Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 2 (1862)
- Issue
- 6 (15.3.1862)
- Date
- 1862-03-15
- Page
- Seite 47 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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47 Raufen selbst nicht, daß jenedie Ansicht deS Verfassers war, sind vielmehr der Ueberzrugung,. auch er habe nur das Gerippe bieten wollen, und c< bleibt Nun die Aufgabe des Lehrers, diese Gerippe mit Fleisch!zu überziehen, ihnen Geist und Leben einzuhauchen. Lebensbilder auS der jüdischen Geschichte, wie sie die jüdische Schule eigentlich bieten soll, haben wir bis jetzt unsere« Wissens noch nicht; bis wir diese besitzen, bleibt auch jetzt noch da» vorliegende Büchlein einer der besten Führer für Lehrer und Schüler, an dessen! Hand sich da» weite Gebiet der jüdischen Geschichte durchwandern läßt. - . - Briefe aus der bayr. Pfalz. (Fortsetzung.) Möglich, daß unsere Bedenklichkeiten etwa» zu weit gehen; möglich, daß wir eine Executive aus Laien ohne besondere Kosten und ohne allzugroße Schwierigkeiten bei der Staatsbehörde durchgcsctzt hätten; möglich sogar, daß die Synoden, statt Bruch und Spaltung eine Verständigung und Einigung erzielt hätten, wie 1835 auf einigen der von der Regierung, wie es scheint, versuchsweise zusammenberusenen General-Synoden — so ist doch bei all' dem das Gegentheil sehr wohl denkbar. Inzwischen würde sich auch dann noch gegen die Arbeit unseres verehrten Freundes manche Bedenklichkeit geltend machen. Dir haben schon gesagt, daß wir, persönlich, die Furcht vor der Hierarchie als ein eitles Gespenst betrachten, dem man nur kühn in die Augen sehen darf, um sich zu überzeugen, daß es eben nur Täuschung und Chimäre ist. „Daß ick nicht herrschen will, «acht Herr 1)r. Grünebaüm mit Recht geltend, beweise ich ja eben dadurch, daß ich Synoden will, denen ich das Recht der Aufsicht über die Rabbiner zuweise; ich will eine Aufsicht über die Gl istlichen, will eine Aussicht über mich selbst.' Da» wäre auch der Geistliche, wenn man ihm, wie die superklugen Herren Vorstände in Frankfurt a. M., nicht einmal im Gebiete der Lehre einen augemrssenen Wirkungskreis zuges chen wollte? Allein selbst unser geschätzter Freund, der Herr Verfasser deö Entwurfs, beweist, daß man in der eigenen Sache mcht Richter sein kann. Seine Bezirks-Synoden bestünden (in Landau und Frankcnthal) au« 6 Laien, 2 Lehrern und 1 Rabbiner; in Zwcibrücken und > Kaiserslautern (wo weniger Juden wohnen, wo aber jedes Landkommissariat 3 und Kirchheimbolanden 4 Kantone hat), einigen Laien mehr,,die General-Synode gar auS 4 Rabbinen, 12 Lehrern und 26 oder 27 (nicht in allen 31 Kanioncn wohnen Juden) Laien — das ist für israelitische Verhältnisse, wo bic religiösen Angelegenheiten auch die Schule, die Umlagen, die Stellung im Staate und in der Gemeinde mit umfassen, und wo man seit laugen Jahrhunderten keinen Priesterstanb mehr kennt, keine gute Grundlage, da ist da« Laien-Element viel zu sehr in den Hintergrund gedrängt, eine solche bevorzugte Stellung dürfen die Lehrer selbst nicht in Anspruch nehmen wollen. Aber noch mehr. In dem kleinen Rahmen von 42 Pgragraiphen auf 12 Octav-Seiten hat der Herr Verfasser rin gutes Dutzend von Befugnisien und Rechten deS BezirkSrabbinerS unterzubringen gewußt, mit denen er bei deu Laien in der Pfalz nun und nimmer durchgedrungen wäre: Der Rabbiner fertigt ein Verzeichniß fämmtlicher CultuSgrmeinden, gibt genau an, ob und wie sie den religiösen und Cultbedürfnissen genügen und legt dieß der DszirkS- Synode zur weiteren Amtshandlung vor. — Er ist ex officioi Mitglied des Synagogen-AuSschusses am RabbinatS- Sitze und in Rcligionssachrn gibt bei Stimmengleichheit seine Stimme den Ausschlag. — In den auswärtigen Gemeinden hat bei Religionssachen der Vorstand die Meinung de» BrzirkS-RabbinrrS „schriftlich" einzuholrn und dem Anträge an hie Kgl. Behörde bcizulegen, deren Entscheidung ebenfalls schriftlich dem Bezirks-Rabbiner mitzutheilen ist— die Anstellung der „Vorsänger" und Schächter kann nur nach vorheriger Fähigkeitserklärung durch den Bezirks-Rab-, bincr geschehen. — Gebet- und Synagogenordnung für jede Gemeinde bedarf der Zustimmung des Bezirks-Rabbiner«. — Die Bezirks-Synode wird von ihm zusammenberufen, so oft sich daö Bedürfniß'herausstellt und er führt den Vorsitz in derselben. —'Die Bürgermeisterämter schicken die Wahlzettel für die zur BezirkS-Synode Gewählten unter dem Gemeinde-Siegel an den Rabbinerder darüber ein Protokoll aufnimmt, das er von dem Synagogen-AuSschufse seines Amtssitzes unterschreiben läßt und den Gewählten zustrllt — der Rabbiner ruft die Lehrer zur Wahl ihrer Vertreter zusammen und die Lehrer zeigen ihm daS Resultat ihrer Wähl durch-Einsendung deS Protokolls an. — Gr ist von Amtswegen Mitglied der General-Synode, welche die Predigt eines BezirkS-RabbinerS hört, bevor sie ihre Verhandlungen beginnt. Mit recht Vielem hierin persönlich einverstanden, scheint uns für den kleinen Rahmen all' dieß doch des Guten fast ein wenig zu viel, und sicherlich hätten diese Anträge in ihrer Totalität eine starke Opposition hervorgerufen. Und nun genug, um nachzuweisen, daß mächtige Gründe vorhanden'waren, welche die sämmtlichen Glieder de« Ausschusses nach lebhaften Verhandlungen und Erörterungen — den Herrn Verfasser selbst einbegriffen — bewogen, von einer solchen umfassenden und eingreifenden Organisation „für jetzt" abzuschen. Alles das' benimmt aber auch der trefflichen Arbeit nichts von ihrem Werth; wir unserseits wissen auS Erfahrung, daß ein solcher Entwurf keine Kleinig-