Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 2 (1862)
- Issue
- 10 (1.6.1862)
- Date
- 1862-06-01
- Page
- Seite 77 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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77 Anregung hin überall gefunden und die sich namentlich durch die bereitwillige und rasche Weise beurkundet hat, auf welche die nicht unbedeutenden Geldmittel von Ihnen aufgebracht worden sind, in einer Sache, in der e« sich bei uns Allen im Entferntesten nicht um materiellen Vortheil, sondern nur um einen geistigen Fortschritt handelt. Wohl steht es um eine Genoffenschaft, wenn sie sich den Sinn für die höheren, geistigen Interessen wahrt, und dafür Opfer zu bringen weiß! Damit, meine Herren, bin ich mit meinem Berichte über die Thätigkeit Ihre« ersten AuSschusieS zu Ende und ich eröffne nun die DiScuflion darüber. Hat Jemand in Bezug auf die EideS-Frrge eine Bemerkung zu machen oder einen Antrag zu stellen? Meine Herren, ich beantrage, daß Sie den^Hrrren Anwälten Kuhn und Frenkel den Dank votiren für das, waö dieselben mit so regem Eifer und so großer Mühe gethan und für die glänzende Resultate, die sie bereits erzielt haben. Dr. Gutherz. Wohl haben die beiden Herren Anwälte nnr ihre Pflicht gethan, allein, meine Herren, Sie wisien, daß man seine Pflicht auf zweierlei Weise thun kann, als Sache des Bxrufs und als Sache des Herzen«. Die beiden Herren haben sich unserer Sache als einer Herzenssache angenommen und dadurch unseren herzlichsten Dank verdient. Anwalt Frenkel. WaS mich betrifft, meine Herren, so muß ich jedes Verdienst in der Sache ablehncn. Es war rin glücklicher Zufall, daß ich vor unseren Gerichten den ersten Erfolg erzielte, allein ich erzielte ihn, gestützt und geleitet durch die treffliche Arbeit meines Herrn Collegeir Kuhn. Ihm, meine Herren, gebührt Ihr Dank, und neben ihm auch jenem Ungenannten, der in seiner Schrift („Rechisirrthümcr des Judeneid cS*' *) mit eben so viel Schärfe des Geistes als Wärme des Herzens die gemeinsame Sache verfochten hat. Ihr Dank, meine Herren, gebührt ferner den vier Herren BezirkSrabbinern. Mein Gegner im Prozeß hatte behauptetrS bestehe unter den Theologen durchaus nicht Einigkeit in der Ansicht über den jüdischen Eid. Ich wendete mich an unsere sämmtlichen Rabbiner in der Pfalz und so schnell, als dies nur möglich war, fest, gründlich und völlig übereinstimmend war das abgegebene Gutachten Die Versammlung spricht durch die Erhebung von. ihren Sitzen zuerst Herrn Kuhn ihren Dank au«, der demselben sogleich von der Sitzung aus telegraphisch übermittelt *) <ks wird wohl keine Indiskretion sein, wenn wir das nun löiijit offenbare Geheimoiß »crrathen: der Verfasser dieses trcsslicken, eben auch ln Rr. 18 der Älltz. Zeitung deS Judenthums rühmlickst besprochenen Cchriftchens ist H,rr Stechtscandidat David in Speyer, Sohn des in der Pfälzischen Judensache schon vielgenannten Herrn David. wurde, dann dem ungenannten Verfasser der erwähnten Schrift, Herrn Frenkel und den vier Herren Bezirks- Rabbinern. Der Vorsitzende. Ich stelle nun den Antrag; Die Versammlung wolle beschließen: 1) Kein Jude schiebe dem Andern den Eid mors judaico zu. " 2) Kein Jude nehme einen solchen Eid freiwillig an. 3) Wenn einem unbemittelten Israeliten ein Eid mors juäaieo zugeschoben wird, so soll seine Siche auf gemeinschaftliche Kosten durch da« Comitö vertreten werden. Rabbiner Seligmann. Ich muß mich dieser Erklärung widersetzen; sie könnte sehr mißdeutet werden; sie legt den Einzelnen einen moralischen Zwang auf. — In weiterer Ausführung kommt der Sprecher auf die theologische Seite der Frage: es kämen allerdings Stellen im Talmud vor, nach welchen beim Schwören das in die Hand nehmen eines heiligen Gegenstandes zulässig sei.... (Unterbrechung in der Versammlung.) Der Vorsitzende. Eine theologische Abhandlung ist heilte und hier nicht am Platze; ich bitte den Redner bei der Sache zu bleiben. Rabbinats-Candidat Seligmann aus Landau. Wenn auch hier und da in einem der vielen Traktate eine Stelle in jenem Sinne verkommt, so gibt es sehr viele andere, nach welchen daS ernsthafte „I a" oder „Nein* schon völlig bindende Kraft eines Eides für den Israeliten Hachen, - wie viel mehr also die Detheucrung vor Gericht, zu welcher daher gar nichts Weiteres yöthig ist. Anwalt Frenkel. Ich könnte mich der Erklärung anschließen, daß eS für jeden Juden unehrenhaft fei, einen Eid more judaico von feinem Glaubensgenossen zu fordern; allein zu fordern, daß, wenn zugeschoben, ein solcher Eid nicht ausgeschworen werden soll, scheint mir zu viel verlangt und ich muß mich gegen 2. und 3. Antrag erklären. ' Dr. med. David von Grünstadt. In Geldsachen, meine Herren, hört bekanntlich die Gemütlichkeit auf. Wie können Sie verlangen, daß Jemand einen Eid verweigere in Sachen, wo es sich vielleicht um Tauscude, umosii Vcrmpgen handelt? Man wird sich um Ihre Bcschlüffc nicht kümmern. Lehmann. Erlauben Sie, meine Herren, Ihnen zu sagen, daß ich, seitdem Sic mich in Ihr Ccmits gewählt haben, mich mit der vorliegenden Sache.viel befaßt und mich so genau als ipoguch instruirt habe. Was ist's nun, was unsere Gegner uchs eigentlich entgcgcnhalten? Im Wesentlichen stützen sich die .Urthcile des kgl. Appellationsgerichts Zweibrücken anf folgendes Argument: Die israelitischen I %