Herzl-Bund-Blätter
- Journal
- Herzl-Bund-Blätter
- Volume
- 1913
- Issue
- 11/12 (Dezember 1913)
- Date
- 1913-12-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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77 Das Präsidium wird ersucht, die endgültigen Statuten des Herzl-Bundes, sowie das endgültige Normalstatut der H -C. in besonderem Druck zu veröffentlichen. Anträge des H.-C. I Berlin. Normalstatut. 1. Wir beantragen dem § 3 folgende Fassung zu geben: Der Club setzt sich aus aktiven und inaktiven Mitgliedern zusammen. Aktives Mitglied kann jeder Zionist bis zum Alter von 25 Jahren werden, der sich auf die Statuten des H.-C verpflichtet. Ueber die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit V, Majorität in geheimer Sitzung. Mitglieder, die aus einem anderen Bundesverein ausgeschlossen wurden, dürfen nicht aufgenommen werden; junge Leute, die von einem Bundesverein abgewiesen wurden, nur mit Genehmigung des betreffenden Bundesvereins. Mit dem vollendetem 25. Lebensjahre wird jedes aktive Mitglied zum inaktiven ernannt. Mitglieder können auf Antrag vor dem 25. Lebensjahre inaktiviert werden, wenn sie bereits 3 Jahre aktiv waren, oder falls dringende Gründe vorliegen. Der Vorstand kann auch gegebenenfalls inaktive Mitglieder reaktivieren. 2. § 5 möge wie folgt ergänzt werden: .... Mitglieder, die trotz vorangegangener Strafen ihren Pflichten nicht nachkommen oder b Monate mit dem Beitrag rückständig sind, können durch den Vorstand aus dem Club ausgeschlossen werden. Dieselbe MaUnahme kann erfolgen bei Mitgliedern, die durch ihre Führung innerhalb oder außerhalb des Clubs dessen Ansehen schädigen und das gute Einvernehmen unter den Mitgliedern stören. Hiergegen steht Berufung an,die Mitgliederversammlung zu. 3. Folgender Paragraph möge eingeschoben werden: „Zwistigkeiten der Mitglieder untereinander entscheidet der Ehrenrat, dessen Beschluß sich alle Mitglieder zu unterwerfen haben." Resolutionen. _ 1. Das Präsidium wird gebeten, eine Institution (Archiv) zu schaffen, die, unterstützt durch Berichte aller Bbr., den Mitgliedern die Möglichkeit geben soll, sich über ihr berufliches Fortkommen zu informieren. 2. Das Präsidium wird gebeten, Informationen über Erwerbs¬ und Ansiedlungsmöglichkeiten in Palästina zu veröffentlichen.