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Der israelitische Lehrer · 1861-07-15 · 6 (15.7.1861) · p. Seite 46

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Journal
Der israelitische Lehrer
Volume
1 (1861)
Issue
6 (15.7.1861)
Date
1861-07-15
Page
Seite 46 (sequence 6)
Language
German
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46 Zusammenwirken, da muß das Gute Wurzel fassen; ist die Grundlage und der Segen — der - Schlußstein des religiösen Lebens. Und so wünschen wir dieser Schrift einen recht großen Leserkreis, damit, wenn auch nicht gerade genau dieselben gottesdienstlichen Einrichtungen, so doch der Geist, der hier lebt und wirkt, zahlreiche, und begeisterte Nachahmung finde. -' . K. Mein Dienstverhältniß z am israelitischen Ge- Meiudcvorstande in Frankfurt a. M. Aktenmäßig, zur Begründung seiuer Amtsniederlegung dargestellt von Rabbiner Leopold Stein. Preis/ 12 kr. Frankfurt a. M. Franz B. AuffaNth. Wir haben bereits über den Gegenstand, den diese Schrift behandelt, uns ausgesprochen. Wir wünschen auch von anderer Seite"einschlägige Betrachtungen zu empfangen, um die betreffenden Fragen nach allen Seiten hin eingehend beleuchten zu können. Jndeffen empfehlen wir unfern Lesern diese, bereits in zweiter Auflage erschienene Schrift, die in fast grausig zu nennende Zastände einen Einblick eröffnet, , und von der geschickten Darstellungsgabe, von der,Wärme und ^dlen Ruhe des hochgefeierten Mannes glänzendes Zeugniß giebt. (Wie wir hören, ist derselbe gesonnen, in Frankfurt a. M, eine höhere Töchterschule zu errichten). Es ist selbst verständlich, daß in solchen Fragen, wo es sich um die edelsten Rechte der Religionsbeamten handelt, um die Freiheit des WirkenS in Amt und Beruf, Rabbiner und Lehrer einig zusammen gehen müffen. O, daß sie immer zusammengingen! Es gereicht uns zur höchsten Befriedigung, in dieser Schrift den freiesten Ansichten über die Schule zu begegnen, Ansichten, wie sie selbst Dieskerweg nicht freier aussprechen könnte. Wenn nichts desto weniger nach ,/Hörensagen" gerade das Gegentheil von vielen Lehrern behauptet wird, so wird es um so mehr Pflicht (E23'nj{ FD diese Schrift zu lesen, lieber das Berhältniß des Rabbiners zur 'Schule werden wir uns demnächst aussprechen. Nachrichten. Aus Hellen. Das Frankfurter Journal giebt uns Auffchluß über die der zweiten Ständekammer vorliegende Petition des israelitischen Vorstands zu.'Büdingen in Oberhesfen, das israelitische Religionsschulwesen betreffende Nachdem die Petition Beschwerde führend darauf hin- -weist, baß, obwohl die Judenemancipation schon seit dem 2. Augüst 1848 bei uns besteht, und die israelitische Religion eine öffentlich anerkannte ist. Schule und CultuS der Israeliten nicht die durch den Fortschritt bedingte Berücksichtigung finden, und mit den Worten beginnt: „ES ist ejn eben so schönes Recht als eine heilige Pflicht deS Staates, dafür zu sorgen, daß die gesammte Jugend des Staates die gemeinsam mensch-nationale und sittlich-religiöse Bildung erhalte" fährt sie dann fort, darauf gegründet, zu fordern, „haß demnach der Staat verpflichtet erscheine, neben der usenschlich - nationalen Bildung der Jugend (in Volksschulen) asich die sittlich-religiöse derselben (in Religionsschulen) in gleichem Maße zu fördern und zu schützen". „Aber es best che für den israelitischen Religions-Unterricht kein Schulzwang". Die israelitische Jugend dürfe in sittlich-religiöser Hinsicht in uncultivirtem Zustande heranwachsen". „Es bestehe wohl eine Verordnung vom 2. November 1841 in cultusgemeindlicher Beziehung, wonach in jeder.israelitischen Religionsgemeinde ein Vorstand gebildet werden solle; diesen habe maw aber so frank und frei, ohne Instruction, ohne Allleitung, ohne konfessionelle Oberbehörde dahin gestellt, daß erj selbst nicht weiß, was und wie er zu wirken hat". „Mitunter seien die meisten israelitischen Vorstände auf dem Platten Lande unwissend, denen gewiß keine Influenz auf die Religionsschule gestattet werden könne, was aber doch geschehe, weßhalb weder die rechten Lehrmittel, noch die rechte Lehrmethode oder eine allemein beobachtete Lehrmanier in den israelitischen Religionsschulen anzutreffen wären". „Die Otberstudien-Direclion prüfe wohl die israelitischen Religionsle^rer, habe aber weiter kein Recht, weder für den guten Fortgang in den israelitischen Religionsschulen, noch für die Existenz deren Lehrer helfend und schützend einwirken zu können". „Soseien die israelitischen MeligionsschuleN und-bereu Lehrer der Laune und Willkühr jedes einzelnen israelitischen Vorstandes^, selbst des rohesten und unwissendsten, überantwortet". j^Jn Bayern habe die Regierung schon 1828, in! Kurhessen seit 1823, in Baden und Würtemberg, Hannqner sogar mit Subsistenzmitteln aus der Staatskasse für eilt geordnetes Religionsschulwesen der Israeliten gesorgt. N cht minder in Nassau und den sächsischen Ländern". „Nur urfer Großherzogthum behaupte in dieser Beziehung eine ist lirte Stellung" u. s. w. mit dem Schlußpetitum: „Hohe Kusnmer wolle diese Bitte" — (um Organisation fcfts israelitischen Religionsschulwesens) dem großherzoglichen Staatsm yisterium zur Berücksichtigung und zur Abhülfe dringend empfehlen'/^ Wir werden diese Petition selbst in einer späteren Nummer zu bringen Gelegenheit haben. Ludwigshasen» 24. Juni. (Pfälzer Kurier.) Gestern wurde hier die auf den 23. d. M. ausgeschriebene Versal nmlung israelitischer Glaubensgenoffen abgehalten. Dieselbe war voll notablen Israeliten aus allen Theilen der Psalz sehr zahlreich. besucht, unter Andern auch von den Herren Rabbinern aus Landau und Dürkheim. Auch Herr Rübbiner Präger aus Mannheim hat der an ihn ergangenen Einladung Folge geleistet. Die Versammlung hatte

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