Mannheim
Compact Memory

Der israelitische Lehrer · 1862-03-15 · 6 (15.3.1862) · p. Seite 43

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
2 (1862)
Issue
6 (15.3.1862)
Date
1862-03-15
Page
Seite 43 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/4896751-5428752-5431103--0237-4896940
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

43 Jugend gesetzt, nicht ernähren, wenn er dereinst schwach' und arbeitsunfähig geworden. — Dieselbe Erfahrung wurde man, wenn es dieselben Opfer erheischte, ganz bestimmt bei christlichen Gemeinden machen, wenn hier nicht die schützende Hand dcS Staate» eingriffe. Den Behörden gegenüber ist der jüdische Lehrer ebenfalls nur ein Privatmann. Sie fordern von ihm die Qualifikation eines «stlemcntarlehrerS und geben ihm im verkommenden Falle die „jeder Zeit widerrufliche" Concesiion, in einer jüdischen Gemeinde den Elementarunterricht zu crtheilrn. Weiter kümmern sie sich nicht um seine Stellung. Es ist zwar in einem Ministerial-Rcscript vom 29. April 1829 den Negierungen empfohlen worden, dafür zu sorgen, daß nach zwei bis dreijähriger Anstellung des israelitischen Lehrers ein Defiyitivum eintrete; allein diese Anordnung ist durchgehends illusorisch gewesen, weil den Regierungen weder ein Zwangsmittel, noch dem Lehrer ein Rechtsmittel zur Stütze jener Anempfehlung geboten ward. Die innere Einrichtung dieser Schulen wird von den Behörden in gleicher Weise, wie die der christlichen Privatschulen beaufsichtigt. Hiebei sind au« Unkenntniß der specicll jüdischen Verhältnisse mehrerlei Mißstände nicht auSgeblirben. So ist beispielsweise von einigen Schulinspektoren und Bezirkörcgierungen der Unterricht in der hebräischen Sprache, als cincx fremden, vom Schulplane gestrichen worden. v Der Gottesdienst bei den Israeliten wird größtenthcils in hebräischer Sprache abgehalten. WaS soll dem Heranwachsenden Geschlecht das ihm unverständliche Gebet? Ob es überhaupt nothwendig, daß die Gebete hebräisch sind, ist eine Frage, deren Lösung dem Lehrer allein weder zugemuthet werden kann, noch bei dem vorwaltenden Gebrauche Son der Gemeinde ihm zugcstanden wird. Es hat indeß noch nirgends gezeigt, daß die in dieser Sprache unterrichteten Kinder in den Elementarfächern hinter den christlichen Kindern zurückgeblieben wären. Die prccäre und abhängige Stellung der jüdischen Lehrer hat die einfache Folge, daß gerade die begabteren unter ihnen diese Karriere verlassen, da jede andere Laufbahn ihnen doch wenigstens zuletzt eine unabhängige Stellung im Leben in Aussicht stellt, daß die Anzahl intelligenter und aufgeweckter Jünglinge, so sich diesem Stande widmen «ollen, von Jahr zu Jahr abnimmt. Der Bcrtzf eines Lehrers ist an sich ein mühsamer und dornenvoller. Jeder Lehrer muß seine Befriedigung in sich' selbst und in der treuen Erfüllung seiner Pflicht suchen. Wenn aber der jüdische Lehrer sieht, wie sehr er, bei gleicher Vorbereitung und Befähigung, hinter seinem christlichen Kollegen zurückstehl, wie er sich jeden Tag die Unsicherheit und Unabhängigkeit seiner Lage und die Ungewißheit seiner Zukunft vor Augen halten muß, dann wird das Niemand einem selbstständigen Menschen verdenken, wenn er sich einer solchen Lage entzieht. ES würden sicherlich noch mehr israelitische Lehrer, als bisher geschehen, ihrem Berufe entsagt haben," wenn sie nicht immer auf eine Besicrung der gesetzlichen Verhältnisse gehofft hätten. Eine Täuschung hierin würde die Zahl der Lehrer und der Lehrercandidaten noch mehr vermindern, als bis jetzt der Fall war. Das Letzterst ist ab^r auch deshalb schon für die Zukunft vorauSzusehrn, west, abgesehen hiervon, der durch die allgemeinen Zeitvcrhäftnissc bedingte leichtere Zugang zu allen LcbenSbcrufen, für! die iSrael. Jünglinge insbesondere durch den ihnen gestalteten Eintritt in den Staatsdienst vielfach -neue Laufbahnen eröffnet werden. (?) ' Die nothwendigc Folge der gesetzlichen Lage der jüdischen Schule ist die: daß die jüdischen Gemeinden nicht mehr im Stande sein werden, tüchtige Lehrer zu finden und zu unterhalten, also entweder ihre Kinder in christliche Schulen schicken, oder jüdische Lehrer von geringer Qualification annchmen müssen. Die erste Alternative ist aus den vorhin angeführten moralische» Gründen eine gefährliche, sie ist aber auch nicht durchführbar, weil sich keine gesetzlich qualificirten Elementrrlehrer zur bloßest Ertheilung pc» ReligionSuitterrichts finden werden. Bei dieser Gelegenheit ist hervorzuhcbctn, daß das Gesetz einen Unterschied zwischen dem israel ReligionSlehrrr und dem itzrael. Elementarlehrer statuirt, obgleich der Unterschied Wesentlich nicht vorhanden ist. Wenn auf dem Stundcnplme der israel. Schule „Religionsunterricht" steht, so will die e Fachbencnnung nichts mehr hrsagcn, als ans dem Stundenpläne der christlichen Schule.'In seiner Eigenschaft als! Eantor ist der Lehrer bloßest Kultusbeamter, was feinem Lchrerbedufe keinen Rachthctl bedingt. Wo aber die MitM der Gemeinde auöreichen, einen Eantor und Lehrer getrennt in zwei Personen zu besolden, da besorgt dest Lehrer, und nicht der Eantor, den Religionsunterricht. Besondere Rcligionrschulen sind deshalb auch mit wenigen Ausnahmen nicht vorhanden. , Wa« aber die angeregte zweite Alternative betrifft, so würde eS für den hohen Zweck der Schule, wie für die zukünftige Generation von der größten Gefahr fein, wenn man das Amt des Lehrers iinhualificirten I Personen anvertrauen müßte. Eine solche Gefahr abzuwrndcn ist Pflicht eine« jeden Staates nnd insbesondere des Staates der Intelligenz. Ist sonach die gegenwärtige Lage der eine sehr trübe und die Aussicht auf die Zukunft eine noch traurigere, so forscht werden. muß nach dep Mitteln per Abhülfe gejüdischen Schule

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.