Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 2 (1862)
- Issue
- 15 (1.8.1862)
- Date
- 1862-08-01
- Page
- Seite 114 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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— 114 — gäbe «n die Kgl. Regierung wegen Bildung eine« Fond« zur Unterstützung von Schullehrltngen. (Also nicht« über ungenügende Lehrerbildung! R.) Ferner, eine Deputationgnach Speyer zur Beförderung dieser -und der Lehrer »Besoldung Sfrage*; ^hierauf eine durch den Druck zu verbreitend« Mittheilung de« Beschlusses der Notablenvcrsammlung vom 8. Mai in Betreff de« Eides wore zullaioo (»Die Brrsauutüüug wünscht, daß i» Zukunft kein JSraelite eine« Eid more judaicp zuschiebt, auch, keinen solchen Eid leiste, ohne zuvor das Uriheil des Gerichts über die Zuständigkeit desselben hervorgerufen zu haben") an alle Synagogeuvorstände der Pfalz; endlich wurde, e« als nothwendig erklärt, ei» Ürtheil de« höchsten Gerichts, „des CastationshofrS für die Pfalz rn München" darüber zu erlangen, ob dieser Eid gesetzlich zulässig sei oder nicht. — — Herr RabbinerSeligmaun von Kaiserslautern hat von Königl.-Regierung die Erlaubnißi erhalten, gegen Ende August d. Z. synen RabbinatSsitz von Kaiserslautern nach Kirchheimbolanden verlegen zu dürfen. — Die nach der neue» GerichtSorganisativn vou dem Landrathe der Pfalz '- angefertigtr Geschwornenliste zahlt uuter den etwa 604, Individuen auch 7 Israeliten auf, nämlich: die Herren Älum nnd Roo« aus Jugenheim, Anwalt Frenkel aus Kaiserslautern, Simon Lcvi, Simon Mayer und Ludwig Maier.aus Landau und W. Jsaac au« Edrnkoben« -Aus Uugur«, im Juni. Der irr. magyar egvlet. der in feinet Mitte die vorzüglichsten Kräfte unseres Vaterlandes zählt,-hat durch fein ausgestellte« Programm und durcb die gediegenen Vorarbeiten seiner Echulsection viel zu dem schönen Resultate der ersten ungarischen iSrael.LandeSlehrerronferenz, die vor wenigen Wochen in dem geräumig großen SitzungSsaale de« Pester CultuStempel« statt fand, beigetragen. Obwohl dir Einladungen erst kurz vor Beginn der Eonserruz verschickt wurden, so waren dessenungeachtet au löO Lehrer, Rabbinen, Gemeindevorsteher und SchulcommissionSmitglieder anwesend. Die Conferenzmitglieder lenkten ihre größte Aufmerksamkeit auf die Hebung der hebräischen und magyarischcu Sprache iu unseren Volksschulen und wurde insbesondere für die Volksschulen OberungarnS «ine große Airzahl von hebräischen wöchentlichen Lehrstunden verlangt. Den Kern der Debatte bildeten die frrnf vom ungarischen isracl. Verein bearbeiteten Vorschläge, die mit den Amendements, der Herr«» Dr. Meisel, Dr. Hirschfcld, Mezci, Epstein, Wrinberger u«jd Rosenmeycr angenommen wurden. Nachdem in den meisten Gemeinden Ungarns das Verhältniß der Lehrer «nh Gemeinde» zu einander kein sehr erfreuliche« ist, begau» die Versammlung ihre Berathuugen mit dem Schulstatut. Obwohl «ix uns vorgenommen haben, mehr über die Resultate zu referiren, können wir jedoch nicht umhin die Namen einiger' der tüchtigsten Pädagogen dieser Versammlung hier namhaft zu machen; wie wir es auch für eine besondere Pflicht halten, Männern wie Dr. Meisel, Dr. Hirschfeld, .Kern, Jakob, Dr. Schwab, Weinberger, Mezei, Epstein re., die mit seltenem Geschicke sich des Lehrers annahmrn, unsere Hochachtung zu zollen. DaS Schulstatut wurde nach mehr al» lOstündige Berathung, au welcher sich insbesondere die Herren Dr. Meisel, (Oberrabbiuer in Pest, Dr. Hirschfeld (Oberrabbiner iu Fünskjrchen) Professor Großmau (Präses der Schulsectiou des magyar egylet), Kern Jakob (Vorsteher der Pester Cultiisgemeinde), Rvsrnmeyer (Mustcrhauptlehrer iu S. A. Ujhely), Weinberger, Direktor, Dr. Jozsefsy, Lederer, (Direktor der israelitischen Präparandie in Pest), Mendel, Reich, Deutsch, Bauer, Dr. Mannheimer (Religiouülehrer in Pest re.) betheiligtrn, in folgender Form angenommen. - , Schulstatut für Ungarn. $. 1. Tiner jeden iSr. CultnSgemeinde wird «S zur . Pflicht gemacht in ihrer Mitte eine konfessionelle Volksschule zu errichten und zu erhalten. §. 2. Jede Volksschule muß wenigstens zwei! lässig sein, die Erweiterung der Schule wird dem Ermessen der Gemeinde überlasten. 8. 3. Jede iSrael. Volksschule ist zugleich RelifllonS- und Elementarschule. §. 4. Der Gemeinde steht eS frei ihre Lehrer u telbar oder im Wege des CvncurseS zu berufen, letzten Falle ist eS zu empfehlen, daß dem Konkurrenten eine persönliche Vorstellung bei der Gemeinde ermöglicht wird. 8ö. Jede Anstellung gilt für die rrsten 3 Jahre provisorisch; fand aber biß nach Verlauf de« Triennium« keine Kündigung statt, so gilt die Anstellung als lebenslänglich. Die Gemeinde kann dem Lehrer auch vor AuSgang! der 3 Probejahre das Drflnitivum zugestehe».! §. 6. In zweiklassigen Volksschulen, deren Schstlerzahl nicht über 50 ist, braucht nur ein Lehrer in Verwendung zu sein. In mehrklastigcn, oder wo über! 50 Schüler sind,-müssen so viele Lehrer angrstellt sein, al^ die Schule Klasten hat. §. 7. In öffentlichen Schulen dürfen nur geprüfte Lehrer angestellt scim \ §. 8. Ne» anzustellende Lehrer müsten der ungarischen und deutschen Sprache und insoweit sie Religion oder 2 ibel lehren, auch der hebr. Sprache vollkommen mächtig sein. nmit- Jm