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Der israelitische Lehrer · 1862-05-01 · 8 (1.5.1862) · p. Seite 60

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
2 (1862)
Issue
8 (1.5.1862)
Date
1862-05-01
Page
Seite 60 (sequence 4)
Language
German
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60 die! Erklärung : „der Judenesv ist ab geschafft? " Man kann abct. doch gesetzlich nicht etwas abschaffen , was nie durch ein Gesetz eingesührt wurde. I Oder: „die-Juden .haben -den Gibjitur in denselben Formen zu leisten wie die Christen." Wo in den Gesetzen steht aber denn, daß die EidvSleistang in anderer Form Sti?tt zu stnden hat? Die Dcrsaüimlung stand von diesen Wege vor der Ha ld vollständig ab und legte die weitere Betreibung der Sähe in die Hände eines fünfgliedrigen AuSschuffeS*). Wa» ist von demselben bis heute, mehr als-rin halbes Jatr «ach seiner Aufftellung, geschehen? So hörten wir schm hier und da mit Ungeduld fragen. Aber wer wüßte denti nicht, daß' große und wichtige Rechtsfragen sich nicht - vor heute' auf morgen zmN Entscheide bringen lassen? „Zim Eilen hilft nicht'schnelle sein" und wenn irgendwo, so gilt es hier: pChi va piano, va sano,“ oder wie wir weniger gut im deutschen sagen: Eile mit Weile! Wir können — da wir selbst nicht zu den Eingeweihten gehören und auch in keiner Weise indiskret sein dürfen — über den Gang,- den die Sache nimmt, utid dm gegenwärtigen Stand derselben, Folgendes in pie Oeffentlichkeit Kriegen. Ter Ausschuß . beschloß? die -Sache!des EideS mors judaico vo?'allen Instanzen plaidiren und zur endgültigen 'En scheidung vor. das Höchste Gericht bringen zu lassen. Zu diesem Ende sollte der zunächst sich beende Anlaß, wo ein Eid more judaico gefordert und zuerkannt würde, benutzt werden, indem der betreffende Jsra^lite ausgemuntert, und durch Beiträge an Geld unterstützt cherden sollte, um den ganzkn Jnstanzenzug durchzufechten. Die Veranlaffung ließ nicht allzu lange auf.sich warten: eiti Prozeß vor dem kgl! Tribunal zu Landau gab die gewünschte Veranlassung uns der mehrfach genannte ausgezeichnete Rechtsanwalt, Herr I, Kuhn daselbst, wurde als Vertheidiger unserer Sache — so müssen wir die an sich unbedeutende vor dem Gerichtshöfe zu Landau in diesem Augenblicke schwebende Prozeßsrche wohl nennen — gewonnen, und wird in wenigen Tagen diese Sache vor dem Gerichtshöfe in öffentlicher Sitzung plaidiren. Einstweilen verdanke« wir einem, um diese und alle.Israel. Angelegenheiten dek Pfalz hock verdienten Manu (dessen Namen wir jedoch auf seinen Wunsch nicht nennen) ein Exemplar der oben genanntm, nicht in;!*i Die Herren Frevket? Levi, Q. David (auch Mitglieder dkf f. z. Reform-Ausschusses, von dem wir schon gesprochen) <S. Mayer, Ssnagozen-Voritand in Dürkheim, rin Mann, der seinen Eifer für die gemeinsame ^kacke schon wielfach heurkundet bar uick S a l. M aa ß aus Fvankenebal, ein tücktizer Renne, des Rechts, ein. Mann von Verstand uifd klarem Beiüe. dm Buchhandct kommend«« Kuhn'schen Sckrift, welche > nebst der ebenfalls Eingangs Genannten eines Ungenannten,! den Gegenstand vollständig erschöpfen nnd, nach unserer Ueberzeugung, entschieden darthun: daß der Eid more judaico gesetzlich in der Pfalz gar nicht besteht, und in der Art, wie er zur Zeit hier noch gefordert und geleistet! wird, auch dem jüdischen RituS und der Religion widerspricht. (Fortsetzung folgt.) c— 7p1DÖ 7 plD3 Diesem Satze begegnen wir in den talmudischen Schriften; und was ick mit der Anführung desielben hier will, wird sich aus dem Folgendm ergeben. Mir scheint's, als ob die Schüler in der Zeit des zweiten Tempels' an jedem Tage, oder doch an mehreren Tagen der Woche einen oder einige bedeutsame Verse aus der heil. Schrift auswendig zu lernen hatten, die ihnen in der Schule erklärt wurden, und daß dadurch manche Lehre unserer Religion beigebracht, gestützt und dem Gedächtniffe zum Eigenthum übergeben worden sein mag. — Die Auffassung obigen Satzes in solcher Weise von mir — und wenn eS auch nicht die richttge wäre — hat mich auf den Gedanken gebracht, etwas AehnlicheS bei meinem Unterrichte in der Religion seit längerer Zeit zu beobachten. DaS einige Tage vorher aufgcgebene Pmsnm in dem Religionsbuche (vr. BüdingerS Leitfaden bei dem Unterrichte in der israel. Religionslehre re. — der in den israel. Schulen Kurhessens cinzeführt,) gehe ich in der betreff. Stunde katechetisch entwickelnd so durch, daß ich zuerst das eine oder das andere Kind auffordere, mir einen biblischen BelegverS aus dem eingeübtcn Pensum herzusagen. Enthält dieser Vers die Hauptgedanken deS aufgegebenen Stückes nicht vollkommen, so muß ein anderer Schüler einen andern aufsagen, und so fort, bis der rechte getroffen. Dann gehe ich den Inhalt dieses Verses katechetisch durch, also daß ich alle Gedanken und Lehren der Aufgabe daran knüpfe, und ich habe größtenteils die Freude, daß die Kinder die daraus zu entwickelnden Lehren leicht finden, und der Unterrichtsgegenstand sich tief in die Seele der Kinder eindrückt und ihrem Gedächtniffe behältlich wird. DaS ist also die erste Weise, wie ich jenen Satz TP1D3 'd PDS benutze, ein Kind auffordernd: „Sage mir einen dein er eingeübten ReligionSverse her!" „Aber man trifft doch oft genug" — wird mir mancher Kollege, der's in der Praxis oft erfahren, entgegnen — „daß die Schüler die Verse nicht ordentlich, geläufig, wörtlich und ohne Fehler aufsagen können, da sie ihnen beim L

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