Herzl-Bund-Blätter
- Journal
- Herzl-Bund-Blätter
- Volume
- 1913
- Issue
- 11/12 (Dezember 1913)
- Date
- 1913-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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75 § IIb) Diese Anträge sind 10 Tage vorher den einzelnen Clubs bekannt zu geben. § 9a) Redeberechtigt sind auf dem Bundestage alle Mitglieder des H -B. Delegierte erhalten jedoch auf der Rednerliste den Vorzug, wenn l/a der Delegierten es wünscht § 9b) Stimmberechtigt sind nur Delegierte der Clubs und das Präsidium. § 9c) Zur Stellung von Anträgen, die sich aus der Debatte ergeben, sind nur Delegierte und das Präsidium berechtigt § 9. Die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegiertcn erfolgt in geheimer Abstimmung mit absoluter Majorität. Herzl - Bundes - Fond. Der Präsidialbeitrag für das Jahr 1914 beträgt pro Monat und Mitglied 25 Pf. Der Präsidialbeitrag ist von den Clubs pünktlich am 1. jeden Monats pränumerando zu zahlen. Nach jeder offiziellen Veranstaltung der Clubs finden Tellersammlungen statt, deren Erträgnisse zur Hälfte in den „Jüdischen Nationalfond'', zur Hälfte in den H.-B.-Fond abgeführt werden müssen. Clubtätigkeit. Den Aktiven der Clubs ist die Mitgliedschaft in anderen jüdischen Vereinen je nach Umständen gestattet oder empfohlen, die Mitarbeit darf nur von Inaktiven geleistet werden Die Clubs haben Keilkommissionen einzurichten, die die Keilarbeit außerhalb der Arbeit in den Clubs zu leisten haben Anträge des H.-C. II Berlin. Mitglieder, die aus Bundes-Clubs ausgeschlossen worden sind, sowie junge Leute, deren Aufnahmegesuch von einem Bundesclub abgelehnt wurde, dürfen in einem anderen Club nicht aulgenommen werden. Der Bundestag wähle einen dreigliedrigen Ehrenrai, der unter Mitarbeit des Präsidiums eine Ehrenratsordnung auszuarbeiten hat, die zur Annahme den einzelnen Clubs vorzulegen ist.