Verbleiben hier durchaus zercchtsertigt sei; cs dürfte.sonach diese Angelegenheit als cn schieben zu betrachten sein. N. 8. Mannheim, 4 November. Eben erfahren wir, daß nachdem Rabbiner Jastrow, ungeachtet der gcgentheiligcn schiedsrichterliche n Entscheidung aus seiner Entlassung bcslehr, solche dcm clben heute vom. Synagogcnrathe ertheilt wurde. Di-. Ja treiv wird nun nächster Tage Mannheim verlassen, und r ach Warschau zurückkchren. (F.J.) — Berlin. Bekam:! lich wurde vom! preuß. Abgeordnetenhaus«: in seiner vo letzten Sitzung wnrs wegen Abänderung der Juden cid auch genehmigt; vom Heircnhause indessen Juftizminister bat d'cn^Gczcnftand jetzt wie unv die Obcrgcrichte laus gefordert, sich d< ein Gcsetzesenteingcb rächt und verworfen. Der er ausgenommen über.' gutachtlich zu äußern, ob für die vi n dem Abgeordnetenhausc verlangten Abänderungen in 1 er Thal ein Begürfniß vorliege. Wie wir hören, ist die dafür geltend gemacht w selbst in übergroßer Pt Frage bejaht und > un:er Anderem :roci:, daß die jüdischen Gemeinden hrzahl die Acnderung für nothuiSgerichls zu Posen aber dasDop- Silmlnc jährlich betragen habcin wendig erachtet haben und daß durch die bisherigen Forn:alitätcn die Ausübuim Id er Justiz selbst erheblich vertheuert würde. Man berechnst I daß die X osten für die Abnahme der Judcneike im Bezirkedes königl. Kammerzcrichtö etwa 5000 Thlr. bei dem hiesigen Stadtgericht alles:: 2000 Thlr., im Bezirke dcS Apellati pcltc der erstzedachlen Diese Kosten werden an die jüdischen Eultubbeamten auS den Salarienkasiei: vor'chnßwcisc gezahlt uns den Parteien am Schlüsse der Jnstauz in Rechnung gestellt, fi ist vorgckommcn, daß die Gebühren der jüdischen Enltusbeamten in einzelnen Processen mehr betragen haben, als sämmtiiche übrigen Gerichtökostein Außerdem ist hervorgehoben worden, daß die Rothwen igkeit der Zuziehung der jüdischen