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Der israelitische Lehrer · 1861-08-15 · 8 (15.8.1861) · p. Seite 59

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
1 (1861)
Issue
8 (15.8.1861)
Date
1861-08-15
Page
Seite 59 (sequence 5)
Language
German
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- 59 Herr Löb hatte die Mitglieder der Conferenz auf den Nachmittag zu einer Tasse Kaffee nach seinem eine halbe Stunde entfernten Rittergute Caldenhoff eingeladen. Der strömende Regen einerseits, sowie die dringend gebotene Abreise mancher Collegen anderseits machte, daß nur etwa 12 Lehrer dieser freundlichen Einladung folgten, nzelche dann bei splendider Bewirthung und unter anregenden Gesprächen die schönen Conferenztage recht gemüthlich beschlossen. Das Verhältniß der israel. Religions-Beamten zur Gemeinde. Ein Beitrag zur Beleuchtung der.Streitpunkte zwischen hem Herrn Rabbiner deopold Stein in Frankfurt a. M. und dem i-saelitijchen i Genieindevorslande daselbst. (Fortsetzung.) ES gibt freilich in der vorligenden Frage — ob dem Rabbiner ein Einfluß auf den Religionsunterricht „in der öffentlichen Volksschule" gebühre — tidch einen andern Standpunkt,' dem wir — theoretisch — selbst mit ganzer Seele angehören. Wir müssen jedoch leider die Schule, die diesem Standpunkte, d. i. den Ansprüchen der fortgeschrittensten Schulmänner, Pädagogen und der gesammten dem Fortschritte huldigenden Volkspartei entsprechend ist, die „Schale der Zukunft" nennen. ES ist dies die vollkommen confessionSlose freie Staatsschule, besser noch die Menschen- und Bürgerschule. Wir wissen wohl, daß wir in einer solchen für den Rabbiner als Vertreter der Religionsgemeinde, keinen Platz finden können. Aber auch dann würde dein zuständigen ' Geistlichen in anderer Weise ein Einfluß auf die religiöse Bildung eröffnet werden muffen, wenn auch erst im höheren Kindesalter. —Können wir jedoch die augenblickliche Sachlage vergessen? wissen wir nicht, daß heule faktisch solche Schulen zu den Unmöglichkeiten gehören, eben darum, weil im Leben selbst confessioneller Hader und religiöse Parteirichtungen eine so große Rolle spielen?' In solchen Zeiten, beeinflußt von solchen Erscheinungen, wird die Schule immer nur die Parteianschauungen des Lehrers reflectiren. Mit der feurigsten Begeisterung für jenes Hochbild der Volksschule wird er sich doch von dem individuellen Standpunkte nicht loSmacheu können, der immer, den Zeitverhältnissen entsprechend, ein einseitiger sein wird. Muß er ja, jnnU-erMiid;t Heuchler sein, seinen Kin.dern daS Beste und Heiligste geben, das in seinem Innern lebt; dabei wird er aber bei einer oder der andern religiösen Richtung anstoßen, daS,,was diesen heilig ist, zurücksetzen. Die höchste Achtung vor den Ueberzeugungen Anderer, die erhabensten und edelsten Tugenden, Toleranz, Humanität, und RechtS'gefühl, alles wird ihn nicht schützen können vor MiaSmen, in der Luft der Zeit schweben. Wir haben also hier nur rücksichtigen. Unsere israelitische!» Kinder gehen zumeist in die bestehenden christlichen Lehranstalten, die, auch wenn sie den Namen „Communalschulen' ter „christlicher" Lehr-Anstalt Charakter wird durch die Pe ne unsichtbar und unfaßbar aktische Verhältniffe zu betragen, immerhin den Charakhi>ben. Dieses der christliche sinlichkeit der Lehrer ausgesprochen und bedingt sich durck 1>aS confessionelle Verhältniß der überwiegenden Mehrzahl ter Schulkinder. Wir können und wollen dcr christlichen Majorität das Recht, ihre Schulangelegenheiteu, selbst wenn die Minorität der israelitischen Kinder betrieblich ist, nach eigenen Anschauungen zu reges», in so laige nicht verkürzen, als die isr. Kinder vor unzeitiger Be influffung verschont werden. Aber verwahren müsse» wir uvi gegen dje leider so oft vorkommenden Angriffe auf die religiösen Anschauungen der iSr. Kinder, dem liebreich sein soliei d'en, aber in Wahrheit lieblosen ProselytismuS, dessen grarsame Folgen wir zur Genüge kennen gelernt haben, und der auch in unserer Nähe zuweilen vorkommt. In obigem Falle ist für d<n Religionsunterricht der iSr. Kinder durch besondere ReligimSschulen zu sorgen, in welchen den Anforderungen, diö daS riliziöse und cultuelle Leben stellen, .Genüge zu leisten ist. Di se Religionsschulen können, wenn sie sachgemäß eingericht it ind und getragen werden von dem lebendigen Bewußtsein der Gemeinde, vollkommen ihrer Aufgabe genügen. Wir sage», ie können; ok sie daS sind, was sie sein sollen, wagen wch I ier nicht zu entscheiden. ES ist selbstverständlich, daß sie nur lallein der Obhut der Religions- Gemeinde übergeben werden können, ttnd diese ihre Obhut in der Person des Rabbmen betrer stelliget. -Wer könnte es auch sein, wenn nicht der Rabbiner? Ist die Religionsschule nicht eine religiöse Veranstaltung, ind ist der.Rabbiner nicht der religiöse Oberhirte der Gei»fin)d? Es ist, wenn wir einen wahrhaft freien Standpunkt eiunehmen, anomal, dem Staate oderssonst wem die Obhut ter ReligionSschule übertragen zu «volles». Gerade als Israel ite« müssen wir darauf dringen, daß der Staat nur die bürsgelliche Bildung, die freilich in Bezug auf das sittliche Elehicnt mit der religiösen Bildung zusammenfällt, in seine Obhut rsehme und »daß er die Verwaltung der confessionellen Jnterressen — und mithin auch sch itze, aber ganz frei-von innen so lange sie nicht mit den Indes GesammtftaateS divergiren. die Religionsschule — wohl heraus sich entwickeln lasse tereffen und dem Wohle Wenn auch gegen diese Päritsät von Seiten des Staates zu Gunsten der bevorzugten Riliglonsgenoffenschaften vielfach gesündigt wird, so ^wollen dnch willen, diese Sünde nicht wir, unserer eigenen Zukunft achch auf uns ausdehnen laffen. *

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