Herzl-Bund-Blätter
- Journal
- Herzl-Bund-Blätter
- Volume
- 1918
- Issue
- 40 (Dezember 1918)
- Date
- 1918-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 31)
- Language
- German
- Belongs to
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Ö27 uns nur Mittel zum Zweck sein (und wir wollen uns hüten, es bei uns jemals Selbstzweck werden zu lassen, wie es in weiten Kreisen des Zionismus leider geschieht). Der Zweck, dem das Wort dient, daß andere von unserem Wollen und Tun unterrichtet werden, können wir heute dadurch erfüllen, daß wir unsere bisher „streng vertraulich" erscheinenden Platter etwas weiteren Kreisen, die uns irgendwie nahestehen, zugänglich machen. Wenn wir das tun, so brauchen wir die Blätter deshalb ihren bisherigen Charakter keineswegs zu ändern. Die Praxis der letzten Jahre zeigt, daß unsere H.-B.-Blätter inzwischen erheblich mehr geworden sind als nur „Mitteilungen des Präsidiums", die sie ursprünglich darstellten, l'nd mag auch das, was wir schreiben, zum Teil unreif sein und ungeschickt ausgedrückt, so werden die Leute, denen unsere Arbeit Eindruck macht, über diese Aeußerlichkeiten hinwegsehen. Lauen wir also die Schranke des „streng vertraulich" auch offiziell fallen. Wer etwa» Einblick in die Dinge hatte, weiß, daß ju der Krie^szeit dieses „vertraulich" schon ziemlich weit gefaßt wurde und daß nebenbei auch hin und wieder unsere Blätter im „Schleichhandel" an interes>ierte Kreise gelangten. Das ist unserer nicht sehr würdig. Wir gjben aber zu, daß das Präsidium einen lieberblick haben muß, in wessen Hände die H.-B.-Blätter kommen. Mein Antrag lautet: „Der Vermerk „Streng vertraulich" auf den H.-B.-BIättern fallt. Jeder Bundesbruder hat das Recht, einige Blätter Kreisen, deren Interessenahme am H.-B. von Wichtigkeit ist oder werden kann, zugänglich zu machen. Dem Präsidium ist von Fall zu Fall Kenntnis zu geben, es behält das Vetorecht." Ich bitte die Bundesbrüder, zu diesem Antrag Stellung /u nehmen. Im Westen. Walter Roth, Berlin. Ebendazu Nachstehende Ausführungen stellen nur meine dgene Ansicht dar, nicht die offizielle des Präsidiums. Die Anregung von Walter Roth ist sehr zu begrüßen. Schon seit langem habe ich, sowohl aus dem Felde als auch von hier aus versucht den z. Zt. maßgeblichen Instanzen klar zu machen, daß das Prinzip der „Strengen Vertraulichkeit" unnötig und nur hindernd für uns sei, jedoch ohne Erfolg. Man antwortete mir stets mit dem Hinweis auf unsere Exklusivität. Diese muß aber ihre Grenze stets an unserer Entwicklungsmöglichkeit und Arbeitsfähigkeit finden. Man kann die Anwendung von Prinzipien nur solange gutheißen, als sie mit den Erfordernissen des Tages in