Herzl-Bund-Blätter
- Journal
- Herzl-Bund-Blätter
- Volume
- 1913
- Issue
- 11/12 (Dezember 1913)
- Date
- 1913-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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7b Anträge des H.-C. Hamburg. 1. Der Herzl-Bund als solcher gehört der Jüdischen Turnerschaft an An Orten, wo kein jüdischer Turn- oder Sportverein ist, soll, falls dort ein H.-C existiert, dieser sich um die Schaffung eines solchen Vereins bemühen 2. H.-( -Mitglieder, die ins Ausland gehen oder in eine Stadt ohne H.-C. kommen, bleiben korrespondierende Mitglieder des H.-C, in dem sie zuletzt gewesen sind und zahlen den halben Beitrag Der H.-C hat die Pflicht, den Zusammenhang mit solchen Mitgliedern durch regelmäßige Zusendung der H.-B.-Blätter und durch sonstige Anregungen aufrecht zu erhalten. 3. Die Herzl-Clubs sind verpflichtet, für die Verbreitung jüdischer Literatur zu sorgen. Jeder Club soll eine Zweigstelle der Gesellschaft zur Verbreitung jüdischer Literaturwerke, Hamburg, errichten und den Vertrieb der Lose dieser Gesellschaft übernehmen. Anträge des H.-C. Breslau. Normalstatut. Abänderung § .V Ueber die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit Einstimmigkeit. Zusatz zu § 7: Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder aus dem Club nach Rücksprache mit den übrigen Mitgliedern auszuschließen. Ausgeschlossene Mitglieder haben das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung oder an das Präsidium der II -IV H.-B.-Blätter. Das Präsidium wolle in kurzer Zeit eine Werbeschrift für die H.-C. bezw. den H.-B in Form eines öffentlichen Heftes der H-B-Blätter herausgeben, die die Ziele und die Arbeit der H.-C, sowie die Bedeutung des H.-B. für die zionistischen Kaufleute genau dargelegt. Clubtätigkeit. Es sind in den H.-C. nach Schluß von Kursen und Zyklen tunlichst AbschluUarbeiten einzureichen. Die Ablieferung solcher Abschlußarbeiten berechtigt zur Abhaltung von Kursen und Zyklen. Das Präsidium wolle dem Bundestag einen übersichtlichen Budget-Voranschlag vorlegen und die H.-C. veranlassen, von nun an ihre Budgets dem Bundestag zu unterbreiten.