Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 2 (1862)
- Issue
- 22 (15.11.1862)
- Date
- 1862-11-15
- Page
- Seite 169 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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— 169 — anschen, weil er „neumodische" Anordnungen, wie z. B. Chorgesang mit Orgelbegleitung*) duldet. Diesem Unfnge 511 steuern, war oft schon Gegenstand häufiger nnv reiflicher Berathungen von Synagogen-AuSschüssen, aber ohne Erfolg , weil unsere seitherigen Syna- -gogen-Ordnungen nur Verbote enthalten und von einer strafrechtlichen Wirkung keine Rede sein konnte, da sie Localpolizci-Beschlüssen nie gleich geachtet wurden und der Richter deßhalb nicht strafte. Diese Lücke ist nunmehr beseitigt, denn unser neues Pclizcisirafgcsetz enthält unter Art. 106. eine Strafbestimmung für diejenigen, welche den Vorschriften über Ansrechthaltung der Ordnung und Fernhaltnnz von Störungen bei gottesdienstlichen Handlungen einer vom Staate ancrkannten Religions-Gesellschaft zuwidcrhandcln; dieser Artikel »hat demgemäß solche ortSpölizeiliche Vorschriften im Auge, welche die Verhütung von Unordnungen im Innern religiöser Versammlungsorte bei gottesdienstlichen Handlungen bezwecken. Es ist demnach Gelegenheit gegeben, unseren Synagogen- Ordnnngcn, die seither nur administrativer Natur waren, den Charakter eines Localpylizci-Beschluffcs zu verschaffen, wodurch cö möglich wird, den so häufig und vielfach vor- - kommenden Unordnungen in der Synagoge mit Erivlg entgegen zn treten. Unsere Synagogen - Vorstände werden hoffentlich diese Gelegenheit mit Freuden benützen, zeitgemäße Svnazogcn- Orduunzcn entwerfe» und diese dem Bürgermeister ihrer Gemeinde, welcher zum Erlassen von localpolizeilichm Beschlüssen Nur allein kompetent ist, zu diesem Zweckeworlegen. Bestehen einmal gesetzliche Bestimmungen und ist es bekannt,-daß es mit den papicrnen zu Enee ist, so wereen auch die bcklagcnswcrthe Storungen in ten Synagogen anfhören. **) *1 ßf'DtjfJärtge mit Orgelbegleitung treten sogar Leute, die in AOtge itrer. Stellung in und zu der Gemeinde diese nur bevvnvorten und vertreten sollten, entgegen und dies oft nur aus dem Grunde, weil im (5bor ilmen mißU.ckige Personen singen und sich der Sacke warm an nehmen. (Eins.) ") Wir lind durchaus gegen Zuziehung des Gericktes lei nicktgerade eelatanter Gotteödienstßörung, und würden selbst eine llecke Uiiordnuug und einen Gottesdienst ohne »Orgel und Eborgesang* einem nur in Felge strafrecktlicker Bellimmungen geregelten Gottesdienste vor-' ziehen. Der Gebrauck der »voliz^ilicken^ Gewalt von Seiten der Synagogenoorstände führt oft zum Afistbrauch, und/ bei rer Strenge der «uf Gottesdienststörung stehenden Strafen, in Hessen mindestens mehl! tägiger Geränguiß — wie mir' aus Beispielen genugsam bekannt — zu unauslöschlichem Haß gegen den auf diese Weife einsckreitenden Vorstand, dessen Wirksamkeit für das Bessere in Schule und Gemeinde hierdurch ein Ende bat. <Die Red.) 2 Speyer, Auf. Nov. Ich kann Ihnen in Beziehung zu meinem Letzten (s. oben) die erfreuliche Mittheilung machen, daß diese Frage auch von unserer Kreieregierung aufgcgriffen wurde und zur Erzielung einer Synagogen-Ordnung für die pfälzisch. Synagogen Einleitungen getroffen worden sind;—ba nämlich unsere KreiSrcgicrung eine genaue Unterscheidung zwischen Vorschriften ritueller und polizeilicher Natur hiefür als nvthwcndig erachtet, ihr aber jeder Anhaltspunkt hierfür abgeht, so wurde unter Einem der Vorstand des Lynagogen- AuSschusseS zn Speyer mit dem Entwürfe einer Synagogcn- Ordnnng beauftragt. ' Der Beauftragte ist zugleich Mitglied des pfälzischen ComitSs für Cullusangelegenheite» und wird sicher dcffen Mitwirkung in Anspruch nehmen, um in dem Entwürfe den Verhältnissen aller Gemeinden Rechnung tragen zu können; wir können daher unserer Krcisregierung nur Dank wissen, daß sie zugleich den Auftrag in gute Hände gegeben hat. I . — In unsrer Gemeinde c'rculirt eine Liste zur Untere Zeichnung von Gaben für ein JubilänmSgeschcnk an den isracl. Lehr .r Schloß, welcher im nächsten Monate 25 Jahre, hier thätig ist. Zn bedauern ist nur, daß auch die Eollecte nur bei den bekannten Gönnern unh den Eltern schulpflichtiger Kinder von specicllcn Ficundendcs Herrn LehrörS! vorgenommcn wird, während man z. B. azif frühere Schüler kciHe Rücksicht ninimt. Hoffentlich wird die Sache zu Stande komme» und! Festlichkeiten nicht ausbleibcn, worüber ich Ihnen dann berichten werde. Aus Äuihesscu. Am 19. August d. I. hielten die israel. Lehrer KurheffenS eine Konferenz'iw Kassel, in welcher über die Mittel ufib Wege zur Erlangung ihrer Besserstellung im Kurstaate bcrachen werde») sollte. Sie war n»»r von 25 Lehrern aus der Provinz Niederheffm »»nd — mit Ausnahme eines einzigen aus der Provinz Fttlda — von keinem a»»S den übrigen Provinzen besucht; »vas z»tm größten Theile der. sonst wackere junge- Lehrer Gntkind zu Naumburg, der diese Lchrervcrsammlnng — gerade zu einer recht passenden Zeit, da die iSracl. Lehrer Hessens im Juli oder Aucust 14 Tage Ferien halten können, und an einem eben s' passenden Orte — der Residenz Kassel, u»»d das zur Meßzeit, wo der eine oder der andere Lehrer ohnehin dahin reist—.veranstaltet, verschuldet hatte; intctn er zn »vcnig Einladungen zn derselben und diese »nitunter noch a»»f U»n»vi gen, »»nd viel zn spät umhergeschickt, also daß die meislcn lsrael.. Lehrer KurheffenS vyijl der in Rex stehenden Certfcrcnz »»ichtS wußten, oder wohl, nachdem diese gehalten war, erfuhren. Beim Beginne berfeubcu wurde zur Wahl eines Vorsitzenden geschritten, die Einhellig auf den Lehrer Wcstheifn. >!