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Der israelitische Lehrer · 1862-03-15 · 6 (15.3.1862) · p. Seite 44

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
2 (1862)
Issue
6 (15.3.1862)
Date
1862-03-15
Page
Seite 44 (sequence 4)
Language
German
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44 Diese Mittet können aber nur darin liegen, daß man die Quelle hes Unheilverstopfe;^die Quelle entspringt, wie gezeigt, auf dem Grunde de- Unrecht», nämlich, daß die jüdische Schule von der Gesetzgebung mit Zurücksetzung behandelt wird. Auf diesem Gebiete muß wie auf jedem anderen Gleichheit vor dem Gesetze obwalten. Diese Gleichstellung kann dadurch bewirkt «erden, daß die Volksschule allgemein für alle Coufessionen eingerichtet und nur der Religionsunterricht von den einzelnen Confessionen besorgt wird. Al-dann würde der jüdische Lehrer bei der allgemeinen Volksschule ebenso gut angestellt werden können,-alder christliche. Will man dagegen besondere confesiionelle Pementarschülcn, so muß auch den jüdischen Schulen nach gleichem Rechte derselbe Charakter der Oeffentlichkeit zuerkannt werden, wie den christlichen. ES laßt sich nicht verkennen-,. daß hier eine bestimmte Grenze gezogen werecn muß, -indem nicht für eine oder einige jüdische in einem Qrle ansässige Familien eine besondere öffentliche Schule errichtet werden kann. Allein diese Grenze ist zum großen Theile schon dadurch gegeben, daß in allen denjenigen Gemeinden, wo bisher eine besondere jüdische Schule unter Leitung eines geprüften ElcmentarlehrerS, seit einer Reihe' von Jahren bestanden.hat, und von der Gemeinde unterhalten worden ist, auf das Bedürfnis. einer besonderen Schule geschloffen werden muß. Er dürfte sich daher empfehlen , einfach den. jämmtlichen Schulen dieser Kategorie den Charakter der Qtstentlichkcit beizulegcil. Für die neu zu - errichtenden Schulen wäre aber das Vorhandensein einer bestimmten Anzahl von.Schülern erforderlich. Ließe sich auch für den ganzen preußischen Staat keine passende Rormalzahl finden, für die Verhältnisse der westlichen Provinzen wgre es angcmesten zn verordnen, daß bei einer Zahl von 20 Schülern - eine öffentliche Schule erricktet werden muß, da diese Zahl sich' als Durchschnittszahl ergibt. Mit dieser Oeffentlichkeit der jüdischen. Schulen Muß noch verbunden, werden: 1) Daß'dem an einer solchen Schule angestelltcn jüdischen Lehrer in derselben Weise, wieden christlichen öffentlichen Lehrern, der Charakter als Beamter beigelegt werde. 2) Daß bei seiner Anstellung und Entlastung dieselben Grundsätze befolgt werden, wie bei seinem christlichen Collegen. 3) Daß die poetischen Gemeinden verpfichtet sind, nach Maßgabe und-vom Gesetze oder durch specielle Regierungsverordnung näher zu regelnden Modus zu j den Kosten der jüdischen Schulen beizusteu:rn, daß sie aber aus jeden Fall dieser Schule diesen« en Beträge hcrauSzugeben haben, welche die jüdischen Bnvohner zu Schulzwecken zur Gemeindekaffe zu zahlen haben. 4) Daß da« Lehrergehalt nach örtlichen Derhältnistrn festgestellt werde; als Minimalsatz nicht unter 250Thlrn. jährlich betragen soll. 5) Daß dem Lehrer Sitz und Stimme im Schulvorstande beigelcgt werde. 6) Daß das im 8des Gesetzes vom 23. Juli ausgesprochene Verbot des Besuches solcher Schulen durch nicht jüdische Kinder aufgehoben wird. Die Nothwendigkeit und Nützlichkeit der unter Nr. 1 bis 5 aufgestellten Punkte ergeben sich aus dem früher Angeführten, so wie aus der Sache selbst. Tie Bestimmung unter Nr. t> dagegen ist eine Forderung der Gerechtigkeit. Wenn jüdische -Kinder christliche Schulen besuchen dürfen, so läßt sich nicht absehen, wcßhalb nicht auch christlichen Kindern der Besuch jüdischer Schulen gestattet sein soll. Wenn von dem Gerechtigkeitssinne unserer hohen Gesetzgeber nur zu erwarten steht, daß sie den hochwichtigen Gegenstand einer genauen Prüfung unterwerfen und, berücksichtigen werden, so gewinnt dadurch die Aussicht auf baldige Abstellung der das jüdische Elementaxschulwesen drückenden Mängel und Uebelstände um so mehr an Gewißheit, als von vielen andern Staaten Deutschlands, wie Hannover, Württemberg, Bayern, Oldenburg, Baden rc. mit gutem Beispiele voraugczangm ist und diese den Wünschen'der iSrael. Schulen durch Gleichstellung derselben mit den christliä-cn Schulen gerecht worden sind. Möge unser thcurcs Vaterland diesen Akt der Humanität und Gerechtigkeit seinen iSrael. Bewohnern nicht länger vorcnthalten. (Folgt die Petitton als Begleitschreiben.) Lehrervereine, Lehrerconferenzen und der „israelitischen Lehrer." Wo immer Einheit der- Gesinnung i>l, da ist auch die innere Gemeinschaft des Sein- und LedenS. Diesierweg, Wegweiser.,' ES ist über den bczeichneten Gegenstand schon so oft und so vielerlei gesprochen undgeschrieben worden. Unsere Leser werden uns dennoch erlauben, jetzt wo die Vorbereitungen zu diesen Versammlungen gemacht werden müffen, „um die Zeit der FrühlingSsonncnwendc" ein Wort zu richten an die israelitischen Lehrcrversammlungcn. Es gibt wohl so Rkanche unter unS, welchen alle diese unsere Bestrebungen „unnütze Flausen," „die nichts eintragen," sind. Mancher „wohldrcffirte" Lehrer lächelt und spricht verächtlich von dem, was wir als eine der leuchtenden Feuersäulen in der' Wüste manches äußerlich säst freudelosen Lehrerlebens bezeichnen möchten. Aber die Praxis des Lebens stumpft ab. lind die Zeit schreitet über

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