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Herzl-Bund-Blätter · 1913-02-01 · 1 (Februar 1913) · p. [Seite]

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Journal
Herzl-Bund-Blätter
Volume
1913
Issue
1 (Februar 1913)
Date
1913-02-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Statuten des Herzl-Bundes. * § I. Der H.-B. ist die Vereinigung der in Deutschland bestehenden Herzl C lubs § 2. Die im H.-B. vereinigten Herzl-Clübs bezwecken den Zusammenschluß junger Zionisten. Die H -C. wollen ihre Mitglieder national-jüdisch erziehen, sie zionistisch durchbilden und für ihre körperliche Ausbildung Sorge tragen. § 3. Die Vertretung des H.-B ist der mindestens einmal jährlich stattfindende Bundestag. § 4. Der Bundestag besteht aus: * a) den Delegierten der Herzl-Cluhs, b) dem Präsidium des Herzl-Bundes § 5. Jeder Club wählt 2 Mitglieder zum Bundestag § 6. Die Delegierung von 2 Delegierten ist ein Recht und eine Pflicht der Clubs; von der Entsendung der vollen Anzahl darf nur danrr Abstand genommen werden, wenn besondere Gründe, wie geringe Anzahl vorr Mitgliedern oder grolie Entfernung usw, derartiges rechtfertigen. In diesem Falle kann ein Delegierter des Clubs 2 Stimmen führen. § 7. Die Delegierten sind verpflichtet, die von ihren Clubs gestellten Anträge zu vertreten und die Begründung zur Kenntnis des Bundestages zu bringen. Bezüglich der Abstimmung darf auf sie kein Zwang ausgeübt werden § 8. Die Wahl von Ersatzdelegierten ist zulässig § 9. Die Wahl der Delegierten und Ersatzdelegiertcn erfolgt in geheimer Abstimmung. Die Namen der Delegierten und Er satzdelegicrten sind sofort nach der Wahl dem Präsidium aufzugeben. § 10. Der Ort des Bundestages wird vom Präsidium bestimmt und soll nach Möglichkeit wechseln. § II. Die Tagesordnung des B.-T. ist vom Präsidium mindestens 4 Wochen vorher bekannt zu geben Anträge müssen mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden § 12. Dem B T. liegt die Erledigung aller den Verbandsvercinen gemeinsamen Angelegenheiten ob. § 13. Der B.-T wählt das Präsidium, das die Geschäfte zu leiten, die Beschlüsse des B.-T. auszuführen und den H.-B nach außen zu vertreten hat. § 14. Das Präsidium besteht aus 3 Mitgliedern, die in geheimer Abstimmung gewählt werden Der B.-T wählt nach der Wahl des Präsidium den Vorsitzenden aus der Mitte des Präsidium ebenfalls in geheimer Abstimmung. Bei der Wahl des Präsidiums ist relative, bei der des Vorsitzenden absolute Stimmenmehrheit notwendig. Bei Stimmengleichheit erfolgt Stichwahl, fQhrt auch diese nicht zur Entscheidung, so entscheidet das Los.

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