Der israelitische Lehrer
- Journal
- Der israelitische Lehrer
- Volume
- 1 (1861)
- Issue
- 9 (1.9.1861)
- Date
- 1861-09-01
- Page
- Seite 67 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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> - 67 Die Petition des Borstandes der israelitischen Religionsgemeinde zu Büdingen in Oberheffen. An die Hohr Kammer der Abgeordneten in Karmstadt ehrfurchtvollste Bitte de» israel. Vorstandes ju Büdingen in Dbcrhelsrn. Da» iSrael. ReligionSschulwesen im i Großherzogthum Hessen betr- ES ist gewiß ein ebenso schönes Recht al<f eine heilige Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, daß die Zesammte Jugend des Staates die Aiircinsame menschlich-nationale und sittlich-religiöse Bildung erhalle, welche sie zu verständigen und getreuen Staatsbürgern befähigt. I- ES wird daher das Recht des Staates auf EinführunaAeö Schulzwanges so wenig wie seine Pflicht, die persönlichen und finanziellen Mittel zur. Erlangung der erforderlichen Bildung herbeizuschaffen, die lveitere Pflicht, die getreue und corrccte Ausführung seiner Bilrungsvcrschrislcn zu überwachen und sich dieser Ausführung von, Zeit zu.Zeit durch Bernahnie von Prüfungen zu versichern, nirgends bezweifelt, und ist . auch dieses Recht in unserem Großherzoglhum in Bezug auf die Lolksschulen, sowohl waS den Elementarals den der .christlichen Jugend zu erthcilenden RcligionS-Untcrricht betrifft, in vollem Maße stets geübt wSrden. 'Rur ein Theil der großherzogl. Unterthanen ist bis jetzt — wenigstens lheilweife — rer Wohlthal der staatlichen Nachhilfe nicht theilhaftig geworden. Eö sind dieß 'die jüdischen Unterthanen ün Bezug auf eie religiös-sittliche Erziehung und Bildung ihrer -Kinder. ES besteht nämlich für die israelitische Jugend kein Zwang zum Besuche der RcligisnSschule», für bie israelitischen Rcligionsgemcinden keine Pflicht eine Religicnsschule zu errichten und zu unterhalten; eö besteht keine Pflanzstätte im Lande zur Heranbildung tüchtiger, ihres hohe» Berufes sich voUkommen bewußter israelitischer Rcligionslehrer; es existiren keine allgemein vorgeschriebene Lehrmittel und keine bestimmte allgemeine Methode des Unterrichts, keine kirchliche Oberbehörde, welche den Unterricht zu leiten, zu überwachen hätte; es besteht endlich nicht der geringste finanzielle SuccurS von Seiten teö Staates zur Errichtung und Erhaltung israelitischer ReligionSschulen, zur Subsistenz ihrer Lehrer. In der die cultuSgemcüidlichen Verhältnissen regelnden allerhöchsten Lerordnung.vom 2. Rcvember 1841 ist wohs , den' Vorständen der israelitischen ReligivnSgemeindei? ausgegeben, für die religiöse und bürgerliche Bildung der Israeliten ihrer Gemeinde, soviel an ihnen vermöge ihrer Stelso wenig h liche Orgai isation der jüdiari» vorgesehen. littet an die Hand gegeben. lung liege, zu wirken; eine eigen scheu ReligionSschulen -aber ist als den Vorständen diejenigen M wären, welche sie ermächtigen könnten, esne entsprechende Regelung der sittlich-religiöse , I lgendbildung ein- und durchzuführen. 1 S>i kam eS, daß bis z,rr Stunde noch nicht in allen Rcligionögcmeiuden Rcligioi ssch,len bestehen; so erklärt eS Pch, daß die Lehrmittel individuell ge,väh!lte' und deshalb sicherlich nicht die besten sind, daß keine bewährte Lehrmethode, sontcru eine brlicbije Lchrmanier geübt wird. Und welcke unendliche Schwierig eitliegt in der Beschaffung und Erhaltung tüchtiger Lehrkräfte! Wohl wind unter Leitung der großherzogl. Oberstudien-D!'cktion meistens alljährlich in unserer Haupt- und Residenzstadt eine Prüsungs-Commission zur Prüfung der Bewerber um israelitische ReligionSlehrerstellen niedcrgefctzt; wohl lveri eu die Rel gionslehrcrstcllen von unseren großherzogl. Kreis Behörden oder den israelitischen Vorstehern in der Lan resz itnng zur tzonciirrenz anSgesöhrieben;, allem dennoch festen tüchtige Lel rer, geistig und sittlich gebildet, würdig, Vo rbill er der Jugtnd zu sei». Der Grund dieses auffallenden l nd" immer meht nm sich greifenden UebelS ist ein doppelt! r. Es fehlt nämlich einmal die gute Gelegenhest der Vorbe teile ng für Lehrer, und andererseits die Hoffnung auf sichere Existenzerwi rbung. Dankend erkennen wir an, daß den üdi che>, Adspirmten der Zutritt zu unseren zwbi Lehrersemi mrien gestattet ist; eS ist ihnen aber dort keine Gelegenheit gegeben zur wissenschaftlichen Ausbildung in jüdischer Reiigicns- und..Sittenlehre. Stünden aber auch tüchtige Lehr! rkrc ste zuv DiS rosition, .so würde für diese jedenfalls die unsichere und provisorische Stellung, in welche die lsehrer cinzuttetet habe», nicht chesonders verlockend erscheinen; denn die Gemeinden st fließen nur auf 3 Jahre regelmäßig Verträg, m t ihren Lel »rer» ab. Es ist einleuchtend, daß eine so prekäre Stellung rechtem Lebensgenüsse bringt, ,|in ihm nie dem an sich schon schwierig m bei den Volkes gicrungeblätter hullehrern der Jall ist. Die großhetzogl. Re CultuSbedürfni se der JSreelit m oft 6 müssen; aber bezeugen di eß, zu gefährlich : Berufe aufknmmen läßt,. Rur eine feste dauernde Stcllutig läßt den Lel wer, mit den Interessen der Äenicinde vern achsen und ihr, bile Bildung der Jugend zur lieben Lebens, mfg,he werden, des Lebens froh wird, sollte der geeignet sein, das zarte Kinderherz mit. frohem Lebe,Smuthe, mit fcohcm Aufblicke zu Gott zu erfüllen?! aber in der flacht der einzelien Religio ^:ie besolden i jre Lehrer gut, fast besser if den Lehrer nie zu die rechte Hnst zn indem zui Kreuzer vom Butten Rvr nal 'teuer-Capit> ck erhoben werden es für die vermeiden, liegt iSgemcinden nicht, durchweg als dieß Aufbringung der 12 — 18 — 24 einzelnen Gemein- *