Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 2 (1862)
- Issue
- 14 (15.7.1862)
- Date
- 1862-07-15
- Page
- Seite 107 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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107 bei allen Civil- und Handelsacten, und zwar bei Ungültigkeit des Aktes von Rechtswegen verboten. Eine Revision der -nus die Betreibung von Handwerk, von Handel und Gewerbe hinsichtlich der Juden bestehenden Vorschriften, sowie auf die selbigen auserlegte besondere Abgaben ist dem Administraüonsrath aufgetragen. — Die Eidesformel der Juden ist in folgender Weise festgesetzt worden: Der vereidigende Beamte setzt in Gegenwart eines mosaischen Geistlichen dem Schwörenden die rechtlichen Folgen des Meineides anöeinander und liest ihm die betreffenden Vorschriften des CriminalgesetzbucheS vor. Der den Eid Leistende wird während desselben die fünf Bücher Moses, auf Pergament, in der Hand halten. Vor der Eidesleistung stellt der assistirende Geistliche dem Schwörenden vor, daß nach der religiösen Uebcrliefernng die ganze Erde erzitterte, als man bei der Verkündigung vom Sinai vernahm: „Du sollst den Namen Deines Gottes nicht mißbrauchen, 7 — daß nach der heiligen Schrift alle Uebertretungcn testamentarischer Vorschriften vor dem Gerichte Gottes verziehen werden können, der Meineid allein aber niemals ungestraft bleiben soll. Hierauf wird der Schwörende in Gegenwart des Geistlichen dem Beamten folgende Worte nachsprechen: „Ich schwöre beim Gott Adonai, beim Gott Israels, mit reinem Herzen, ohne jeglichen anderen verborgenen Gedanken und mit Wissenschaft der Folgen des Meineids nach göttlichem und menschlichem Rechte, daß" — und wiederholt sodann den durch das Gericht festgesetzten Wortlaut. Nach Beendigung des in demselben enthaltenen Bekenntnisses wird der Schwörende sprechen: >„Daß ich dies alles wirklich bekannt habe und daß mein Eid gerecht, rein und wahrhaftig ist, davon kann ich stets Rechenschaft ablegen vor dem Gott Adonai, vor dem Gott Israels, und so möge mir Gott der Allmächtige helfen an Seele und Leib. Amen. (H. N.) — Aus Stuttgart wird gemeldet: das Gesetz, welches die .Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte vom Neligionsbckenntniß unabhängig machte, übt seinen Einfluß bereits. bei der diesmaligen Bürgerausschußwahl. In der gestrigen Bürgerversammlung wurde unter Anderem in diese controllirende städtische Versammlung auch ein JSraclite in Vorschlag gebracht. j — Die Petition der Ultramontanen tn Aargau gegen die Judcncmancipation ist der Negierung nun über geben. - Sie zählt 10,000 Unterschriften, dfe jedoch nach allgemeiner Annahme zu einem beträchtlichen Theile unecht «der erschlichen sind. Andererseits wachsen, übrigens die Protrstationen gegen die ultramontane Wühlerei so massenhaft an, daß man bereits mit Zuversicht die Niederlage der . Ultramyntanen prophezeit. > — Jljus Düsseldorf wird gemeldet: Der von den Notabeln der Kaufmannschaft getroffenen Wahl Eines der Richter für das hiesige Handelsgericht ist die königl. Bestätigung Zersägt worden, weil der Gewählte jüdischen Glaubens ist. Hält man diese Thalsache mit der Erklärung zusammen, welche der Rcgirrungs-Commissär in der PctitchnScommissioy dcS Abgeordnetenhauses auf die Petition des Obcr-Rabbinen S utro in Münster und mehrerer Gerifhtsasiefforen abgegeben hat, so kann kein Zweifel mehr darüjbcr obwalten, wie unter dem jetzigen preußischen Ministerium die Artikel 4 und 12 der VersassungSurkunde gijtr Ausführung gelangen. — Bayern, die frühere Planzstättf des nijian und der langjährige Schauplatz der gehässigstes pharaonischcn Gesetzgebung, steht jetzt in toleran-, ter Rechtsübung Preußen weit vor. Eine uns vorliegende Correspondenz weist mehrere jüdische Notare, Steuererheber und ncuernannte Advokaten nach, und bemerkt insbesondere, wie durch Erleichterung des Umzugs und der Heirathsbewilligungen dre Zahl der neugeschlossencn Ehen eine sehr große sei. — Nachschrift. Die Petition SutroS und der jüdischen Gerichtsaffefforen kam in der Sitzung des preuß. Abgeordnetenhauses am 1. Juli zur Besprechung. Der Glanzpunkt der Sitzung war eine vorzügliche Rede des Grafen Schwerin zu Gunsten dieser Petition. Nnr einige von der Partei der Katholiken wagten, dagegen zu sprechen. Die ganze Fortschrittspartei erhob sich wie ein Mann für dieselbe, und gegen die Intentionen der Regierung und der Anlegung der §§. 4 und 12 der Verfassung. — In dem englischen Unterhaus (in der Sitzung vom 27. Juni!) lenkte Sir F. Goldsmid die Aufmerksamkeit auf eine jin Saratow in Rußland vorgekommene Judenverfolgung.! Die Verfolgung hatte gerichtliche Formen und schleppte isich beinahe 10 Jahre hin , war jedoch sehr brutaler und augenscheinlich Löswilliger Art. 40 jüdische Soldaten nämlich wurden fälschlich eines Verbrechens angcklagt, dessen kein Gericht sic überführen konnte. Mehr als ein Tribunal erkannte ihre Unschuld an. Aber trotzdem wurden sie jauS einem Gcfängniß in das andere geschleppt, mchrcrc von ihnen mit Stockschlägcn zu Tode gefoltert und die übritzen schließlich zur Zwangsarbeit nach Sibirien geschickt. Sir F. Goldsmid sagt, er stimme durchaus denjenigen hei, die gegen die Einmischung in die inneren Angeljegeuheitcll anderer Staaten wären; allein man dürfe wohl eiste Ausnahme von der Regel machen, wenn man Grund ju glauben habe, daß eine Besprechung solcher Fragen Gutes wirken könne. Er wisse aber, daß man in Rußland vor der öffentlichen Meinung Englands große Achtung hege. Lord Palmerston entgcgnete darauf, daß sich das Haus schwerlich auf die Einzelheiten eines auswärtigen Prozesses O