Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 1 (1861)
- Issue
- 9 (1.9.1861)
- Date
- 1861-09-01
- Page
- Seite 68 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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68 de», sich durch ^eine dauernde Anstellung ihrer Lehrer mit ewigen Lasten zu beschweren. Eine dauernde Anstellung'der Lehrer ist erst dann ohne, zu große Gefährdung der einzelnen ReligionSgemeindeir möglich, wenn dieselben gezwungen werden, diese Lasten gemeinschaftlich zu tragen, wenn auch dem Lehrer selbst auserlegt sein wird, Beitri gefür die Gründung einer PcnsionSkafse zu leisten und man überhaupt, waS bisher.ln der Regel nicht der Fall war, den Gemeinden gestattet,, ihre Lehrer definitiv anzustellen; (?) (Beispiele: Ober-Teemen u. Echzell, streiseS Nidda.) Was uns noch thul, das dürfte klar aus obiger Darstell u>P der gegenwärtigen mißlichen Berhältnisie unseres Religihnsschulwescnö hervorgehen. Cs fehlt uns eine eigentliche Organisation des jüdischen. ReligionsschulwcscuS, die ohne staatliche Mithilfe nach! mehr als SOjährigcr trauriger Erfahrung nach unserer Ueberzcngung niemals erreicht werdpn kann. Hank der Häven Regierung für die Auronoine, die uns in der Regelung unserer rcligionsgemeiudlicben Angelegenheiten gejväbrt ist! Dock, Eines fehlt! diese A.uloiioiuie recht fruchtbar zu machen,"d, i. eine gute Verfassung unserer Religio.. jgemeindcn, welche die Möglichkeit gibt, reir widerspenstigen Willen, einzelner Geuicinkeglierer dnrck, die ^Autorität der Macht zu brechcu und ras Züsamuen wirken sDniiztlicher Rel i g iw ns gemeinden zur Crieichung des hohen j zu erzwingen.. Ein Organisation reditl, welches tlie Gemeinden verpflichtete. Religionsschul, n zu grün den, welches reu Rcligionszlvang einsuhrcn, Stellen einsetzeii würdet die die Controlemir Aussicht über" das Rcligionsschulw^sen als Amtspflicht'periedisch,und'regelmäßig zu üben I Taufe zur Kenntniß der allerhöchsten Stellen und bat um Abhilfe, ohne jedoch eine Beantwortung erfahren zu haben. Endlich nahmen auch die Borstände dir Religionsgemeinden die Sache in die Hand und am 17.?!pril 1860 wendesen sich Borstände und Delegirtc einer großen Zahl israelitischer Religionsgemeinden der Provinz Oberhessen in Gememschaft mit den angesehensten Rabbinern der drei Provinzen in einer die traurige Lage des israelitischen -RcligionSschulwesenS umständlich erörternden Eingabe an das großherzogl. Staatsuiinisteriuiw des Innern, baten darin um Einberufung einer ans sachverständigen Israeliten zu bildenden E o in Mission, um mit derselben die Mittel und Wege;u bcrathen, welche zur Abhilfe der beregten Mängel und zur Herbeiführung eines gesunden Zustandes unseres Religronsschulwescns führen könntet:; allein tiefe allerehrfurchk^ vollste Petition blieb ohne Erst lg, wie das in Abschrift anliegende allerhöchste Rescript vom >8. August v. I. darthut. To sind wir gcnöthigt n deren Rothruf bis zur hohen tkamnwr zu erheben, vertrauend, daß dieselbe sich unserer annehmen und die Ordnung unse eS ReligionSschulwcsenS dem. großherzogl. Ministerium dringlich ans Herz legsn wird. der israllitischen Religionsgemeindetz Die Vorftänke vermöge» nichts iNehr zu It.hun. ES fehlt ihnen die Macht, welche vor Auflösung her Juden-Corpcrationen den Tynctricn zustand. . Das di Recht der Einwirkun; aus die tiouen löste sich mit hätte, welches die Verpflichtung. der-Gemeinten zur Bildung einer Landessch ulkasse cinsühren würde, welches ferner durch Anstellung eines tüchtigen jüdischen Lehrers an einem unserer beiden Teminaricn auch für die wissenschaftliche L usbildung der jütischen Lehreratspiranten in jüdischer Rcligimis - und Titlenlehre zu sorgen .hätte, i würde im Staude sein, die angeführten Schäden zu beben. ^ur diese, in allgemeinen Umrissen eben angegebenen Grundsätze bedürften einer staatlichen Regelung; den inneren Ausbau würden die Religionsgemeinden wohl selbst gerne und gewiß mit Erfolg besorgen und durchführen können. Durch , eine derartige Organisation würden die berfgten Uebel gehoben werden. Das regellose Unterrichten, das Sichgehenlassen her einzelnen Gemeinden müßte aufhören, her Unterricht bekäme^EineN Geist, Ein-Leben, Eine Richtung. Schon in den Jahren 1857 bis 1859 bracht^ eine Anzahl unserer israelitischen Religionslebrcr in Anschluß mit mehreren großherzogl. Rabbinern des Landes diese Mängel im Religionsunterrichtsweseu und in ihrer eigenen Stellung :sen Syncdrien zugestandene jüdischen Gemeilidc-Corporadcr Aufnahme in den Staatsverbanr auf, ohne daß dastl^ eine staailiche Hilfe eingetauscht worden iväre. ite treuer Staatsbürger bitten -um Ihre Intervention in einer Sache,' die »ic't weniger eine specif-ischj ütischr als eine äl lg eine ii-staatliche ist; sie bitten um Einsetz mg der schall ichen A itorität zur Erreichung eines gewiß edlen und dio Wohlfahrt des Staates nur befördernden Zweckes, unk diese Bitte — hoffen wir — wird in den, Herzen der Bolkövenreter gewij! einen, hellen Widerhall finden. Wir als Mitunterzeichnel e der abschläglich beschiedenen Gießener Petition vom 1". April 1860, beseelt von dem heiligen Interesse der Besserung der sittlich-religiösen Verhältnisse unserer! Glaubens zenossen, bitten daher ehrfurchtsvollsl: „Hßhc Kammer wolle diese Bitte dem großh. Staatch „in/iiisterium zur Berücksichtigung und zur Abhilfe des „därin vorgetragenen, im jüdischen Religionsschulwesea .bestehenden Uhbelstände, dringend empfehlen." In tiefster Ehrfurcht rc. Büdingen, Provinz Oberheffer den 6. Me»i >86>. H. Lismann. S. Straus. I. Eulau.