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Der israelitische Lehrer · 1862-03-15 · 6 (15.3.1862) · p. Seite 48

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
2 (1862)
Issue
6 (15.3.1862)
Date
1862-03-15
Page
Seite 48 (sequence 8)
Language
German
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tat ist und find beim ersten versuch davor zurückgeschreckt. Wer e« auch versucht Hütte, er würde an diesen Klippen vorerst gescheitert sein—unddieArbeitdeSHrn. vr.Grünebaum wird jedenfalls schätzbares Material für die Zukunft bieten. War nun die Ablehmglg dieses Entwurf« da« ganze Resultat der Comitö-Verhandlungen? Doch nicht. Unsere jetzige Verfassung bietet so manche Lücke, hat so manches Drückende, daß man doch wohl den Versuch -machen mußte, etwa« zu thun, mindestens alle» was die Lage der Dinge gestattet, zu versuchen, um wo möglich bessere Zustände herbeizuführen. Seitdem sich ein mehr geordneter Zustand in den isr. Gemeinden der Pfalz gleichsam von selbst und durch das Dedürfniß herauSgebildet hatte, war rS bei unfern Behörden Ufu« geworden, den Synagogen-Dorstand, ähnlich wie da» Presbyterium der Protestanten oder den Fabrikrath (?) der Katholiken zu behandeln: derselbe legte zu Anfang des Jahres einen Voranschlag seiner Einnahmen (Umlagen) und Ausgaben vor, welcher von dem Kgl. Landkommissariate abgeschlossen und wodurch jene, die Umlagen, executorisch erklärt wurden, also im Nothfall gerichtlich deizutreiben waren. Daß wir ein Kesche oref“ sind, dieß Zeugniß besitzen wir schwarz auf weiß, von einer competcnten Behörde vor circa 4000 Zähren ausgestellt, und eS ist durch Klagen betreficnder Beamten zur Genüge bekannt, daß die Administrativ-Behörde von unablässigen-Beschwerden und Reklamationen der einzelnen Israeliten schwer heim gesucht war und unendliche Arbeit damit hatte. Da siel cS an einem schönen Tage der Behörde ein, daß ja über diese ganze Sache weder Gesetz noch Verordnung bestände, und sie wies aus einmal jede Thcilnahme und Mitwirkung an iSrael. Eultangrlegenhciten von Pich ab. Da konnten freilich die Freunde dc< unbeschränkten Seif governments, der vollkommenen Autonomie inne werden, daß — eben jede« Prinzip, ausdie Spitze getrieben, zum Verderben werden kann: Wer an den Eulthedürsnissen nicht bezahlen wollte, konnte nicht mehr dazu gezwungen^erden; cS - kam der Fortbestand der unttr jo schweren GeburtSkämpscn in's Leben gerufenen Schulen sogar hier und da in Frage; eS drohte Verfall und Auflösung in gaL mancher Gemeinde. Da traten zn Neustadt a. d. Haardt'die Vorstände zusammen, baten die Staatsregierung um eine Aenderung, und — Dank der humanen Gesinnungen unseres Königs! — der Bitte wurde Gewährung durch die Allerhöchste Verordnung vom 27. Januar 1854. In 24 Artikeln enthält dieselbe Bestimmungen, welche die äußere Ordnung der Lultzemeinden und ihren Bestand zu sichern geeignet sind. Die wichtigsten derselben sind: Uebrr die ZahlungSpflichtigtat jedes zahlstihigen Israeliten'der Gemeinde; über'die Verwaltung resv. die Wahl der Synagogen-AuSschüste, über die Umlage-Dotthcilung, Kläsien-Aufstellung für dieselbe, > Wahl eines stteklamationS - AuSschufseS zur Entscheidung! der Beschwerdrst über etwaige ungerechte Belastung oder | Eintheilung —f Alle« gut, human, zwrckgemäß, auSgenom- : men wa« die l^-ahl des Synagogen-AuSschusfe» Betrifft, die j in unserem coNstitutioncllen Staate und gegen alle analoge | Fälle eine sonderbare Anomalie, eine Ausnahme bildet, über; die man nicht! genug sich'wundern kann. Man höre:! „£<» LandcommisiLkM bezeichnet im Jahre 1854 »eins Anzahl von Gemeindegliedern; nicht unter „lOj diese wählen auS ihrer Mitte drei Mitglieder - '„alg Synagogen-AuSschuß (Art. IV.), und der so i „gebildete Synagogen-Auschuß ersetzt seine abgängig ■ „werdenden Mitglieder selbst (Art. V." T | Diese Bestimmungen schließen, wie man sieht, die ewige j Fortdauer dir Synagogeu-AuLschüsse in sich; zwar ist Dc-! stätigung und Entlastung Seitens der Kgl. Landcommiffarlate Vorbehalten, allein jedermann weiß, daß solche Vor- | behalte seltsn recht wirksam sind. Derjenige Eynagogen- : Ausschuß, der in Opposition mit seiner Gemeinde grräth,! der feinest Willen im Gegensatz zu dem der Gesammtheit! durchzusetzest sucht, eine ungehörige Authorität übt, sich j Mißverwaltung zu Schulden kommen läßt — gerade der | wird sich pcr jeder zesetzlich strafbaren Handlung hüten i uud daher stets vor Entlastung geschützt i'ein, die notorisch i und mit stiecht nur> in schweren Fällen gegen alle Angestellte grübst wird. (Fortsetzung folgt.) Verantwortlicher-Redakteur: I. Klingen st ein in Odkrnheim in . Dr»ck »on I. Gott« le j Vacanze«. st!inm»Uge Ausnahme 18 kr. — 5 Sgr. . Die isiael RrligionS-Lehrer und Vorbcterstcllcn zn: Böhs, bayr. Pfalz, Gehalt 300 fl., neue schöne Wohnung mit Garten, Baumstück und Ackcr, Schechitagebühren und andere Accidenzien. Alten stadt in Oberhcssen (Großherz. Hestcn). Gehalt 250 fl. (Incl. Wohnungövcrgütnng), 60 fl. von der Gemeinde gariantirte Schecbitagebührcn; cvcntncU: Filial (Höchst eine Viertelstunde von A. entfernt mit Gehalt, 48 fl. —) zusammen circa 350 fl. HerrCiniorL in K. hat die schon in Rr. 2 angekündigtc, jedoch erst mit '> auszcfübrte Postnachnabmeerbebung für ein durch einen Dritten bestelltes Eremplar zurückgeben lassen, und mir hierdurch noch 18 kr. kosten verustacht. lLrhalte' ick, in 8 Tagen nicht 40 kr., so stelle ich Ihn durch rolle Nennung seine» Namens an. den Pranger, wie sich's gebührt. Klingenstein. Rheinbej sen; Verlag hon Friedrich Schott in Mainz; ben in iRainj.

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